Telearbeitspauschale fällt ab 2027 weg, das hat der Nationalrat beschlossen
Der Nationalrat hat am 8. Juli 2026 mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 beschlossen, die Telearbeitspauschale ab dem Kalenderjahr 2027 zur Gänze zu streichen. Das Gesetz ist mittlerweile auch im Bundesgesetzblatt (der amtlichen Verlautbarung neuer Gesetze) kundgemacht, unter BGBl. I Nr. 62/2026 vom 29. Juli 2026. Es ist also kein Entwurf mehr, sondern endgültig geltendes Recht. Damit fällt auch die Möglichkeit weg, eine Differenz zur Pauschale als Werbungskosten geltend zu machen.
Für Telearbeitstage im Jahr 2026 ändert sich noch nichts. Aktuell gilt: Wer im Homeoffice arbeitet, bekommt bis zu 3 € pro Telearbeitstag. Das gilt für maximal 100 Tage im Jahr, in Summe also höchstens 300 € pro Jahr. Voraussetzung ist eine schriftliche Telearbeitsvereinbarung zwischen dir und deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber (Quelle: BMF, WKO, Stand Jänner 2026).
Was bleibt: Die Werbungskosten-Absetzung für ergonomisch geeignetes Mobiliar (Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung, bis 300 € pro Jahr) bleibt bestehen. Die bisher nötigen 26 Telearbeitstage im Jahr entfallen dafür ab 2027 sogar. Details dazu, zur Betroffenheit und was du jetzt noch tun kannst, im Kurzcheck weiter unten.
Solange die Pauschale noch läuft, lohnt sich der Rückblick: Deckt sie eigentlich den Strom, den ein Homeoffice-Arbeitsplatz tatsächlich verbraucht? Steuerratgeber erklären die Pauschale, ohne die echten Stromkosten zu kennen. Stromverbrauchs-Rechner kennen die Geräte, aber nicht die österreichische Pauschale. Wir bringen beides zusammen.
Wie viel Strom kostet ein Homeoffice-Arbeitsplatz eigentlich?
Wichtig, bevor wir rechnen: Die Pauschale gilt ausdrücklich als Abgeltung für Strom, Heizung und Wasser im Homeoffice. Du kannst diese Kosten also nicht zusätzlich einzeln absetzen, die Pauschale ersetzt sie. Genau deshalb lohnt sich der Vergleich: Hat sie mehr gebracht, als dein tatsächlicher Mehraufwand war, oder weniger?
Im Frühling, Sommer oder wenn dein Arbeitszimmer ohnehin über die zentrale Heizung mitgeheizt wird, entsteht praktisch kein Mehraufwand fürs Heizen. Übrig bleibt der reine Gerätestrom von Laptop, Monitor und Zubehör. Die folgende Tabelle zeigt eine Beispielrechnung mit realistischen Spannen, keine gemessenen Werte, sondern plausible Richtwerte für einen typischen 8-Stunden-Arbeitstag.
| Verbraucher | Verbrauch pro Tag |
|---|---|
| Laptop (Dauerbetrieb, 8 h, Ø 40-60 W) | 0,35-0,5 kWh |
| Externer Monitor 24-27" (8 h, Ø 25-35 W) | 0,2-0,3 kWh |
| Zubehör (Lampe, Ladegeräte, WLAN-Anteil) | 0,05-0,1 kWh |
| Gesamt pro Arbeitstag | 0,6-0,9 kWh |
Modellrechnung Stromliste, Stand September 2026. Beispielrechnung mit Spannen, keine gemessenen Werte. Bei 22 Cent/kWh (aktueller Wechseltarif) sind das 13 bis 20 Cent pro Tag, bei 35 Cent/kWh (teurer Bestandstarif) 21 bis 32 Cent pro Tag. Aktuelle AT-Strompreise auf stromliste.at/strompreis.
Aus der Beratung: Diese Rechnung überrascht viele am Telefon. 13 bis 32 Cent pro Tag klingt nach nichts gegen die 3 € Pauschale, und genau das ist der Punkt. In diesem Szenario ist die Pauschale rund das 9- bis 23-fache der tatsächlichen Stromkosten, ein klarer Vorteil für dich.
Der Unterschied im Winter, was eine Zusatzheizung wirklich kostet
Die Rechnung ändert sich, sobald du im Winter ein Arbeitszimmer zusätzlich elektrisch beheizt, das ohne Homeoffice tagsüber kalt geblieben wäre. Ein typischer elektrischer Heizkörper oder Konvektor zieht 1.000 bis 1.500 Watt. Bei einem separaten Arbeitszimmer läuft er oft 3 bis 4 Stunden am Tag zusätzlich.
| Verbraucher | Verbrauch pro Tag |
|---|---|
| Gerätestrom (Laptop, Monitor, Zubehör) | 0,6-0,9 kWh |
| Elektrische Zusatzheizung (1.000-1.500 W, 3-4 h/Tag) | 3-6 kWh |
| Gesamt pro Arbeitstag | 3,6-6,9 kWh |
Modellrechnung Stromliste, Stand September 2026. Bei 22 Cent/kWh sind das 79 Cent bis 1,52 € pro Tag, bei 35 Cent/kWh 1,26 bis 2,42 € pro Tag. Nur der Mehrbedarf, der ohne Homeoffice nicht anfallen würde.
Selbst im Winter-Szenario bleibst du bei den meisten Konstellationen noch unter den 3 € Pauschale pro Tag. Aber die Spanne nähert sich deutlich an. Bei einem älteren, ineffizienten Heizkörper oder einem größeren Raum kann sie im Einzelfall sogar überschritten werden.
Die wichtigste Einschränkung: Wird dein Arbeitszimmer ohnehin über die zentrale Heizung mitgeheizt (Fernwärme, Gasheizung, Wärmepumpe)? Dann entstehen durch das Homeoffice praktisch keine echten Mehrkosten fürs Heizen. Dieses Szenario gilt nur für eine zusätzliche, separate elektrische Heizquelle, die ohne Homeoffice nicht laufen würde. Etwa weil das Arbeitszimmer sonst tagsüber leer stünde und ungeheizt bliebe.
Pauschale vs. Realität, gewinnst du oder zahlst du drauf?
Beide Szenarien im direkten Vergleich mit der Pauschale von 3 € pro Tag.
| Szenario | Kosten/Tag (22 ct) | Kosten/Tag (35 ct) | Pauschale (3 €) |
|---|---|---|---|
| Basis-Setup, keine Zusatzheizung 9- bis 23-fach gedeckt |
0,13-0,20 € | 0,21-0,32 € | 3,00 € |
| Winter-Setup mit Zusatzheizung 1,2- bis 3,8-fach gedeckt |
0,79-1,52 € | 1,26-2,42 € | 3,00 € |
Referenzwerte 22 Cent/kWh (typischer Wechseltarif) und 35 Cent/kWh (Grundversorgung/teurer Bestandstarif), Stand September 2026. Aktuelle Preisspannen auf stromliste.at/strompreis.
Kernbotschaft: In den meisten realistischen Fällen ist die Pauschale mehr, als die tatsächlichen Stromkosten hergeben. Das gilt für Sommer, Übergangszeit, oder wenn das Zimmer ohnehin mitgeheizt wird. Nur bei zusätzlicher, separater elektrischer Raumheizung im Winter nähert sich die reale Kostenbelastung der Pauschale an. Im Einzelfall kann sie diese sogar übersteigen.
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Wer viel im Homeoffice arbeitet, holt über den Anbieterwechsel meist mehr heraus als über die Pauschale allein. Kostenloser Stromtarif-Vergleich am Telefon.
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Kurzcheck, der Arbeitgeber zahlt nicht voll, und die Möbel-Absetzung
Zahlt deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber weniger als 3 € pro Telearbeitstag oder gar nichts, ist das nicht automatisch verloren. Für Telearbeitstage bis Ende 2026 kannst du die Differenz als Differenzwerbungskosten geltend machen. Das ist die Lücke zwischen ausbezahlter Pauschale und dem gesetzlichen Höchstbetrag, absetzbar in deiner Arbeitnehmerveranlagung. Diese Möglichkeit fällt ab 2027 gemeinsam mit der Pauschale selbst weg, siehe oben.
Separat davon gibt es die Werbungskosten-Absetzung für ergonomisch geeignetes Mobiliar (Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung), bis zu 300 € pro Jahr. Aktuell ist sie noch an mindestens 26 Telearbeitstage im Jahr gekoppelt. Diese Möbel-Absetzung ist unabhängig von der Telearbeitspauschale, bleibt auch nach 2027 bestehen und kommt dann sogar ohne die 26-Tage-Bedingung aus. Wichtig: Der Begriff Arbeitsplatzpauschale wird damit oft verwechselt. Er bezeichnet offiziell etwas anderes, eine eigenständige Betriebsausgaben-Pauschale nur für Selbstständige, nicht für Angestellte.
Kein Steuerberatung: Dieser Abschnitt ordnet die steuerlichen Eckdaten ein, ersetzt aber keine individuelle Steuerberatung. Die genaue Berechnung der Differenzwerbungskosten, nötige Nachweise und aktuelle Beträge findest du beim BMF (bmf.gv.at) oder bei der Arbeiterkammer. Der vollständige Gesetzestext (Budgetbegleitgesetz 2027-2028, BGBl. I Nr. 62/2026) steht auf ris.bka.gv.at, Einordnungen auch beim Parlament (parlament.gv.at) oder bei der Wirtschaftskammer (wko.at). Bei Unsicherheit lohnt sich der Blick in die Arbeitnehmerveranlagung mit fachlicher Unterstützung.
Praxistipp, deine eigenen Homeoffice-Stromkosten grob abschätzen
Du musst keinen Rechner bemühen. Eine einfache Faustformel reicht für eine realistische Einschätzung:
kWh pro Tag × dein Strompreis in Cent/kWh ÷ 100 = Kosten pro Tag in Euro
Ohne Zusatzheizung rechnest du mit 0,6 bis 0,9 kWh, mit einer elektrischen Zusatzheizung im Winter mit 3,6 bis 6,9 kWh. Deinen aktuellen Strompreis pro kWh findest du auf deiner letzten Jahresabrechnung oder auf stromliste.at/strompreis. Multipliziere das Ergebnis mit deinen tatsächlichen Telearbeitstagen im Jahr. So bekommst du eine belastbare Hausnummer für den Vergleich mit der Pauschale.
Aus der Beratung: Die häufigste Frage am Telefon ist nicht, ob die Pauschale reicht. Sie lautet eher, ob sich der Anbieterwechsel überhaupt noch lohnt, wenn man ohnehin schon eine Pauschale bekommt. Die Antwort ist unabhängig davon ja, die Pauschale ist ein steuerlicher Ausgleich, kein Ersatz für einen günstigen Tarif. Wer viel zu Hause arbeitet, profitiert von beidem gleichzeitig.