2. Fördercall, Juni 2026
28.000 Anträge
Berücksichtigt werden konnten rund 3.000, also etwa jeder zehnte
Beantragt gegen vorhanden
120 zu 20 Mio €
So weit lagen Nachfrage und Topf im selben Call auseinander
Förderintensität ab 2027
20 statt 30 %
Geplante Obergrenze, gemessen an den förderfähigen Kosten

Was sich ab 2027 ändern soll

Vier Dinge stehen in der Ankündigung des Wirtschaftsministeriums. Kleine Dachanlagen verlieren die Förderung. Speicher und Energiemanagementsysteme rücken in den Mittelpunkt. Die Nachrüstung eines Speichers bei einer bestehenden Anlage wird förderfähig. Und das Windhundprinzip endet, der Antrag soll künftig erst nach Fertigstellung und Rechnung kommen. Alles vier ist angekündigt, nichts davon ist beschlossen.

Die Begründung der Staatssekretärin ist in einem Satz zusammengefasst: „Die PV-Förderung muss raus aus der Gießkanne." Dahinter steht der Preisverfall bei der Technik: Laut Fraunhofer ISE sind die Modulpreise zwischen 2010 und 2020 um rund 90 Prozent gesunken. Das Problem im Stromsystem ist nicht mehr, dass zu wenig Solarstrom erzeugt wird. Das Problem ist, dass ihn mittags alle gleichzeitig erzeugen.

Deshalb soll das Geld dorthin gehen, wo es diese Gleichzeitigkeit bricht, also in Speicher und in Steuerung. Weiter gefördert werden sollen außerdem Sonderformen: gebäudeintegrierte Photovoltaik, Anlagen auf landwirtschaftlicher Fläche, Parkplatzüberdachungen, schwimmende Anlagen und Anlagen an Lärmschutzwänden.

20 %

Die einzige konkrete Zahl, die es für 2027 schon gibt. So hoch soll die gesetzliche Förderintensität künftig höchstens sein, heute sind es bis zu 30 Prozent. Fördersätze in Euro je Kilowatt gibt es für 2027 noch keine.

Was davon feststeht und was nicht

Diese Trennung machen die meisten Meldungen zum Thema nicht, und sie ist die wichtigste Information im ganzen Artikel. Denn du triffst deine Entscheidung im Oktober, nicht 2027.

Das gilt heute, verbindlich

Der dritte Fördercall

8. bis 22. Oktober 2026, nach den heutigen Regeln, mit Windhundprinzip.

Die heutigen Fördersätze

Geregelt in der Investitionszuschüsseverordnung, kundgemacht am 16. Jänner 2026.

Das ist angekündigt, aber nicht beschlossen

Wegfall für kleine Anlagen

Angekündigt am 20. August 2026. Rechtlich bindend wird das erst mit der Novelle.

Die 20 Prozent Intensität

Vom Ministerium genannt, aber ohne Gesetzestext dahinter.

Förderung für Nachrüstung

Ausdrücklich genannt, ohne Satz, ohne Obergrenze, ohne Startdatum.

Ende des Windhundprinzips

Antrag künftig nach Rechnung, nach dem Vorbild des Handwerkerbonus.

Das steht in keiner offiziellen Quelle

Eine Speicherpflicht

Weder in der Ministeriumsaussendung noch in den Fachberichten. Dort steht, Förderung soll stärker an Speicher geknüpft werden. Das ist nicht dasselbe.

Fördersätze für 2027

Es gibt keine. Wer dir heute einen Euro-Betrag für 2027 nennt, schätzt.

Stand 17. September 2026 befindet sich die Novelle nach Angaben der Staatssekretärin in Koordinierung. Ein Begutachtungsentwurf ist nicht veröffentlicht. Wir haben dafür das Rechtsinformationssystem des Bundes und die Parlamentsdatenbank geprüft, in beiden liegt nichts.

Der letzte Call nach den heutigen Regeln

Vom 8. bis 22. Oktober 2026 läuft der dritte und letzte Fördercall dieses Jahres. Er folgt noch dem alten Verfahren. Wer den Zuschuss will, braucht seine Komponenten also vorher fix, nicht erst die Rechnung. Wie der Call im Detail abläuft, welche Fehler Anträge kosten und wie das Ticketsystem funktioniert, steht in unserem Artikel zum Oktober-Call. Die vollständige Staffel der Fördersätze nach Anlagengröße pflegen wir auf der Seite zur PV-Förderung.

Ein Zuschuss ist kein Plan

Beim Call im Juni trafen knapp 28.000 Anträge auf einen Topf, aus dem rund 3.000 bedient werden konnten. Beantragt wurden etwa 120 Millionen Euro, vorhanden waren rund 20 Millionen. In unseren Beratungen hören wir oft, die Anlage rechne sich „mit Förderung". Wenn sie sich ohne den Zuschuss nicht rechnet, ist das eine Wette auf eine Quote von etwa eins zu zehn.

Die Rechnung für ein 8-kWp-Dach mit 8-kWh-Speicher

Nehmen wir eine typische Einfamilienhaus-Anlage. 8 kWp auf dem Dach, dazu ein Speicher mit 8 kWh. Die Mindestdimensionierung ist erfüllt, gefordert sind 0,5 kWh je kWp, also 4 kWh.

Was auf dem Spiel steht

Heute, im Oktober-Call

2.400 €

1.200 € für die Anlage (8 kWp zu 150 €/kWp) plus 1.200 € für den Speicher (8 kWh zu 150 €/kWh).

Nach der Ankündigung, ab 2027

1.200 € oder weniger

Der Anlagenteil fällt planmäßig weg. Bleibt der Speicher, und für den ist noch kein Satz genannt.

Für dieses Dach stehen also mindestens 1.200 Euro auf dem Spiel, und zwar der Teil, der auf die Anlage selbst entfällt. Ob der Speicherteil in voller Höhe bleibt, weiß heute niemand.

Warum die 20 Prozent mehr sind als eine Randnotiz

Der Zuschuss ist doppelt begrenzt. Es gilt der Satz je Kilowatt, und es gilt ein Deckel: höchstens 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, je Komponente gerechnet. Der Deckel entscheidet also mit, ob der Satz überhaupt voll ankommt.

Daraus lässt sich eine Schwelle ableiten. Damit die vollen 150 €/kWp fließen, muss der Anlagenteil heute mindestens 500 €/kWp kosten, denn 150 sind 30 Prozent von 500. Sinkt der Deckel auf 20 Prozent, steigt diese Schwelle auf 750 €/kWp. Für den Speicher gilt dieselbe Rechnung je kWh.

+50 %

Um diesen Anteil steigt die Kostenschwelle, ab der ein gleich hoher Fördersatz noch voll ausgezahlt wird. Weil die Anlagenpreise seit Jahren fallen, laufen immer mehr Anlagen in den Deckel statt in den Satz.

Das ist der Grund, warum die 20 Prozent auch dann wirken, wenn die Sätze für Speicher unverändert blieben. Ein Satz, den der Deckel abschneidet, ist kein Satz mehr, sondern eine Obergrenze auf dem Papier.

Lohnt es sich, auf 2027 zu warten?

Für eine klassische Dachanlage ohne Speicher: sehr wahrscheinlich nicht. Für alles andere lautet die ehrliche Antwort, dass es niemand sagen kann, weil es für 2027 keine Fördersätze gibt.

Wer dir heute vorrechnet, dass sich das Warten lohnt, rechnet mit Zahlen, die noch nicht existieren. Was sich seriös sagen lässt, ist dies:

Warten spricht dagegen, wenn

Du eine reine Dachanlage willst

Genau dieser Fall soll die Förderung verlieren. Der Oktober-Call ist dafür die letzte bekannte Gelegenheit.

Dein Angebot befristet ist

Ein Preisvorteil heute schlägt einen unbekannten Fördersatz in einem Jahr.

Warten kann sinnvoll sein, wenn

Du ohnehin nachrüsten willst

Die Nachrüstung ist heute beim Bund ausgeschlossen und ab 2027 ausdrücklich vorgesehen.

Du im Oktober leer ausgehst

Dann entscheidest du ohnehin neu, und bis dahin liegt der Entwurf vermutlich vor.

Eine Sache sagen wir am Telefon regelmäßig, und sie gilt hier besonders: Ein Zuschuss von 2.400 Euro ist schön, aber er ist auf zwanzig Jahre Anlagenlaufzeit gerechnet weniger wert als ein Angebot, das pro Kilowatt-Peak um ein paar hundert Euro günstiger ist. Vergleiche zuerst die Angebote, dann die Förderung.

Wenn du schon eine Anlage hast

Dann ist die Nachrüstung eines Speichers der Punkt, der dich betrifft. Und hier ist die Lage heute unbefriedigend.

Beim Bund geht sie nicht. Der EAG-Zuschuss kennt den Speicher nur zusammen mit einer neu errichteten oder erweiterten PV-Anlage. Eine reine Nachrüstung ist ausgeschlossen, eine Erweiterung eines vorhandenen Speichers ebenfalls. Genau diese Lücke nennt die Ankündigung für 2027 ausdrücklich.

Bei den Ländern ist es eine Momentaufnahme. Landesprogramme sind heute der einzige Weg zu Geld für eine reine Nachrüstung, aber sie öffnen und schließen schnell. Oberösterreich hatte ein Programm dafür, es wurde am 1. Juli 2026 eingestellt, weil die Mittel ausgeschöpft waren. Wir nennen hier bewusst keine Landessätze, weil ein Betrag, der heute stimmt, in vier Wochen falsch sein kann. Prüfe den Stand deines Bundeslandes direkt, bevor du einen Auftrag unterschreibst.

Kurz gesagt: Für die Nachrüstung ist 2027 die erste Aussicht auf eine bundesweite Lösung, die es heute nicht gibt. Das ist der einzige Punkt in diesem Umbau, bei dem Bestandsanlagen gewinnen statt verlieren.

Was sich für dich ab 2027 auf der Netzseite ändert, also Netzinfrastrukturbeitrag, Netzanschluss, Einspeisegrenze und Fernsteuerbarkeit, behandeln wir getrennt in PV 2027: diese Änderungen betreffen deine Anlage. Dieser Artikel hier bleibt bei der Förderseite.

Anlage jetzt oder auf 2027 warten?

Wir gehen am Telefon dein Angebot durch und ordnen ein, was der Zuschuss bei deiner Anlagengröße überhaupt ausmacht.

0720 1155 70

Mo–Fr 8–18 Uhr

Quellen, geprüft am 21. September 2026: Aussendung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus vom 10. Juli 2026 zum zweiten EAG-Fördercall und zur geplanten Förderintensität; Berichterstattung vom 20. August 2026 zur angekündigten Neuausrichtung; EAG-Abwicklungsstelle zu Fördersätzen, Mindestdimensionierung und Deckelung; EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2026, kundgemacht am 16. Jänner 2026; Fachbericht vom 17. September 2026 zum Stand der Novelle. Nächste Prüfung nach dem Ende des Oktober-Calls am 22. Oktober 2026.