Das Wichtigste

  • Oktober 2026 erwartet: die neue Netzentgelt-Struktur steht fest
  • Mitte Dezember 2026: erstmals konkrete Netzentgelte je Netzbereich
  • 1. Jänner 2027: der Leistungstarif erreicht laut Entwurf den Haushalt
  • CO₂-Preis bleibt 2027 laut Gesetz bei 55 €/t, ETS-2 erst 2028

Die vier Termine dieser Heizsaison

  1. 1

    Oktober 2026 · erwartet

    Die finale Grundsatzverordnung der E-Control kommt

    Die Struktur ab 2027 steht damit fest.

    Netzebene und Anschlussleistung auf deiner Netzrechnung nachsehen
  2. 2

    Oktober bis Dezember 2026

    Die Anbieter kündigen ihre Anpassungen zum 1. Jänner an

    Das betrifft den Energiepreis, nicht das Netzentgelt.

    Ankündigung prüfen, die Widerspruchsfrist läuft ab Zustellung
  3. 3

    Mitte Dezember 2026 · erwartet

    Die Tarifverordnung nennt erstmals konkrete Netzentgelte für 2027

    Je Netzbereich, in Cent.

    Erst jetzt lässt sich deine Jahresrechnung realistisch schätzen
  4. 4

    1. Jänner 2027

    Der Leistungstarif gilt auch für Haushalte

    Die neuen Netzentgelte werden wirksam.

    Teilbetrag prüfen und bei Bedarf anpassen lassen

Solange die Verordnungen fehlen, sind die Monate Erwartungswerte aus dem E-Control-Zeitplan. In unseren Beratungen kommt gerade eine Erwartung besonders oft: dass im Jänner automatisch alles teurer wird. Zwei Dinge werden dabei vermischt.

Das Netzentgelt ist reguliert. Die E-Control setzt es je Netzbereich fest, und es fällt 2027 nicht überall gleich aus. Der Energiepreis ist davon getrennt und Sache deines Anbieters. Die Ankündigung deines Anbieters im November sagt deshalb nichts über dein Netzentgelt im Jänner, und umgekehrt. Woraus sich der Posten zusammensetzt, steht in unserer Übersicht zu den Bestandteilen des Netzentgelts.

Was am 1. Jänner 2027 bei Strom passiert

Bisher zahlst du dein Netzentgelt fast nur nach verbrauchten Kilowattstunden. Ab 2027 kommt ein Leistungspreis dazu, also ein Preis dafür, wie viel Strom du gleichzeitig ziehst. Netzebene 7 ist der normale Haushaltsanschluss. Dort gibt es zwei Stufen: eine bis 10 kW, eine für den Anteil darüber. Wie das im Detail abgerechnet wird, erklärt unsere Seite dazu, wie der Leistungstarif funktioniert.

Höchste Viertelstunde

Laut Entwurf zählt der höchste Viertelstundenwert eines Monats.

Günstiger in der Nacht

Laut Entwurf von 1. Oktober bis 31. März zwischen 22 und 4 Uhr günstiger.

10 kW

gelten laut Entwurf pauschal für alle Anschlüsse, die vor dem 1. Jänner 2027 errichtet wurden. Du musst nichts anmelden. Ausnahme: deine Anschlussleistung war Ende 2026 schon höher.

Wie viele Cent das alles ausmacht, steht in keinem dieser Dokumente. Die Beträge je Netzbereich legt erst die Tarifverordnung im Dezember fest. Wer Strom einspeist, zahlt ab 1. Jänner 2027 zusätzlich einen Versorgungsinfrastrukturbeitrag, also eine neue Abgabe auf eingespeisten Strom, von höchstens 0,05 ct pro Kilowattstunde. Anlagen bis einschließlich 20 kW sind befreit, die meisten Hausdächer also.

Gas: der erwartete CO₂-Sprung 2027 kommt nicht

Häufiger IrrtumDer EU-Emissionshandel ETS-2 startet nicht 2027, sondern erst 2028, entschieden im November 2025. Viele Ratgeber im Netz sind hier nicht aktualisiert.

Bis dahin gilt weiter die nationale CO₂-Bepreisung nach dem NEHG.

Deren Preis liegt 2026 bei 55 € pro Tonne CO₂. Auf Erdgas sind das rund 1,0 ct/kWh netto.

180 €

brutto im Jahr zahlt ein Haushalt mit 15.000 kWh für die CO₂-Bepreisung, rund 15 € pro Monat.

Für 2027 schreibt das Gesetz denselben Betrag fort. Die Überführungsphase läuft nach § 19 NEHG bis zum Jahr vor dem ETS-2-Start, der Ausgabewert bleibt der für 2025 festgesetzte. Der erwartete Sprung fällt damit aus.

CO₂-Preis pro Tonne, gesetzlich festgelegt

Nationale CO₂-Bepreisung, NEHG 2022

2024 45 €
2025 55 €
2026 55 €
2027 55 €

2027: fortgeschrieben nach § 19 NEHG

Quelle: NEHG 2022, § 10 und § 19.

Bewegt hat sich schon 2026 der zweite Gas-Posten: Die Gasnetzentgelte stiegen für einen Haushalt mit 15.000 kWh um durchschnittlich 18,2 %.

Welche Fristen für dich laufen

  • Eine Preisänderung muss dein Anbieter mindestens einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich ankündigen
  • Die Mitteilung muss Anlass, Voraussetzungen, Umfang und erstmalige Wirksamkeit nennen. Fehlt einer dieser Punkte, ist die Änderung unwirksam
  • Du darfst binnen vier Wochen ab Zustellung widersprechen, kostenlos und trotz Bindung. Der Vertrag endet dann zu den alten Konditionen mit dem Monatsletzten nach einer Frist von drei Monaten ab Wirksamkeit der Änderung
  • Eine Erhöhung wird frühestens sechs Monate nach Lieferbeginn oder nach Wirksamkeit der letzten Änderung wirksam. Sie ist nur bei unbefristeten Verträgen erlaubt
  • Ändern sich Steuern oder Abgaben durch eine hoheitliche Anordnung, gibt es kein Widerspruchsrecht. Diese Änderung darf dein Anbieter direkt weitergeben
  • Beim Wechsel hat der Netzbetreiber höchstens drei Wochen ab Kenntnisnahme. Der technische Vorgang selbst dauert seit 1. April 2026 maximal 24 Stunden
Schreiben zur Preisanpassung mit hervorgehobenen Passagen und einer Lupe darüber

Was du bei einer Ankündigung konkret prüfst, steht bei den Rechten bei einer Preiserhöhung. Wird die Rechnung zum Problem, führen zwei Wege weiter: der Heizkostenzuschuss deines Bundeslands und der Sozialtarif. Beim Heizkostenzuschuss sind Höhe und Antragsfenster für 2026/27 noch nicht veröffentlicht.

Einschätzung unserer Energieexpert:innen

Stephanie Hacker, Energieexpertin bei Stromliste

Stephanie Hacker · Energieexpertin

Die Reihenfolge ist heuer wichtiger als jede Prognose. Wenn du mit Gas heizt und noch in einem Tarif aus 2022 oder 2023 sitzt, vergleiche jetzt und nicht im Jänner. Wenn dein Fixpreistarif über den Winter läuft, warte die Tarifverordnung im Dezember ab. Vorher gibt es keine Zahl, mit der sich rechnen lässt. Und prüfe jede Ankündigung, die im Herbst ins Haus kommt, auf die vier Pflichtangaben.

Ankündigung im Postfach, und jetzt?

Wir prüfen am Telefon deine Preisanpassung und rechnen dir aus, was sie fürs Jahr bedeutet.

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