Zentrale Regulierungsbehörde E-Control

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Die E-Control reguliert den Energiemarkt in Österreich

Die Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte Europas erforderte die Einrichtung zentraler Regulierungsbehörden in den Mitgliedsstaaten und Teilnehmern des freien Europäischen Energiebinnenmarktes. Die nationalen Regulierungsbehörden sind für das Aufstellen und Überwachen von wettbewerbsfördernden Regularien für die jeweiligen Märkte verantwortlich. In Österreich ist das die Aufgabe der E-Control.

Die E-Control wurde mit der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes 2001 eingerichtet. Seit März 2001 ist die E-Control in ihrer Stellung als politisch und finanziell eigenständiger Institution (seit 2011 Anstalt des öffentlichen Rechts) der Wettbewerbsregulator in Österreich und bestärkt durch seine Vorgaben, dass in unserem Land Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit beim Energieverbrauch gewährleistet werden kann.

Aufgaben der E-Control

Das Energie-Control-Gesetz bestimmt die vielfältigen Aufgaben der E-Control, die hauptsächlich die Erstellung der Marktregeln und deren Veröffentlichung, sowie organisatorische Regelungen bezüglich der Netze und der Netztarife umfassen. Die E-Control kooperiert hierfür mit den Netzbetreibern und erarbeitet Vorschläge technischer und organisatorischer Natur zur Regulierung der Energienetze sowie deren Ausbau, Instandhaltung und Nutzung. Im Zentrum steht jedoch die Funktion als Aufsichts- und Überwachungsinstanz des freien Wettbewerbs unter den Elektrizitäts- und Erdgaslieferanten. Dazu gehört die Überwachung aller Marktteilnehmer und Netzbetreiber, wie auch die Förderung der Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer und Energieformen (beispielsweise durch den Ökostrombeitrag).

  • Wettbewerb fördern
  • Netze regulieren
  • Versorgungssicherheit garantieren
  • Nachhaltigkeit unterstützen
  • Marktintegration vorantreiben

Der vollständige Name der zuständigen Regulierungsbehörde ist Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts-und Erdgaswirtschaft. Sie besteht aus dem Vorstand, der Regulierungskommission und dem Regulierungsbeirat. Letzterer berät den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, in dessen Ressort die Energiepolitik fällt. Die Regulierungskommission ist für alle das Netz-betreffende Fragen, sowie die Versorgungssicherheit und Konfliktbeilegung verantwortlich. Die E-Control kann sowohl von Endverbrauchern, Energielieferanten, Netzbetreibern und sonstigen Akteuren des österreichischen Energiemarktes dazu aufgefordert werden sich in Streitfällen um eine Schlichtung zu bemühen.

Was tut die E-Control bei Regelverstößen?

Sollten Verstoße gegen die von der E-Control auferlegten Marktregeln auftreten, ist die Regulierungsbehörde dazu autorisiert, Maßnahmen zur Wiederherstellung ordnungsgemäßer Zustände durchzuführen. Dazu wird der entsprechende Marktteilnehmer zunächst aufgefordert innerhalb einer angemessenen Frist den Marktregelverstoß zu beheben. Sollte dem nicht nachgekommen werden, kann die E-Control die je nach Verstoß unterschiedlichen, nötigen Schritte einleiten.

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