Auf einen Blick

  • Frist: nach § 24 ElWG nur noch zwei Wochen bei unbefristeten Verträgen, auch wenn dein Vertrag länger vorsieht
  • Kein Sonderkündigungsrecht nötig, solange dein Anbieter an der neuen Adresse liefert (außer bei Preiserhöhung oder befristetem Vertrag)
  • Zählerstand am Auszugstag ablesen und mitschicken, Foto reicht, sonst wird geschätzt
  • Vergessen kostet Geld: ohne Abmeldung läuft der Vertrag weiter, schnell 30 – 60 € Mehrkosten pro Monat

Warum musst du Strom überhaupt abmelden?

Ein Punkt, der in unseren Beratungen regelmäßig für Überraschung sorgt: Der Stromvertrag endet nicht automatisch, wenn du auszieht. Solange du nicht aktiv abmeldest, läuft der Vertrag an der alten Adresse weiter, du zahlst Grundgebühr, im schlimmsten Fall sogar den Verbrauch eines unwissenden Nachmieters mit. Bei 10 – 15 € Grundgebühr und durchschnittlichem Verbrauch summiert sich das auf 30 – 60 € pro Monat, die du eigentlich nicht schuldest.

Bevor du etwas unterschreibst oder abschickst, lohnt sich ein Schritt zurück: Brauchst du wirklich eine Abmeldung? Drei Begriffe werden ständig verwechselt, so unterscheiden wir sie am Telefon:

  • Abmelden, du beendest den Vertrag, etwa weil du den Anbieter nicht mitnehmen kannst oder willst
  • Ummelden, derselbe Vertrag wandert mit dir auf die neue Adresse; geht nur, wenn dein Anbieter dort ebenfalls liefert
  • Wechseln, du meldest den alten Vertrag ab und schließt zeitgleich einen neuen ab, meist mit Spar-Effekt von 150 – 300 €/Jahr

In neun von zehn Fällen, in denen Kund:innen anrufen und „abmelden" sagen, ist eigentlich „wechseln" gemeint, weil sie ohnehin einen günstigeren Anbieter suchen. Den Wechsel wickelt der neue Anbieter im Hintergrund ab, du musst die Abmeldung nicht selbst machen.

Wann musst du Strom abmelden?

Strom abmelden ist nicht nur ein Umzugs-Thema. Es gibt mehrere Situationen, in denen du den Vertrag aktiv beenden musst:

  • Umzug ohne Mitnahme des Anbieters, etwa weil der Anbieter an der neuen Adresse nicht liefert oder du wechseln willst
  • Anbieterwechsel ohne Umzug, der neue Anbieter übernimmt die Abmeldung in der Regel automatisch (siehe weiter unten)
  • Auflösung eines Haushalts, Trennung, Sterbefall, Verlassen einer WG, in der der Vertrag auf deinen Namen lief
  • Umzug ins Ausland, der Anbieter kann dich dort nicht beliefern; das ist ein klarer Sonderkündigungsgrund

Was sich seit ein paar Jahren nicht mehr unterscheidet: Grundversorgung oder Alternativ-Anbieter. Vor der ElWOG-Novelle 2022 hatten Grundversorgungs-Tarife eine 2-Wochen-Frist, während Alternativ-Anbieter längere Bindungen erzwingen durften. Seit März 2022 gilt die 2-Wochen-Frist für alle unbefristeten Verträge, egal ob Landesversorger oder Alternativ-Anbieter. Längere Klauseln in AGB sind nicht mehr durchsetzbar.

Was bleibt: Bei befristeten Verträgen (12, 24 oder 36 Monate) brauchst du weiterhin einen Sonderkündigungsgrund, um vor Ablauf rauszukommen, etwa eine angekündigte Preiserhöhung oder einen Umzug außerhalb des Liefergebiets.

Strom abmelden in drei Schritten

Sauber abgearbeitet brauchst du dafür keine 20 Minuten. Wichtig ist die Reihenfolge, vor allem, dass der Zählerstand am Auszugstag dokumentiert wird und nicht erst Wochen später.

  1. 01

    Anbieter schriftlich informieren

    E-Mail mit Lesebestätigung, Online-Formular im Kundenportal oder Einschreiben, Hauptsache, du kannst den Zugang nachweisen. Mindestens zwei Wochen vor dem Auszug, gerne früher. Im Schreiben: Kundennummer, Auszugsdatum, Zählernummer, neue Adresse für die Endabrechnung.

  2. 02

    Zählerstand am Auszugstag dokumentieren

    Foto vom Stromzähler inklusive Datum (Smartphone-Display reicht), Wert notieren, an den Anbieter durchgeben. Ohne deinen Wert wird die Endabrechnung geschätzt, und Schätzungen liegen erfahrungsgemäß systematisch über dem realen Verbrauch. Bei Smart Metern liest der Netzbetreiber automatisch ab; dokumentier den Stand trotzdem als Sicherheit.

  3. 03

    Schlussabrechnung prüfen

    Spätestens sechs Wochen nach Vertragsende muss die Endabrechnung kommen. Prüfe Zählerstand, Vertragsende und korrekt anteilig berechnete Tarifperioden. Ein Guthaben wird auf die mitgelieferte IBAN überwiesen, fehlt sie, zieht sich die Rückzahlung um Wochen.

Aus der Beratung

Eine Sache, die Kund:innen am Telefon regelmäßig überrascht: Bei einem reinen Anbieterwechsel musst du den alten Vertrag nicht selbst kündigen. Der neue Anbieter übernimmt die Abmeldung, du sparst dir Schritt 1 komplett. Selbst abmelden ist nur nötig, wenn du tatsächlich umziehst oder den Stromanschluss endgültig auflöst.

Kündigungsmuster zum Abschreiben

Ersetze die Felder in eckigen Klammern durch deine Werte und verschick die Kündigung per E-Mail oder Einschreiben:

Beispielvorlage Kündigungsbrief

[Vor- und Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Name des Stromanbieters]
[Adresse Stromanbieter]

[Ort], [Datum]

Kündigung meines Stromvertrags

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Stromliefervertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] zum [Auszugsdatum] aufgrund meines Umzugs.

Folgende Daten zur Zuordnung:

  • Zählpunktbezeichnung: AT[31-stellige Nummer]
  • Zählernummer: [Nummer am Zähler]
  • Zählerstand am Auszugstag: [...] kWh
  • Datum der Ablesung: [Auszugsdatum]
  • Auszugsadresse: [alte Anschrift]

Bitte schick mir die Endabrechnung und eine schriftliche Kündigungsbestätigung an meine neue Adresse:

[neue Anschrift]

Etwaiges Guthaben überweisen du bitte auf folgendes Konto:
IBAN: [IBAN]
Kontoinhaber:in: [Name]

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Vor- und Nachname in Druckbuchstaben]

Strom abmelden während der Mindestvertragslaufzeit

In Österreich beträgt die maximale Vertragslaufzeit für Strom und Gas 12 Monate. Längere Bindungen sind gesetzlich nicht zulässig. Hast du einen befristeten Vertrag, meistens Bonus-Tarife mit Preisgarantie auf 12 oder 24 Monate, kommst du vor Ablauf nur mit einem Sonderkündigungsgrund raus.

Drei Konstellationen, in denen du auch aus einem befristeten Vertrag aussteigen kannst, ohne auf das Vertragsende warten zu müssen:

  • Preiserhöhung, sobald der Anbieter eine Preisanpassung ankündigt, hast du einen Monat Zeit, fristlos zu kündigen
  • Änderung der AGB zu deinen Lasten, selbe Frist wie bei der Preiserhöhung
  • Umzug außerhalb des Liefergebiets, wenn dein Anbieter dich an der neuen Adresse nicht beliefern kann

Beim normalen Umzug innerhalb Österreichs greift das Sonderkündigungsrecht nicht automatisch. Solange dein Anbieter an der neuen Adresse liefert, erwartet er, dass du ummeldest, nicht abmeldest. Mehr Details zum Sonderkündigungsrecht findest du in unserem Detail-Artikel.

Achtung, typische Falle

Wenn dein Anbieter Sonderkündigung mit Verweis auf die AGB ablehnt, obwohl die Voraussetzungen klar vorliegen: erst schriftlich widersprechen, dann bei der E-Control Schlichtungsstelle einreichen. Das Verfahren ist kostenlos und in über 80 % der Fälle einigt sich der Anbieter, bevor es zur formalen Entscheidung kommt.

Strom abmelden bei den großen Anbietern auf einen Blick

Die Frist ist seit der ElWOG-Novelle 2022 überall gleich, zwei Wochen. Was sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet, sind die Kanäle, über die du die Abmeldung einreichen kannst. Die direkten Online-Wege findest du auf den jeweiligen Anbieter-Seiten in unserem Verzeichnis.

Wien Energie

Frist:
2 Wochen
Wege:
Online-Portal · E-Mail · Telefon
Details zum Anbieter →

EVN

Frist:
2 Wochen
Wege:
Online-Formular · E-Mail · Brief
Details zum Anbieter →

Energie Steiermark

Frist:
2 Wochen
Wege:
Online-Portal · E-Mail · Brief
Details zum Anbieter →

Energie Graz

Frist:
2 Wochen
Wege:
Online-Formular · E-Mail
Details zum Anbieter →

Energie AG OÖ

Frist:
2 Wochen
Wege:
Online-Formular · E-Mail · Brief
Details zum Anbieter →

TIWAG

Frist:
2 Wochen
Wege:
Online-Portal · E-Mail
Details zum Anbieter →

IKB

Frist:
2 Wochen
Wege:
Online-Portal · E-Mail
Details zum Anbieter →

KELAG

Frist:
2 Wochen
Wege:
Online-Portal · E-Mail · Brief
Details zum Anbieter →

Salzburg AG

Frist:
2 Wochen
Wege:
Online-Portal · E-Mail
Details zum Anbieter →

LINZ AG

Frist:
2 Wochen
Wege:
Online-Portal · E-Mail
Details zum Anbieter →

Stand: Mai 2026. Die Frist von zwei Wochen ergibt sich aus § 24 ElWG. Anbieterspezifische Online-Portale ändern sich gelegentlich, bei Unklarheit ruf bei unserer Beratung an.

Lieber abnehmen lassen? Wir kündigen für dich

Wenn du gleichzeitig den Anbieter wechseln willst, was bei den meisten Abmeldungen sinnvoll ist, übernehmen wir Kündigung beim alten und Anmeldung beim neuen Anbieter in einem Schritt. Du bleibst nahtlos versorgt, sparst dir den Papierkram und vermeidest die teurere Grundversorgung in der Übergangsphase.

Abmelden & Wechseln in einem

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