Elektrizitätsabgabe-Rechner
Rechnet die Elektrizitätsabgabe und die Gebrauchsabgabe deiner Gemeinde, netto und brutto. Stand 30.09.2026, deine Eingaben bleiben in deinem Browser.
Diese PLZ gehört zu mehreren Gemeinden. Wähl deine aus der Liste.
Keine Gemeinde gefunden. Probier den Namen ohne „Markt“ oder „Stadt“.
Energieintensive Produktionsbetriebe können sich einen Teil der Energieabgaben zurückholen, siehe Energieabgabenvergütung.
Kosten von deiner Rechnung (für Prozent-Abgaben)
Nimm die Netto-Werte, also ohne USt. Steht auf deiner Rechnung nur brutto, teile durch 1,2. Wo welcher Posten steht, zeigen wir bei der Stromrechnung.
Fehlt noch
Für deine Gemeinde nicht nötig
Optional
Fehlt noch
Für deine Gemeinde nicht nötig
Netzkosten sind die Summe der Netzentgelte (Netznutzung, Netzverlust, Messung), ohne Abgaben. Du findest sie im Netz-Teil deiner Jahresabrechnung.
In deiner Gemeinde zählt das Messentgelt nicht dazu. Trag die Netzkosten ohne Messentgelt ein.
Strom aus einer Energiegemeinschaft?
Dieser Teil ist von der Elektrizitätsabgabe befreit, mehr dazu bei den neuen Regeln für Energiegemeinschaften. Für Bürgerenergiegemeinschaften und die neue gemeinsame Energienutzung gilt das derzeit nicht, lass das Feld dann leer.
2026 und ab 2027 im Vergleich
2026
- Elektrizitätsabgabe
- Gebrauchsabgabe
ab 2027
- Elektrizitätsabgabe
- Gebrauchsabgabe
Deine Abgaben
Gib oben deine Gemeinde oder PLZ ein. Die Elektrizitätsabgabe rechnen wir schon jetzt: netto im Jahr.
- Elektrizitätsabgabe
- Gebrauchsabgabe
- Summe netto
- + 20 % USt
Den Energie-Anteil verrechnet hier nur der örtliche Lieferant. Bist du dort Kund:in?
Gilt im Netz der Salzburg Netz. Hast du einen anderen Netzbetreiber, steht der Wert auf deiner Rechnung.
Teile dieser Gemeinde versorgt die Salzburg Netz. Dort kommt ein Aufschlag je kWh dazu, der hier nicht mitgerechnet ist.
An den Abgaben kannst du nichts ändern, am Energiepreis schon. Wir vergleichen am Telefon alle Tarife für deine Adresse, kostenlos.
0720 1155 70Gemeindeverzeichnis: Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Gemeindeliste Gebietsstand 2026 (bearbeitet). Gebrauchsabgaben: Landesgesetze, E-Control-Liste „Aktuelle Gebrauchsabgaben“ (Stand 1.3.2026) und Preisblätter der Netzbetreiber. Nächste Prüfung: Dezember 2026.
Elektrizitätsabgabe: wer wie viel zahlt
Der Satz hängt 2026 nicht davon ab, wie viel du verbrauchst. Er hängt davon ab, wer den Stromvertrag hat und welcher Zähler dranhängt.
| Wer | 2026 | ab 2027 |
|---|---|---|
| Privatperson mit Haushaltszähler (Lastprofil H0, HA oder HF) | 0,1 ct/kWh | 1,5 ct/kWh |
| Alle anderen: Betriebe, Landwirtschaft, Vereine, Allgemeinstrom der Hausverwaltung | 0,82 ct/kWh | 1,5 ct/kWh |
Netto. Rechtsgrundlage: Elektrizitätsabgabegesetz § 4 Abs. 2 und § 7 Abs. 16. Die gesenkten Sätze gelten laut Gesetz „vor dem 1. Jänner 2027“.
Beides muss zutreffen: Du bist eine Privatperson, und dein Zähler hat ein Haushalts-Lastprofil. Einen Antrag brauchst du nicht, und es gibt keine Verbrauchsgrenze. Eine GmbH, ein Verein oder eine Hausverwaltung zahlt 0,82 Cent, auch mit Haushaltszähler.
Befreit ist Strom, der gar nicht über den Lieferanten kommt:
- selbst erzeugter Ökostrom, den du selbst verbrauchst und nicht einspeist, etwa von deiner PV-Anlage, ohne Obergrenze;
- Strom aus einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft, für den Anteil, den sie dir liefert;
- anderer selbst erzeugter und selbst verbrauchter Strom bis 5.000 kWh im Jahr, darüber ist die ganze Menge steuerpflichtig.
Was 2027 auf dich zukommt
Bei 3.500 kWh zahlt ein Haushalt heuer 4,20 € Elektrizitätsabgabe brutto. Ab Jänner sind es 63,00 €. Dafür muss niemand etwas beschließen, die Frist läuft einfach aus. Ein Antrag auf Verlängerung wurde am 29. September 2026 im Finanzausschuss vertagt. Mehr dazu im Artikel zur Elektrizitätsabgabe 2027.
Zwei Abgaben, zwei ganz verschiedene Logiken
Beide heißen „Abgabe“, beide stehen auf derselben Rechnung. Sonst haben sie wenig gemeinsam.
| Merkmal | Elektrizitätsabgabe | Gebrauchsabgabe |
|---|---|---|
| Wer legt sie fest? | der Bund | das Land per Gesetz, die Gemeinde im Detail |
| Wofür? | Steuer auf jede kWh | Abgabe dafür, dass Leitungen über oder unter öffentlichem Grund der Gemeinde verlaufen |
| Grundlage | deine kWh | je nach Ort: Energiepreis, Netzkosten, beides oder kWh |
| Unterschied je Ort | keiner, nur Jungholz und Mittelberg sind befreit | groß, in den meisten Gemeinden kein eigener Posten |
| 2027 | steigt wieder auf 1,5 ct/kWh | bleibt, wie die Gemeinde sie festlegt |
Auf beide kommen 20 % Umsatzsteuer. Einen Überblick über alle Posten auf deiner Rechnung findest du bei den Steuern und Abgaben auf Strom.
Gebrauchsabgabe: was in deinem Bundesland gilt
Das Landesgesetz legt die Obergrenze fest. Ob und wie viel eine Gemeinde verlangt, entscheidet sie selbst. In den meisten Gemeinden siehst du davon nichts: Dort ist eine etwaige Abgabe laut E-Control seit 2007 schon im Netzentgelt enthalten.
| Bundesland | Eigener Posten auf der Rechnung? | Obergrenze laut Gesetz |
|---|---|---|
| Wien | Überall, 7 % auf Energie und Netz (seit 1.3.2026, vorher 6 %) | 7 % (seit 1.3.2026, vorher 6 %) |
| Niederösterreich | Nur in 3 Gemeinden mit eigenem Netz, rund 0,10 ct/kWh | kein Prozentsatz: Betrag je 100 m Leitung, zahlt der Netzbetreiber |
| Oberösterreich | Nur in Ried im Innkreis bei Energie Ried, 3 % auf den Energiepreis | höchstens 3 % der Einnahmen des Gemeinde-Unternehmens |
| Salzburg | Im ganzen Netz der Salzburg Netz, 0,3789 ct/kWh, in Bad Hofgastein 0,4893 ct/kWh | höchstens 6 % der Einnahmen, an alle Netzkund:innen als ct/kWh weitergegeben |
| Tirol | In 13 Gemeinden, 6 % auf unterschiedliche Grundlagen | höchstens 6 % der Entgelte ohne USt |
| Steiermark | In 8 Gemeinden, 3 %, meist nur auf das Netz | höchstens 3 % der Einnahmen des Gemeinde-Unternehmens |
| Kärnten | Nur in Klagenfurt, 1,637 ct/kWh | höchstens 6 % der Nettoerlöse des Gemeinde-Unternehmens |
| Burgenland | Nein, kein Landesgesetz | keine |
| Vorarlberg | Nein, kein Landesgesetz | keine |
Stand 30.09.2026. Quellen: Landesgesetze im RIS, E-Control-Liste „Aktuelle Gebrauchsabgaben“ (Stand 1.3.2026), Preisblätter der Netzbetreiber.
Alle Gemeinden im Ranking, die sechs Grundlagen und die Gebrauchsabgabe auf Gas findest du beim Gebrauchsabgabe-Rechner.
Gleicher Satz, anderer Betrag: die Grundlage entscheidet
Innsbruck, Kufstein und Imst verlangen alle 6 %. Trotzdem zahlst du dort sehr unterschiedlich viel, weil die 6 % auf verschiedene Posten gerechnet werden. Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: 3.500 kWh, Energiekosten 525 € und Netzkosten 450 € im Jahr, beides netto.
Im Jahr, netto, mit den Beispielwerten oben.
Die Spanne ist größer, als der Satz vermuten lässt. Bei den Beispielwerten zahlst du in Kufstein fast doppelt so viel wie in Innsbruck, obwohl beide 6 % verlangen.
Eine Frage, die in unserer Beratung oft kommt: „Warum steht bei mir gar keine Gebrauchsabgabe?“ Meist, weil deine Gemeinde sie nicht eigens verrechnet. Dann ist sie im Netzentgelt schon drin, und du zahlst sie trotzdem, nur unsichtbar.