Das Wichtigste

  • Der Sonnenrabatt bringt 20 % auf den Netz-Arbeitspreis, täglich von 10 bis 16 Uhr, und endet am 30. September
  • Nur 1,78 Mio. von rund 6 Mio. Zählpunkten hatten die nötige Zustimmung zur Viertelstunden-Auslesung
  • Er bringt laut Arbeiterkammer Oberösterreich 10 bis 15 € im Jahr bei 3.500 kWh Verbrauch
  • Der Nachfolger WiNAP (22 bis 4 Uhr) steht bisher nur im Verordnungsentwurf. Weder Höhe noch Starttermin sind verordnet

Quellen: E-Control (Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 idF Novelle 2026 sowie SNE-G-V-Begutachtungsentwurf vom 30.6.2026), Stellungnahme von Österreichs Energie zum Entwurf (Juli 2026), E-Control-Vorstand Alfons Haber via energynewsmagazine.at (27.7.2026), AK Oberösterreich.

Was der Sonnenrabatt ist und wer ihn bekommt

Offiziell heißt er Sommer-Nieder-Arbeitspreis, kurz SNAP. Der Name klingt sperrig, die Idee dahinter ist simpel. Mittags liefern die Photovoltaikanlagen am meisten Strom. Das Netz ist zu dieser Zeit wenig belastet. Also wird der Verbrauch in dieses Fenster gelenkt, indem er dort billiger wird.

Reduziert wird der Arbeitspreis des Netzentgelts, also der Teil deiner Netzgebühr, den du pro verbrauchter Kilowattstunde zahlst. In diesem Fenster sinkt er auf 80 % des normalen Werts. Das sind die 20 %, über die alle geschrieben haben. Das gilt vom 1. April bis 30. September, täglich von 10 bis 16 Uhr, und nur auf der Netzebene 7. Das ist der normale Haushaltsanschluss.

Eine Bedingung gibt es. Dein Netzbetreiber muss deinen Verbrauch in Viertelstunden messen und auslesen dürfen. Das ist keine Voreinstellung, sondern eine Zustimmung, die du aktiv erteilst. Wer sie nicht erteilt hat, bekommt den Rabatt nicht. Auch dann nicht, wenn längst ein Smart Meter in der Wand hängt.

1,78 Mio.

von rund 6 Millionen Zählpunkten hatten diese Zustimmung. Auf der Netzebene 7 ist das rund ein Drittel. Zwei von drei Haushalten haben den Rabatt also schlicht nicht bekommen.

Quelle: E-Control, Stand Juli 2026, Erhebung bei 35 Verteilernetzbetreibern.

Was er dir wirklich bringt

E-Control-Vorstand Alfons Haber nennt den SNAP eine „Erfolgsgeschichte". Gemessen an der Teilnahme kann man das so sehen. Auf deiner Rechnung sieht es anders aus.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich beziffert die reale Ersparnis mit 10 bis 15 € pro Jahr bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh. Das ist kein Tippfehler. Warum so wenig herauskommt, zeigt die Rechnung im selben Bundesland.

Nachgerechnet: Netzgebiet Oberösterreich, Netzebene 7

Arbeitspreis des Netznutzungsentgelts für einen Haushaltsanschluss ohne Leistungsmessung. Die Verordnung legt die Werte netto fest, die Ersparnis weisen wir zusätzlich brutto aus.

Normaler Arbeitspreis 6,29 ct/kWh
Arbeitspreis von 10 bis 16 Uhr (SNAP) 5,03 ct/kWh
Ersparnis je Kilowattstunde, netto 1,26 ct
Ersparnis je Kilowattstunde, brutto 1,51 ct

Fest steht damit die Ersparnis pro Kilowattstunde. Was im Jahr zusammenkommt, hängt davon ab, wie viel Verbrauch wirklich in das Mittagsfenster fällt. Grob gerechnet müssen für die 10 bis 15 € der Arbeiterkammer rund 650 bis 1.200 kWh dort liegen, also etwa 20 bis 35 % deines Jahresverbrauchs.

Warum so grob? Die Arbeiterkammer schreibt nicht dazu, ob sie mit oder ohne Umsatzsteuer rechnet. Das verschiebt das Ergebnis um ein Fünftel. Unsere Spanne deckt deshalb beide Lesarten ab, statt eine Zahl zu nennen, die genauer aussieht, als sie ist. Gerechnet haben wir mit dem Arbeitspreis für Oberösterreich, weil die Schätzung von der dortigen Arbeiterkammer stammt.

Der Rabatt bleibt deshalb klein, weil vier Begrenzungen zusammenkommen. Er gilt nur für den Arbeitspreis des Netzentgelts, nicht für Energiepreis, Leistungspreis, Netzverlustentgelt, Messentgelt, Abgaben und Steuern. Er gilt nur sechs von 24 Stunden. Er gilt nur ein halbes Jahr. Und er gilt nur für die Kilowattstunden, die wirklich in dieses Fenster fallen.

Je nach Netzgebiet fällt das leicht unterschiedlich aus. In Wien liegt der Arbeitspreis bei 6,98 ct/kWh netto, die Ersparnis damit bei 1,68 Cent brutto pro Kilowattstunde. An der Größenordnung ändert ein anderes Bundesland nichts.

Aus der Beratung: Wir hören am Telefon oft die Erwartung, der Sonnenrabatt sei ein spürbarer Posten. Ist er nicht, und wir sagen das gleich zu Beginn. Sonst führt die Enttäuschung zur falschen Schlussfolgerung: Wer den Rabatt für wertlos hält, deaktiviert die Viertelstunden-Auslesung. Genau das ist der teure Fehler, und zwar ab 2027.

Was ab 1. Oktober für dich gilt

Ab dem 1. Oktober zahlst du zwischen 10 und 16 Uhr wieder den vollen Netz-Arbeitspreis. Ein neues günstiges Fenster rückt vorerst nicht nach, denn der Winter-Rabatt WiNAP steht bisher nur im Verordnungsentwurf. Du musst trotzdem nichts umstellen, nichts kündigen und nichts beantragen. Die Umstellung macht dein Netzbetreiber automatisch.

Die günstigen Zeitfenster im Netzentgelt

Übersicht, welcher Arbeitspreis beim Netzentgelt in welchem Zeitraum gilt
Zeitraum Günstiges Fenster Rabatt
bis 30.9.2026 SNAP, 10 bis 16 Uhr 20 % auf den Arbeitspreis, verordnet
ab 1.10.2026 derzeit keines SNAP ausgelaufen, WiNAP nicht verordnet
WiNAP, sobald verordnet 22 bis 4 Uhr, Saison 1.10. bis 31.3. Höhe und Start offen; neue Netzentgelte ab 1.1.2027

Der SNAP steht in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 in der Fassung der Novelle 2026, § 2 Abs. 1 Z 9 in Verbindung mit § 5 Abs. 1b (BGBl. II Nr. 305/2025). Der WiNAP steht in § 7 Abs. 4 des Verordnungsentwurfs der E-Control vom 30. Juni 2026, seine Höhe legt nach § 7 Abs. 2 erst die Tarifverordnung fest.

Wichtig für die Einordnung: Am Energiepreis ändert der Sonnenrabatt nichts, und sein Ende ändert daran ebenso wenig. Der Energiepreis ist der Teil, den du deinem Anbieter zahlst, und er bildet sich am Markt. Wie er sich gerade entwickelt, siehst du beim Strompreis von heute. Woraus sich deine Netzgebühr zusammensetzt, steht in unserer Übersicht zu den Netzentgelten.

Der Winterrabatt kommt, aber nicht diesen Winter

Der Nachfolger heißt Winter-Nieder-Arbeitspreis, kurz WiNAP. Beim Zeitfenster ist er das Spiegelbild des SNAP: Statt mittags wird es nachts günstig, weil dann Wind- und Gaskraftwerke Überschüsse liefern und das Netz wenig belastet ist. Die Saison läuft vom 1. Oktober bis 31. März, täglich von 22 bis 4 Uhr, wieder auf der Netzebene 7. So steht es im Verordnungsentwurf der E-Control vom 30. Juni 2026.

Das ist die Saison des Rabatts, nicht sein Start, und das lässt sich im Verordnungstext selbst ablesen. Der Absatz davor ist wortgleich gebaut und beschreibt so das Sommerfenster: „1. April bis 30. September“. Niemand liest daraus, der SNAP habe erst 2027 begonnen. Beide Sätze sagen der künftigen Tarifverordnung nur, für welche Stunden sie einen ermäßigten Preis festzulegen hat.

Der Start ist ein anderer Punkt, und da ist der Entwurf klar: Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2027 in Kraft, und sie dient ausdrücklich der Festlegung der Entgelte „ab 1. Jänner 2027“. In vielen Meldungen steht dagegen der Oktober 2026. Dahinter steckt eine Verwechslung: Im Oktober soll die Verordnung beschlossen werden. Das ist ein Termin der Behörde, kein Datum auf deiner Rechnung.

Am schnellsten nachprüfen lässt es sich an der Verordnung, die heute gilt. Sie führt für den Haushaltsanschluss die Arbeitspreise AP, SNAP, DTAP und DNAP. Einen WiNAP kennt sie nicht. Diesen Herbst gibt es also nichts, was dein Netzbetreiber verrechnen könnte.

Bleibt die Zahl, auf die es ankommt: wie hoch der Rabatt ausfällt. In vielen Meldungen stehen 20 Prozent. Verordnet ist dieser Satz nicht, denn der Entwurf hält ausdrücklich fest, dass die Höhe erst die Tarifverordnung festlegt, erwartet gegen Jahresende. Woher die 20 Prozent stammen, verrät das Rechenbeispiel, das gerade durch die Medien geht: Für Wien wird mit einer Senkung von 1,4 Cent gerechnet, und das ist exakt der SNAP-Wert, nämlich 20 Prozent von 6,98 Cent netto. Gerechnet wird also mit dem Sommer-Rabatt, nicht mit einem Winter-Rabatt, den es als Zahl noch nicht gibt.

Weder Höhe noch Start stehen festDie Höhe legt die Tarifverordnung fest, einen Termin dafür hat die E-Control nicht genannt. Spätestens vor dem 1. Jänner 2027 muss sie da sein, denn dann gilt die neue Netzentgelt-Systematik. Beim Sommer-Rabatt waren es 20 %; ob der WiNAP denselben Satz bekommt, ist offen. Der Start hängt daran, wann die Grundsatzverordnung im Bundesgesetzblatt steht. Wir tragen beides nach, sobald es verordnet ist.Nächstes Update: sobald die Verordnung im Bundesgesetzblatt steht

Wann dann? Nach dem Entwurf wäre das erste Fenster Jänner bis März 2027. Die Netzbetreiber halten das für zu kurzfristig: Österreichs Energie, ihr Branchenverband, nennt in seiner Stellungnahme vom Juli 2026 die Anwendung „bereits mit 1. Jänner 2027“ nicht zweckmäßig, weil der WiNAP dann nur für den Rest einer schon laufenden Winterperiode gelten würde, und schlägt vor, erst ab 1. Oktober 2027 zu beginnen. Ein Oktober 2026 kommt in der Begutachtung an keiner Stelle vor. Entschieden ist keines von beidem.

Die Voraussetzung bleibt dieselbe wie beim Sommer-Rabatt. Ohne Zustimmung zur Viertelstunden-Auslesung bekommst du ihn nicht. Wer den SNAP hatte, ist also dabei, sobald der WiNAP kommt.

Rechne deshalb vorerst mit keinem fixen Betrag. Klein bleibt er allerdings in jedem Fall, und das hängt gar nicht am Prozentsatz: Der Rabatt betrifft nur den Netz-Arbeitspreis, nur sechs Stunden in der Nacht und nur die Kilowattstunden, die wirklich in dieses Fenster fallen. Beim Sommer-Rabatt kamen dadurch 10 bis 15 Euro im Jahr heraus. Das ist der Stand vom 18. September 2026.

Was vom alten Nachtstrom-Vorteil heute übrig ist und was der WiNAP daraus macht, steht im Detail auf unserer Seite zum Nachtstrom. Dort pflegen wir die Details laufend nach.

Warum deine Viertelstunden-Auslesung trotzdem bleiben sollte

Hier dreht sich die Sache. Ab 1. Jänner 2027 kommt der Leistungstarif. Ab dann zählt für einen Teil deiner Netzgebühr nicht mehr die Jahresmenge, sondern deine stärkste Viertelstunde im Monat. Gemessen wird also dein höchster Leistungsbezug, nicht dein Verbrauch. Was das für deine Rechnung bedeutet, rechnen wir auf unserer Seite zum Leistungstarif ab 2027 im Detail durch.

Deine Viertelstundenwerte sind damit nicht mehr die Eintrittskarte für einen kleinen Rabatt, sondern Teil der Abrechnung. Dazu kommt: Der Entwurf schließt die günstigen Zeitfenster ausdrücklich für alle aus, bei denen keine Viertelstundenmessung vorliegt. Wer die Auslesung jetzt aus Ärger über ein paar Euro abschaltet, steht im Jänner wieder am Anfang.

Aus der Beratung: Die häufigste Frage dazu am Telefon ist nicht, ob sich der Rabatt lohnt. Sie lautet, ob die Viertelstunden-Auslesung ein Datenschutz-Nachteil ist, für den es jetzt ohnehin nichts mehr gibt. Unsere Antwort darauf ist eindeutig: Ab Jänner gehören diese Werte zur Abrechnung. Wer trotzdem abschaltet, verliert die günstigen Zeitfenster und bekommt den Leistungspreis trotzdem verrechnet.

Was du jetzt tun kannst

  1. Bis 30. September die letzten Rabatt-Tage mitnehmen

    Waschmaschine, Geschirrspüler und die Ladung des E-Autos in die Mittagsstunden legen. Jede Kilowattstunde zwischen 10 und 16 Uhr läuft noch zum reduzierten Arbeitspreis. Ab Oktober gibt es vorerst gar kein günstiges Fenster mehr.

  2. Deinen Opt-in-Status prüfen

    Ob deine Viertelstunden-Auslesung aktiv ist, siehst du im Kundenportal deines Netzbetreibers. Welcher das bei dir ist, findest du in unserer Übersicht der Netzbetreiber.

  3. Die Auslesung aktiv lassen

    Ab Jänner 2027 rechnet der Leistungstarif mit genau diesen Werten. Ohne sie fallen die günstigen Zeitfenster weg. Ein Opt-out spart dir nichts und kostet dich Optionen.

Der größere Hebel bleibt aber der Tarif selbst. Am Netzentgelt kannst du nichts ändern, es ist für dein Netzgebiet festgelegt. Am Energiepreis schon: Ein Anbieterwechsel bewegt im Jahr ein Vielfaches dessen, was der Sonnenrabatt gebracht hat. Durchrechnen kannst du das selbst im Tarifrechner.

Netzentgelte sind fix, dein Energiepreis nicht

Wir prüfen kostenlos am Telefon, ob dein Tarif noch passt, und rechnen dir aus, was ein Wechsel im Jahr bringt.

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Mo 8–19 Uhr, Di–Fr 8–18 Uhr