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0720 1155 70

Strom- und Gasangelegenheiten bei Trennung


Sie ziehen in eine neue Wohnung und benötigen Hilfe bei der Strom- bzw. Gasanmeldung? Rufen Sie uns unter 0720 1155 70 (Mo-Fr von 8.00 - 19.00 Uhr, zum Ortstarif) oder lassen Sie sich kostenlos zurückrufen. Wir finden für Sie ein günstiges Angebot und übernehmen gerne die Anmeldung für Sie - selbstverständlich kostenlos.

Umzugskisten

Je nachdem wer aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, sind unterschiedliche Dinge zu beachten

Manchmal tritt der Fall ein, dass Menschen beschließen, den gemeinsamen Haushalt zu verlassen. Neben persönlichen Fragen, treten auch administrative Fragen in den Fokus. Hier finden Sie alle Antworten zur An- und Abmeldung des Stroms im Falle einer Trennung. Was zu tun ist, hängt von zwei Faktoren ab: Erstens, ob Sie in der Wohnung bleiben oder diese verlassen. Und zweitens, auf welchen Namen der bestehende Energieliefervertrag läuft. Anhand dieser Fragen können Sie schnell die richtige Handlungsweise identifizieren.

Sie ziehen aus

Wenn Sie umziehen und weder Strom, noch Gas auf Ihren Namen angemeldet ist, müssen Sie nichts machen. Der Vertrag läuft weiter für IhreN ehemaligeN PartnerIn.

Mindestvertragslaufzeit Aus dem Haushalt ausziehen ist immer ein Kündigungsgrund, auch wenn eine Mindestvertragslaufzeit im Energieliefervertrag vereinbart wurde. Bedenken Sie jedoch, dass Sie dennoch eine Kündigungsfrist haben (zumeist 14 Tage), die Sie einhalten müssen.

Falls der Energieliefervertrag auf Ihren Namen laufen sollte, müssen Sie den Strom und das Gas bei Ihrem Lieferanten abmelden. Aufgrund der Tatsache, dass Sie ausziehen, sind Sie auch nicht an die Mindestvertragslaufzeit gebunden. Je früher Sie den Vertrag kündigen und die Zählerstandsnummer dem Energieversorgungsunternehmen mitteilen, desto zeitnäher findet auch die Abrechnung bei Ihrem Auszug statt.

Wenn Sie sich unkompliziert bei einem günstigeren Anbieter anmelden möchten, rufen Sie uns unter
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Sie planen einen Umzug? Laden Sie sich unsere Umzug Checkliste als PDF herunter. So können Sie sicher gehen, dass Sie nichts vergessen! Stromliste Umzug Checkliste PDF

Sie bleiben

Wenn Sie sich entscheiden in der Wohnung zu bleiben und der Energieliefervertrag läuft auf Ihren Namen, können Sie den Vertrag weiterlaufen lassen und müssen sich um nichts weiteres kümmern. Ihr Energieverbrauch wird am Ende des Jahres voraussichtlich geringer ausfallen, wenn sie Ihr Verbrauchsverhalten nicht radikal ändern.

Für den Fall, dass Sie bleiben und IhrE PartnerIn den Strom abmeldet sollten Sie sich rasch anmelden, um zu verhindern, dass Ihnen der Strom abgestellt wird. Dabei können Sie sich gleich einen günstigeren Energieanbieter suchen, damit Sie sich monatlich Geld sparen.

Wenn Sie sich einfach schnell anmelden möchten, rufen Sie uns unter
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