Was du wissen musst
Alle Angaben aus der EAG-Investitionszuschüsseverordnung und dem Förderkalender der Abwicklungsstelle. Die Kategorie richtet sich nach der Modulspitzenleistung in kWpeak, also der Summe der Nennleistungen deiner Module.
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8. bis 22. Oktober Antragsfenster
Start am 8. Oktober um 17:00 Uhr, Ende am 22. Oktober um 23:59 Uhr. Das sind exakt 14 Tage, das gesetzliche Minimum.
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8 Mio. Euro Gesamtbudget
Verteilt auf vier Kategorien, je 2 Millionen Euro. Der Topf für Hausdachanlagen ist damit genauso groß wie im Juni.
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150 €/kWp bis 10 kWp
Fixer Satz für die Kategorie A. Eine 10-kWp-Anlage bekommt daraus 1.500 Euro, ohne Verhandlung und ohne Gebot.
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150 €/kWh Speicher
Nur zusammen mit einer PV-Anlage. Der Speicher braucht mindestens 0,5 kWh je kWp, gefördert wird bis 50 kWh.
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max. 30 % Kostendeckel
Der Zuschuss deckt höchstens 30 Prozent der förderfähigen Netto-Kosten. Bei kleinen Dachanlagen greift der Deckel selten.
Quellen: § 5 Abs. 1 EAG-IZV in der Fassung BGBl. II Nr. 12/2026, § 56 Abs. 2 und Abs. 5 EAG, § 11 Abs. 1a EAG-IZV. Die Uhrzeiten stehen weder in der Verordnung noch im Förderkalender, sondern auf der Termin-Seite der EAG-Abwicklungsstelle zum 3. Fördercall 2026.
Wann der Call läuft und wieviel Geld da ist
8. bis 22.10.2026Der dritte und nach heutiger Verordnungslage letzte Fördercall 2026 öffnet am 8. Oktober um 17:00 Uhr und schließt am 22. Oktober um 23:59 Uhr. Verteilt werden 8 Millionen Euro, in vier Kategorien zu je 2 Millionen. Alle vier Kategorien laufen im selben Zeitfenster.
Die 14 Tage sind kein Zufall. Das Gesetz schreibt vor, dass die Einreichfrist zwei Wochen nicht unterschreiten darf. Dieser Call nutzt exakt das Minimum.
| Kategorie | Anlagengröße | Budget | Fördersatz |
|---|---|---|---|
| A | bis 10 kWp | 2 Mio. € | 150 €/kWp fix |
| B | über 10 bis 20 kWp | 2 Mio. € | 140 €/kWp fix |
| C | über 20 bis 100 kWp | 2 Mio. € | 130 €/kWp Höchstsatz |
| D | über 100 bis 1.000 kWp | 2 Mio. € | 120 €/kWp Höchstsatz |
| Speicher | nur mit PV-Anlage | aus dem Budget der jeweiligen Kategorie | 150 €/kWh fix |
Quelle: § 5 Abs. 1 EAG-IZV in der Fassung BGBl. II Nr. 12/2026, Tabellenzeile zum dritten Fördercall. „Höchstsatz" heißt: du gibst deinen Förderbedarf selbst an und darfst diesen Wert nicht überschreiten.
Interessant wird es, wenn man die drei Calls des Jahres nebeneinanderlegt. Das Gesamtbudget ist von 40 über 12 auf 8 Millionen Euro gefallen. Zusammen ergibt das 60 Millionen, also exakt die Summe, die das Gesetz pro Jahr mindestens vorschreibt. Mehr als das gesetzliche Minimum gab es 2026 nicht.
Balkenbreite im Verhältnis zum ersten Call. Alle Werte aus derselben Verordnungstabelle, § 5 Abs. 1 EAG-IZV. Mindestdotierung: § 56 Abs. 3 EAG.
Ein Detail geht dabei fast immer unter. Die Schrumpfung trifft vor allem die großen Anlagen. Kategorie C und D fielen von 30 auf 8 und jetzt auf 4 Millionen. Der Topf für Hausdachanlagen bis 20 kWp liegt dagegen seit dem Juni-Call unverändert bei 4 Millionen. Geschrumpft ist er trotzdem: gegenüber dem April-Call sind es 4 statt 10 Millionen, also 60 Prozent weniger. Verglichen mit dem Juni bleibt dein Topf gleich groß, verglichen mit dem Frühjahr nicht.
Was der letzte Call gezeigt hatBeim zweiten Fördercall im Juni gingen nach Angaben der Abwicklungsstelle fast 28.000 Förderanträge ein. Berücksichtigt werden konnten knapp 3.000. Das ist etwa jeder zehnte Antrag, und das bei einem Budget, das um die Hälfte über dem jetzigen lag.
Quelle: EAG-Abwicklungsstelle, Meldung zum Abschluss des 2. Fördercalls 2026. Die Zahlen gelten über alle vier Kategorien zusammen.
Wie viel du bekommst
Bis 10 kWp gibt es 150 Euro je kWp, bis 20 kWp sind es 140 Euro. Beide Sätze sind fix, du musst nichts bieten. Ein Speicher bringt zusätzlich 150 Euro je Kilowattstunde, aber nur gemeinsam mit einer PV-Anlage.
Für die typische Hausdachanlage rechnet sich das einfach. 10 kWp mal 150 Euro ergibt 1.500 Euro Investitionszuschuss. Kommt ein Speicher mit 5 Kilowattstunden dazu, sind es 750 Euro mehr.
Der Speicher ist an die Anlage gekoppelt, und zwar der Größe nach. Er muss mindestens 0,5 Kilowattstunden je installiertem Kilowatt-Peak haben. Bei 10 kWp sind das mindestens 5 Kilowattstunden. Gefördert werden höchstens 50 Kilowattstunden je Anlage. Gemeint ist immer die nutzbare Kapazität, also der Netto-Wert, nicht die Bruttoangabe aus dem Datenblatt.
Nach oben zieht ein zweiter Deckel eine Grenze. Der Zuschuss darf 30 Prozent der förderfähigen Netto-Kosten nicht überschreiten. Für die Dachanlage ist das meist theoretisch: die 1.500 Euro wären erst ab Netto-Kosten unter 5.000 Euro gekappt, und so günstig ist eine 10-kWp-Anlage nicht.
Quellen: § 5 Abs. 1 EAG-IZV (Fördersätze), § 56 Abs. 2 EAG (Speicher-Kopplung und 50-kWh-Grenze), § 11 Abs. 1a EAG-IZV (30-Prozent-Deckel). Nutzbare Kapazität nach der FAQ der EAG-Abwicklungsstelle.
Made in Europe: 20 Prozent, nicht 30
Wer europäisch gefertigte Komponenten verbaut, bekommt einen Zuschlag von bis zu 20 Prozent. Die Verordnung sagt dazu ausdrücklich: der Zuschlag darf insgesamt 20 Prozent nicht überschreiten. Für den Speicher gibt es weitere 10 Prozent, aber auf einer eigenen Grundlage.
Diese Unterscheidung wird oft falsch dargestellt. Mehrere Marktportale addieren die 10 Prozent für den Speicher zu den 20 Prozent und kommen so auf 30. Das geht nicht auf. Die 20 Prozent beziehen sich auf den PV-Zuschuss, die 10 Prozent für den Speicher ausschließlich auf den Speicher-Zuschuss. Zwei Beträge, zwei Bemessungsgrundlagen.
- Photovoltaikmodule: 10 Prozent Zuschlag auf den PV-Zuschuss. Voraussetzung: sämtliche in der Verordnung gelisteten Fertigungsschritte fanden im EWR oder in der Schweiz statt.
- Wechselrichter: 10 Prozent Zuschlag, ebenfalls auf den PV-Zuschuss und ebenfalls nur bei allen Fertigungsschritten im EWR oder in der Schweiz.
- Stromspeicher: 10 Prozent Zuschlag, aber nur auf den Speicher-Zuschuss. Hier genügt ein einziger Fertigungsschritt im EWR oder in der Schweiz.
Rechenbeispiel: was der Bonus wirklich bringtAus den 1.500 Euro für die 10-kWp-Anlage werden mit beiden Komponenten aus europäischer Fertigung 1.800 Euro. Kommt ein 5-kWh-Speicher aus europäischer Fertigung dazu, steigen dessen 750 Euro auf 825 Euro. Nur eine der beiden Komponenten europäisch heißt 10 Prozent statt 20, also 1.650 Euro.
Der Nachweis läuft nicht über das Datenblatt. Die europäische Wertschöpfung muss eine Konformitätsbewertungsstelle bestätigen, also eine unabhängige Prüfstelle. Die Abwicklungsstelle führt daraus eine Herstellerliste. Steht dein Hersteller nicht darin, gibt es keinen Zuschlag, unabhängig davon, wo tatsächlich produziert wurde.
Der Bonus muss bei der Antragstellung mit dabei sein. Er hängt an den Komponenten, die du im Antrag angibst. Nachträglich lässt er sich nicht ergänzen. Genau deshalb sind die fünf Wochen bis zum Call knapp: die Komponenten müssen vorher feststehen.
Quellen: § 6 Abs. 6 EAG-IZV (bis zu 20 Prozent, Module und Wechselrichter je 10 Prozent, Obergrenze), Abs. 7 (Speicher), Abs. 8 (Fertigungsschritte) und Abs. 10 (Konformitätsbewertungsstelle und Herstellerliste).
Wer zuerst kommt: das Ticket entscheidet, nicht die Einreichfrist
In den Kategorien A und B entscheidet der Zeitpunkt. In den Kategorien C und D entscheidet der Preis: gereiht wird nach dem angegebenen Förderbedarf je kWp, der niedrigste zuerst. Bei gleichem Förderbedarf zählt wieder der Zeitpunkt.
Beim Zeitpunkt lohnt der genaue Blick, denn hier liegt der häufigste Irrtum. Das Gesetz spricht vom Zeitpunkt des Einlangens. In der Praxis der Abwicklungsstelle ist damit der Moment gemeint, in dem du dein Ticket ziehst, nicht der Moment, in dem dein Projekt fertig hochgeladen ist. Die Abwicklungsstelle formuliert es unmissverständlich: der Zeitpunkt der Vervollständigung hat keinen Einfluss auf die Reihung.
Beim Oktober-Call 2025 und beim Juni-Call 2026 lief das so ab. Die Ticketziehung startete um 17:00 Uhr am ersten Tag. Die Projekteinreichung öffnete erst am Folgetag um 8:00 Uhr. Wer erst am zweiten Tag ins Portal ging, stand mit seiner Position hinter allen, die am Vorabend gezogen hatten. Das Fenster ist 14 Tage offen, entschieden wird es in den ersten Minuten.
Noch nicht bestätigt für diesen CallDie Detailankündigung zum dritten Call 2026 ist noch nicht erschienen. Die Termin-Seite der Abwicklungsstelle nennt bisher nur Start 17:00 Uhr und Ende 23:59 Uhr, der Förderkalender sogar nur die beiden Tage. Der Ablauf mit Ticketziehung am Vorabend ist das Muster der letzten beiden Calls, keine Zusage für diesen. Wir ziehen den Abschnitt nach, sobald die Ankündigung da ist.
Für Kategorie C und D gilt eine andere Mechanik, und sie ist unbarmherziger. Du gibst deinen Förderbedarf in Euro je kWp selbst an. Liegt er über dem Höchstsatz, wird der Antrag ausgeschieden, nicht etwa auf den Höchstsatz gekürzt. Ändern lässt sich die Angabe nach der Einreichung nicht mehr. Wer sich verrechnet, muss den Antrag zurückziehen.
Bleibt die Frage, die in der Praxis die meiste Unruhe auslöst: Was passiert, wenn Unterlagen fehlen? Die Antwort ist erfreulicher, als die meisten annehmen. Die Abwicklungsstelle informiert dich, und du hast vier Wochen zum Nachreichen. Reichst du fristgerecht nach, gilt dein Antrag als zum ursprünglichen Zeitpunkt vollständig eingebracht. Deine Position in der Reihung bleibt erhalten. Läuft die Frist ergebnislos ab, gilt der Antrag als zurückgezogen.
Quellen: § 56 Abs. 6 EAG (Reihung, Ausscheidung über dem Höchstsatz), § 8 Abs. 4 EAG-IZV (Nachreichfrist von vier Wochen und Wahrung des Einbringungszeitpunkts), FAQ der EAG-Abwicklungsstelle zur Reihung nach Ticketziehung und zur Unveränderlichkeit des Förderbedarfs.
Die drei Fehler, die Anträge kosten
Diese drei Punkte kosten keine Position in der Reihung. Sie kosten die Förderung ganz.
1Der Antrag kommt nach der Inbetriebnahme
Der erste Förderantrag muss vor der Inbetriebnahme eingebracht sein. Danach ist die Förderung weg. Der Beginn der Arbeiten darf außerdem nicht vor dem 21. April 2022 liegen.
Für Verbraucher:innen gibt es eine Erleichterung: Läuft die Anlage schon, bleibt die Förderung möglich, sofern der erste Antrag vorher gestellt wurde. Das steht in der FAQ der Abwicklungsstelle, nicht in der Verordnung.
2Der Made-in-Europe-Bonus soll nachträglich dazu
Der Zuschlag hängt an den Komponenten, die du im Antrag angibst. Der Hersteller muss dafür in der Liste der Abwicklungsstelle stehen. Nachreichen geht nicht.
Deshalb gehört die Frage nach Modul- und Wechselrichter-Herkunft ins Angebotsgespräch, nicht in die Zeit nach der Montage.
3Der Speicher wird allein beantragt
Einen Speicher fördert das EAG nur gemeinsam mit einer PV-Anlage. Und er muss groß genug sein: mindestens 0,5 Kilowattstunden je Kilowatt-Peak Modulleistung.
Bei 10 kWp heißt das mindestens 5 kWh nutzbare Kapazität. Gemeint ist die Nettokapazität, nicht die Bruttoangabe im Datenblatt.
Quellen: § 8 Abs. 1 EAG-IZV (Erstantrag vor Inbetriebnahme, Beginn der Arbeiten nicht vor 21. April 2022), § 6 Abs. 6 und Abs. 10 EAG-IZV (Komponenten und Herstellerliste), § 56 Abs. 2 EAG (Speicher-Kopplung). Die Erleichterung für Verbraucher:innen stammt aus der FAQ der Abwicklungsstelle.
Was du jetzt tun kannst
Fünf Wochen reichen, wenn du in dieser Reihenfolge vorgehst. Der Engpass ist nicht der Antrag selbst, sondern die Unterlagen, die zum Antragszeitpunkt schon vorliegen müssen.
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Jetzt bis Ende September
Zwei Angebote einholen. Pflicht ist das bei einer Dachanlage nicht. Die Abwicklungsstelle darf Vergleichsangebote nachfordern, aber nur im Bedarfsfall und nur, wenn es angesichts der Auftragssumme zweckmäßig ist. Bei 10 kWp kommt das praktisch nicht vor. Für deine eigene Preiskontrolle lohnt es trotzdem.
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Jetzt bis Ende September
Modul- und Wechselrichter-Hersteller gegen die Herstellerliste der Abwicklungsstelle prüfen. Steht dein Hersteller nicht drin, gibt es keinen Bonus, egal wo produziert wurde.
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Anfang Oktober
Netzzusage und Genehmigungen besorgen. Die Zusage braucht Zählpunktbezeichnung, Zählpunktinhaber, Standort und Netzanschlussleistung.
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8. Oktober, 17:00 Uhr
Portal-Zugang bereithalten. Für Kategorie A und B entscheidet der Zeitpunkt in der Warteschlange, nicht der Tag, an dem du das Projekt fertig hochlädst.
Quellen: § 4 Abs. 1 Z 1 EAG-IZV (alle Genehmigungen müssen bei Antragstellung vorliegen) und § 4 Abs. 1 Z 5 (Nachforderung von zwei Vergleichsangeboten im Bedarfsfall). § 9 Abs. 2 EAG-IZV verlangt als Unterlage nur eine Bestätigung über die Möglichkeit eines Netzanschlusses. Welche Angaben diese Bestätigung enthalten muss, also Zählpunktbezeichnung, Zählpunktinhaber, Standort und Netzanschlussleistung, steht in der FAQ der Abwicklungsstelle.
Das Budget kann vor dem 22. Oktober weg seinDas Fenster läuft bis zum 22. Oktober, das Geld nicht zwingend. In den Kategorien A und B wird nach dem Zeitpunkt gereiht, und die Mittel sind begrenzt. Ein Antrag am letzten Tag ist gültig, aber er kann in einer Reihung landen, für die kein Budget mehr da ist.
Tiefer einsteigen kannst du an drei Stellen. Alle Fördertöpfe nebeneinander, inklusive Bundesländer und Einkommensteuer, findest du in unserer vollständigen Förder-Übersicht. Was du für den eingespeisten Strom bekommst, zeigen die aktuellen Einspeisetarife, deren Höhe am OeMAG-Marktpreis hängt. Und was sich ab 2027 für Einspeiser ändert, solltest du kennen, bevor du die Anlagengröße festlegst. Zu Kosten und Wirtschaftlichkeit haben wir die Zahlen gesammelt.
Unsicher, in welche Kategorie deine geplante Anlage fällt? Wir schauen mit dir drauf, kostenlos. 0720 1155 70