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ENERGIETIPPS ZU STROM & GAS

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Europäische Rechtssetzung zur Öffnung der Strom- & Gasmärkte


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Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Erstes Liberalisierungspaket)

Die Römischen Verträge von 1957 sind die Gründungsverträge der späteren Europäischen Gemeinschaft mit der Zielsetzung einen gemeinsamen Markt für den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital zu schaffen.

Die monopolistischen nationalen Strom-und Gassysteme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union entsprachen nicht dieser Vision eines großen europäischen Strom- und Gasmarktes und somit wurde ihre Reformierung nötig. Der Konsument soll seinen Strom- und Gaslieferanten frei wählen  können und die Lieferanten sollen von einem freien Zugang zum Transport- und Verteilungsnetz von Strom und Gas profitieren können.

Da jedoch der Transport (über große Entfernungen) und die Verteilung von Strom (auf lokale Netze) und Gas Monopole bleiben müssen, da es undenkbar ist so viele Netzwerke zu errichten wie es Anbieter gibt,  mussten lediglich die Produktion von Strom und die Lieferung von Strom und Gas dem Wettbewerb geöffnet werden. Um alternativen Anbietern den Zugang zum Netz ohne Wettbewerbsverzerrung zu garantieren, müssen die vertikal integrierten Monopole eine Entflechtung ihrer unterschiedlichen Aktivitäten vornehmen (jener die noch immer einem Monopol unterliegen also die mit der Tätigkeit als Netzbetreiber zusammenhängen, und solche die nun dem Wettbewerb unterstehen und mit der Rolle als Energielieferant verbunden sind).

Die europäischen Richtlinie wurde 1998 unter dem Namen Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG)  in österreichisches nationales Recht umgesetzt und ermöglichte zunächst nur den industriellen Stromverbrauchern ihren Stromlieferanten frei zu wählen, was sich 2001 auch auf die privaten Verbraucher ausweiten sollte. 

Europäische Richtlinie vom 22. Juni 1998 über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen für den Erdgasbinnenmarkt

Im Geiste der Richtlinie von 1996, berücksichtigt die Richtlinie von 1998 nun auch die Besonderheiten des Erdgasmarktes (97% des konsumierten Erdgases stammt aus Drittländern, Transport über Gasfernleitungen oder Gastanker, Lagerungsmöglichkeiten). Damit soll der Gasmarkt liberalisiert werden, ohne die Versorgung zu gefährden. Nach langen Verhandlungen wurde die Richtlinie mit zwei Hauptideen angenommen. Einerseits, soll die Öffnung für die Konkurrenz schrittweise erfolgen. In drei Etappen, die sich  über einen Zeitraum von 10 Jahren erstrecken, soll der Gasindustrie die Möglichkeit zur Anpassung gegeben werden. Andererseits sollen sich die nationale Besonderheiten insofern anpassen können, dass das Pflichtsystem der staatlichen Versorgung aufrecht erhalten bleibt, die Wahl anderer Systeme für den Zugang zum Transport- und Verteilungsnetz jedoch möglich wird.

Europäische Richtlinie vom 26. Juni 2003 über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen für den Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt (Zweites Liberalisierungspaket)

Eine weitere Etappe ist mit dieser Richtlinie erreicht, die die vorherige revidiert und die Errichtung eines großen europäischen Binnenmarktes für Elektrizität und Erdgas vorsieht. Damit soll der Wettbewerb gestärkt und unter Berücksichtigung des Umweltschutzes Elektrizität und Gas für alle Endkonsumenten zu erschwinglichen Preisen angeboten werden.

Die Richtlinie umfasst Regelungen zur Funktionsfähigkeit und Organisation des Elektrizitäts- und Gasmarktes sowie die Verfahrenswege des Netz- und Marktzugangs. Außerdem schreibt sie die Schaffung unabhängiger Elektrizitäts- und Gasregulierungsbehörden vor.  Die Richtlinie von 2003 zielt auf ein Gleichgewicht zwischen der Einführung des faktischen Wettbewerbs und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Pflichtleistungen ab, die auf nationaler Ebene festgelegt werden.

Laut Richtlinie müssen seit Juli 2004 alle Geschäftskunden in der Lage sein ihren Elektrizitäts- und Gaslieferanten frei wählen zu können. Ab spätestens Juli 2007 sollte diese Freiheit auch den privaten Haushalten zuteil werden. Die Schaffung eines großen europäischen Binnenmarktes für Elektrizität umfasst auch die Verbesserung der grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen und eine Verordnung von 2005 legt die neuen Regeln für den internationalen Elektrizitätsaustausch fest.

Sie können sofort vom liberalisierten Energiemarkt profitieren und sparen. Rufen Sie uns unter
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Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Erstes Liberalisierungspaket)

Die Römischen Verträge von 1957 sind die Gründungsverträge der späteren Europäischen Gemeinschaft mit der Zielsetzung einen gemeinsamen Markt für den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital zu schaffen.

Die monopolistischen nationalen Strom-und Gassysteme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union entsprachen nicht dieser Vision eines großen europäischen Strom- und Gasmarktes und somit wurde ihre Reformierung nötig. Der Konsument soll seinen Strom- und Gaslieferanten frei wählen  können und die Lieferanten sollen von einem freien Zugang zum Transport- und Verteilungsnetz von Strom und Gas profitieren können.

Da jedoch der Transport (über große Entfernungen) und die Verteilung von Strom (auf lokale Netze) und Gas Monopole bleiben müssen, da es undenkbar ist so viele Netzwerke zu errichten wie es Anbieter gibt,  mussten lediglich die Produktion von Strom und die Lieferung von Strom und Gas dem Wettbewerb geöffnet werden. Um alternativen Anbietern den Zugang zum Netz ohne Wettbewerbsverzerrung zu garantieren, müssen die vertikal integrierten Monopole eine Entflechtung ihrer unterschiedlichen Aktivitäten vornehmen (jener die noch immer einem Monopol unterliegen also die mit der Tätigkeit als Netzbetreiber zusammenhängen, und solche die nun dem Wettbewerb unterstehen und mit der Rolle als Energielieferant verbunden sind).

Die europäischen Richtlinie wurde 1998 unter dem Namen Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG)  in österreichisches nationales Recht umgesetzt und ermöglichte zunächst nur den industriellen Stromverbrauchern ihren Stromlieferanten frei zu wählen, was sich 2001 auch auf die privaten Verbraucher ausweiten sollte. 

Europäische Richtlinie vom 22. Juni 1998 über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen für den Erdgasbinnenmarkt

Im Geiste der Richtlinie von 1996, berücksichtigt die Richtlinie von 1998 nun auch die Besonderheiten des Erdgasmarktes (97% des konsumierten Erdgases stammt aus Drittländern, Transport über Gasfernleitungen oder Gastanker, Lagerungsmöglichkeiten). Damit soll der Gasmarkt liberalisiert werden, ohne die Versorgung zu gefährden. Nach langen Verhandlungen wurde die Richtlinie mit zwei Hauptideen angenommen. Einerseits, soll die Öffnung für die Konkurrenz schrittweise erfolgen. In drei Etappen, die sich  über einen Zeitraum von 10 Jahren erstrecken, soll der Gasindustrie die Möglichkeit zur Anpassung gegeben werden. Andererseits sollen sich die nationale Besonderheiten insofern anpassen können, dass das Pflichtsystem der staatlichen Versorgung aufrecht erhalten bleibt, die Wahl anderer Systeme für den Zugang zum Transport- und Verteilungsnetz jedoch möglich wird.

Europäische Richtlinie vom 26. Juni 2003 über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen für den Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt (Zweites Liberalisierungspaket)

Eine weitere Etappe ist mit dieser Richtlinie erreicht, die die vorherige revidiert und die Errichtung eines großen europäischen Binnenmarktes für Elektrizität und Erdgas vorsieht. Damit soll der Wettbewerb gestärkt und unter Berücksichtigung des Umweltschutzes Elektrizität und Gas für alle Endkonsumenten zu erschwinglichen Preisen angeboten werden.

Die Richtlinie umfasst Regelungen zur Funktionsfähigkeit und Organisation des Elektrizitäts- und Gasmarktes sowie die Verfahrenswege des Netz- und Marktzugangs. Außerdem schreibt sie die Schaffung unabhängiger Elektrizitäts- und Gasregulierungsbehörden vor.  Die Richtlinie von 2003 zielt auf ein Gleichgewicht zwischen der Einführung des faktischen Wettbewerbs und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Pflichtleistungen ab, die auf nationaler Ebene festgelegt werden.

Laut Richtlinie müssen seit Juli 2004 alle Geschäftskunden in der Lage sein ihren Elektrizitäts- und Gaslieferanten frei wählen zu können. Ab spätestens Juli 2007 sollte diese Freiheit auch den privaten Haushalten zuteil werden. Die Schaffung eines großen europäischen Binnenmarktes für Elektrizität umfasst auch die Verbesserung der grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen und eine Verordnung von 2005 legt die neuen Regeln für den internationalen Elektrizitätsaustausch fest.

Europäische Verordnung 1775/2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen

Eine zufriedenstellende Funktionsfähigkeit des Gasmarktes umfasst auch eine zufriedenstellende Organisation des Zugangs zu Gastransportkapazitäten. Die europäische Verordnung 1775/2005 definiert also die entsprechenden Zugangsbedingungen (Methodik für die Festlegung der Gastransportgebühren, Zugang Dritter zum Gasnetz, Prinzipien zur Vergabe von Gastransportkapazitäten, Ausgleichsregeln).

Europäische Richtlinie 2009/72/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Drittes Liberalisierungspaket)

Mit dem 3. Liberalisierungspaket im Jahr 2009 wurde die Richtlinie aus dem Jahr 2003 aufgehoben und durch umfassendere Vorschriften ersetzt. Die neue Richtlinie erwirkt neben der weiteren Harmonisierung der europaweiten Netzzugangs-bedingungen, die Stärkung der Rechte zum Schutz des Konsumenten. So soll der Konsument durch die effizientere Nutzung der Verbindungsleitungen und durch den Abbau grenzüberschreitender Energiehandelsbarrieren und der folglich verstärkten Konkurrenz unter den Anbietern  von Preisen profitieren, die dem Wettbewerb unterliegen. Auch die Stärkung der Unabhängigkeit und Kompetenzen der nationalen Regulierungsbehörden trägt zum Schutz der Verbraucherrechte bei. Seit März 2011 ist dies auch geltendes Recht in Österreich.

Der Wettbewerb um Strom- und Gaskundinnen und Kunden ermöglicht große Einsparmöglichkeiten für Sie. Rufen Sie uns unter
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Europäische Verordnung 1775/2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen

Eine zufriedenstellende Funktionsfähigkeit des Gasmarktes umfasst auch eine zufriedenstellende Organisation des Zugangs zu Gastransportkapazitäten. Die europäische Verordnung 1775/2005 definiert also die entsprechenden Zugangsbedingungen (Methodik für die Festlegung der Gastransportgebühren, Zugang Dritter zum Gasnetz, Prinzipien zur Vergabe von Gastransportkapazitäten, Ausgleichsregeln).

Europäische Richtlinie 2009/72/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Drittes Liberalisierungspaket)

Mit dem 3. Liberalisierungspaket im Jahr 2009 wurde die Richtlinie aus dem Jahr 2003 aufgehoben und durch umfassendere Vorschriften ersetzt. Die neue Richtlinie erwirkt neben der weiteren Harmonisierung der europaweiten Netzzugangs-bedingungen, die Stärkung der Rechte zum Schutz des Konsumenten. So soll der Konsument durch die effizientere Nutzung der Verbindungsleitungen und durch den Abbau grenzüberschreitender Energiehandelsbarrieren und der folglich verstärkten Konkurrenz unter den Anbietern  von Preisen profitieren, die dem Wettbewerb unterliegen. Auch die Stärkung der Unabhängigkeit und Kompetenzen der nationalen Regulierungsbehörden trägt zum Schutz der Verbraucherrechte bei. Seit März 2011 ist dies auch geltendes Recht in Österreich.

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