Das Wichtigste

  • Ab 1. Jänner 2027 gilt für alle wieder der Regelsatz von 1,5 Cent je kWh
  • Für einen Haushalt mit 3.500 kWh sind das 58,80 € mehr im Jahr, also 4,90 € im Monat
  • Es ist keine neue Steuer. Die niedrigen Sätze für 2026 waren im Gesetz von Anfang an befristet
  • Am selben Tag startet auch der Leistungstarif beim Netzentgelt. Zwei Änderungen, eine Rechnung

Quellen: Elektrizitätsabgabegesetz § 4 und § 7 (Gesetzestext des Ausschussberichts, XXVIII. GP), WKO „Energiebesteuerung", Stand 1.2.2026, Budgetdienst des Parlaments vom 15.12.2025.

Was kostet dich das genau? Rechne die Elektrizitätsabgabe für deinen Verbrauch aus, 2026 und ab 2027. Dazu die Gebrauchsabgabe deiner Gemeinde, die oft gleich daneben auf der Rechnung steht.
Zum Elektrizitätsabgabe-Rechner

Was am 1. Jänner 2027 passiert

Die Elektrizitätsabgabe ist eine Bundessteuer auf jede verbrauchte Kilowattstunde Strom. Sie steht auf deiner Rechnung als eigener Posten, neben den anderen Steuern und Abgaben auf deiner Stromrechnung. Dein Lieferant hebt sie ein und führt sie an den Staat ab. Anders als beim Energiepreis kannst du an ihrer Höhe nichts ändern.

2026 gelten zwei verschiedene Sätze. Haushalte zahlen 0,1 Cent je kWh, alle anderen 0,82 Cent. Ab Jänner 2027 gilt für beide wieder derselbe Wert.

Elektrizitätsabgabe, netto je Kilowattstunde

Zeitraum Haushalte Betriebe und sonstige
1.5.2022 bis 31.12.20240,1 ct0,1 ct
20251,5 ct1,5 ct
20260,1 ct0,82 ct
ab 1.1.20271,5 ct1,5 ct

Die hervorgehobene Zeile ist der heute geltende Stand. Für Haushalte ist der Sprung ein Faktor 15, für Betriebe ein Plus von rund 83 %.

Der Unterschied zwischen Haushalt und Betrieb entscheidet sich 2026 nicht über einen Antrag. Maßgeblich ist das Lastprofil deines Zählpunkts, also das Verbrauchsmuster, das der Netzbetreiber ihm zuordnet. Wer ein Haushaltsprofil hat, zahlt den niedrigen Satz. Automatisch, ohne Formular und ohne Frist.

Ab 2027 fällt diese Unterscheidung weg. Haushalt oder Betrieb, der Satz ist derselbe.

Was dich das kostet

Die Differenz für Haushalte beträgt 1,4 Cent je Kilowattstunde. Darauf kommen noch 20 % Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird nämlich auch auf die Abgabe selbst erhoben. Auf deiner Rechnung siehst du deshalb den Bruttobetrag.

Elektrizitätsabgabe im Jahr, nach Verbrauch

Jahresverbrauch 2026 2027 Mehr, netto Mehr, brutto
1.500 kWh
Single-Wohnung
1,50 € 22,50 € 21,00 € 25,20 €
2.500 kWh
Zwei Personen
2,50 € 37,50 € 35,00 € 42,00 €
3.500 kWh
Referenzhaushalt
3,50 € 52,50 € 49,00 € 58,80 €
4.500 kWh
Haus mit vier Personen
4,50 € 67,50 € 63,00 € 75,60 €
7.000 kWh
Mit Wärmepumpe oder E-Auto
7,00 € 105,00 € 98,00 € 117,60 €

Gerechnet mit 0,1 Cent für 2026 und 1,5 Cent für 2027, brutto mit 20 % Umsatzsteuer. Nur die Abgabe, ohne Energiepreis und ohne Netzentgelt.

4,90 €

mehr im Monat zahlt ein Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch. Aufs Jahr sind das 58,80 € brutto.

Für Betriebe ist der Sprung kleiner, weil sie 2026 schon 0,82 Cent zahlen. Die Differenz beträgt 0,68 Cent je kWh. Ein Betrieb mit 100.000 kWh zahlt damit 680 € netto mehr im Jahr. Bei 1,1 Mio. kWh sind es rund 7.480 €.

Aus der Beratung: Am Telefon kommt diese Frage fast immer in derselben Form. Die Leute haben eine Schlagzeile gesehen und wollen wissen, ob sie jetzt hunderte Euro mehr zahlen. Bei einem normalen Haushalt sind es 4,90 € im Monat. Das ist ärgerlich, aber überschaubar. Wichtiger ist, dass am selben Tag noch ein zweiter Posten wackelt.

Warum das keine neue Steuer ist

Das ist der Punkt, den fast alle Meldungen zu diesem Thema verkürzen. Es wird 2027 keine Steuer erhöht. Es läuft eine Ausnahme aus.

Der Regelsatz, also der Satz, der ohne Ausnahme gilt, beträgt 1,5 Cent. Er steht in § 4 Abs. 2 Elektrizitätsabgabegesetz und wurde dafür nie geändert. Die niedrigen Sätze für 2026 stehen an einer ganz anderen Stelle, nämlich in § 7 Abs. 16. Dort ist wörtlich formuliert, dass sie gelten „für Vorgänge nach dem 31. Dezember 2025 und vor dem 1. Jänner 2027".

Der entscheidende UnterschiedFür die Erhöhung muss niemand etwas beschließen. Sie passiert, weil eine Frist abläuft. Ein Beschluss wäre nötig, um sie zu verhindern.

Dasselbe Muster gab es schon einmal. Von Mai 2022 bis Ende 2024 lag die Abgabe bei 0,1 Cent, für alle. Mit 1. Jänner 2025 lief diese Befristung aus, und der Regelsatz galt wieder. Ein Jahr später wurde erneut gesenkt, diesmal nur für 2026 und mit zwei getrennten Sätzen.

Was im Jänner 2025 passierte, ist deshalb der beste verfügbare Anhaltspunkt. Damals liefen mehrere Entlastungen gleichzeitig aus. Die Inflation sprang von 2,0 auf 3,2 %. Strom für Haushalte war im Jänner 2025 um 45,4 % teurer als im Dezember davor.

Diesmal fällt der Effekt deutlich kleiner aus. 2025 endete gleichzeitig die Stromkostenbremse, die ein Vielfaches der Abgabe ausmachte. Die Mechanik ist aber dieselbe: ein Stichtag, mehrere auslaufende Maßnahmen, und der Sprung landet gesammelt auf einer Rechnung. Wie sich der Strompreis über die Jahre bewegt hat, zeigt unsere Übersicht zur Strompreisentwicklung.

Quellen: Statistik Austria, Verbraucherpreisindex Jänner 2025. Österreichische Energieagentur, Energiepreisindex Jänner 2025.

Wird die Senkung verlängert?

Nach derzeitigem Stand nicht. Das Budgetbegleitgesetz 2027 bis 2028, das der Nationalrat am 8. Juli 2026 beschlossen hat, enthält keine Verlängerung. Es bringt unter anderem eine höhere Körperschaftsteuer auf große Gewinne und eine Verlängerung der Bankenabgabe.

Dazu kommt der Preis. Die Senkung für 2026 kostet den Staat 520 Mio. € an entgangenen Einnahmen. Bezahlt wird das über höhere Gewinnausschüttungen staatsnaher Unternehmen: 200 Mio. vom Verbund, 200 Mio. von der Bundesimmobiliengesellschaft und 100 Mio. von der Staatsholding ÖBAG. Eine Verlängerung bräuchte noch einmal eine Summe in dieser Größenordnung, und das Doppelbudget 2027/28 steht unter Sparzwang.

Die Branche hat früh gewarnt. Der Interessenverband Oesterreichs Energie schrieb schon am Tag des Beschlusses im Nationalrat: „Kritisch sehen wir aber das rigide zeitliche Ablaufdatum." Und weiter: Durch den Wegfall der Maßnahme mit Jahresende 2026 könnte Strom ab 2027 wieder stärker inflationstreibend wirken.

Stand dieser Einschätzung: 30. September 2026Am 29. September hat der Finanzausschuss einen Antrag der Grünen vertagt, der die Senkung um mindestens ein Jahr verlängern sollte (Parlamentskorrespondenz). Einen Beschluss der Regierung gibt es nicht. Laut NEOS laufen regierungsintern Gespräche über eine Verlängerung, offen ist die Gegenfinanzierung von 520 Mio. €. Politisch kann sich das also kurzfristig drehen. Die Senkung für 2026 wurde selbst erst Mitte Dezember 2025 beschlossen, wenige Tage vor ihrem Inkrafttreten. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert.Nächste Prüfung: Dezember 2026

Quellen: Budgetdienst des Parlaments, „Senkung der Elektrizitätsabgabe 2026", 15.12.2025. Parlament, Budgetbegleitgesetz 2027 bis 2028, Nationalratsbeschluss 8.7.2026.

An der Abgabe kannst du nichts ändern, am Energiepreis schon

Wir prüfen kostenlos am Telefon, ob dein Tarif noch passt, und rechnen dir aus, was ein Wechsel im Jahr bringt.

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Mo 8–19 Uhr, Di–Fr 8–18 Uhr

Am selben Tag ändert sich noch etwas

Mit 1. Jänner 2027 startet auch der Leistungstarif. Das ist eine Umstellung beim Netzentgelt, also bei dem Teil deiner Rechnung, der dafür anfällt, dass der Strom durchs Leitungsnetz zu dir kommt. Künftig zählt dort nicht nur, wie viel du verbrauchst, sondern auch, wie hoch deine höchste Leistungsspitze war.

Beide Änderungen landen auf derselben Rechnung, haben aber nichts miteinander zu tun. Die Abgabe ist eine Bundessteuer und läuft über deinen Lieferanten. Das Netzentgelt legt die Regulierungsbehörde fest, und es läuft über deinen Netzbetreiber. Was der Leistungstarif konkret bedeutet, steht ausführlich auf unserer Seite zum Leistungstarif.

Typischer Irrtum: Viele nehmen an, ein Anbieterwechsel dämpfe beides. Er dämpft keines von beidem direkt. Abgabe und Netzentgelt sind bei jedem Anbieter identisch. Was ein Wechsel bewegt, ist der Energiepreis, und der ist der größte Hebel auf der Rechnung.

Was du jetzt tun kannst

Prüf deine Jahresabrechnung

Die Elektrizitätsabgabe muss dort als eigener Posten stehen, das schreibt das Gesetz vor. So siehst du schwarz auf weiß, mit welchem Satz gerechnet wurde, und kannst es im Jänner gegenprüfen.

Pass deine Teilzahlung an

Die monatliche Teilzahlung ist ein Vorschuss auf deinen Jahresverbrauch. Lässt du sie unverändert, kommt die Differenz gesammelt mit der Jahresabrechnung. Bei 58,80 € ist das verkraftbar, zusammen mit dem neuen Netzentgelt kann es spürbar werden.

Vergleich den Energiepreis

Das ist der einzige Posten, den du selbst beeinflusst. Die Unterschiede zwischen Anbietern machen im Jahr ein Vielfaches der Abgabe aus. Rechnen kannst du das im Tarifrechner.

Was du nicht tun musst: einen Antrag stellen. Es gibt keinen. Weder für die Senkung 2026 noch für ihr Ende.

Ein Punkt, der oft falsch verstanden wird: Der Sozialtarif schützt nicht vor dieser Erhöhung. Gedeckelt ist dort nur der Energiepreis. Netz, Steuern und Abgaben laufen unverändert weiter. Die Elektrizitätsabgabe steigt also auch für Haushalte mit Sozialtarif.

Quellen und Stand

Zu diesem Thema steht im Netz viel Falsches, deshalb legen wir offen, worauf dieser Text beruht. Alle Angaben wurden am 22. September 2026 geprüft.

Rechtsstand. Maßgeblich sind zwei Stellen im Elektrizitätsabgabegesetz: § 4 Abs. 2 für den Regelsatz und § 7 Abs. 16 für die Befristung 2026, eingefügt durch BGBl. I Nr. 95/2025. Den Wortlaut haben wir am Gesetzestext des Ausschussberichts geprüft. Wer als Haushalt gilt, steht in § 4 Abs. 1 Stromkostenzuschussgesetz. Die Sätze haben wir zusätzlich mit der WKO-Information zur Elektrizitätsabgabe abgeglichen, Stand 1.2.2026.

Zahlen zur Senkung 2026. Das Entlastungsvolumen von 520 Mio. € und die Gegenfinanzierung stammen aus der Analyse des Budgetdienstes im Parlament vom 15.12.2025.

Jänner-Effekt 2025. Die Inflationswerte kommen von Statistik Austria, der Strompreissprung von plus 45,4 % aus dem Energiepreisindex der Österreichischen Energieagentur. Beides dient als Vergleich mit einer ähnlichen Situation, nicht als Prognose für 2027.

Die Rechenbeispiele in diesem Artikel werden aus den Steuersätzen berechnet, nicht von Hand eingetragen. Ändert sich ein Satz, ändern sich alle Beträge gleichzeitig. Das Bundesgesetzblatt selbst war am 22.9.2026 über das Rechtsinformationssystem des Bundes nicht abrufbar, der Gesetzeswortlaut wurde deshalb am Ausschussbericht des Parlaments geprüft, der denselben Text enthält.