Zwei Vertragspartner, eine oder zwei Rechnungen

Bekommst du eine Gesamtrechnung oder zwei getrennte Rechnungen?

Als Stromkund:in hast du immer zwei Vertragspartner: deinen Stromanbieter (frei wählbar) und deinen Netzbetreiber (durch den Wohnort vorgegeben). Wie du die Kosten beider Parteien in Rechnung gestellt bekommst, hängt vom Modell deines Versorgers ab.

In Österreich nutzt die überwiegende Mehrheit der Stromanbieter das sogenannte Vorleistungsmodell — du erhältst eine einzige Gesamtrechnung. Nur bei einigen alternativen Anbietern werden Energie- und Netzkosten getrennt abgerechnet.

Standard

Eine Gesamtrechnung

dein Versorger verrechnet Energie- und Netzkosten zusammen mit allen Steuern und Abgaben. Der Netzbetreiber sendet seine Rechnung intern an den Versorger — du erhältst nur ein Dokument. Praktischer Standardfall in Österreich.

Selten

Zwei getrennte Rechnungen

du bekommst je eine Rechnung vom Versorger (Energie) und vom Netzbetreiber (Netzentgelte plus Steuern). Die Netzrechnung fällt deutlich höher aus, weil sie alle staatlichen Abgaben enthält. Tritt nur bei wenigen alternativen Anbietern auf.

Bestandteile

Die 12 Pflichtfelder deiner Stromrechnung

Das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz gibt vor, welche Informationen jede österreichische Stromrechnung enthalten muss. Die Darstellung unterscheidet sich von Versorger zu Versorger, die folgenden zwölf Bestandteile findest du aber auf jeder Rechnung.

01

Kontaktdaten

Service-Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Faxnummer deines Versorgers — meist im Briefkopf oder am Seitenrand.

02

Kunden- bzw. Partnernummer

Eindeutige Kennung für deinen Vertrag. Nenne diese Nummer bei jeder Anfrage an den Service.

03

Lieferadresse

Adresse, an der der Strom verbraucht wird. Achtung: Diese kann von der Rechnungsadresse abweichen.

04

Abrechnungszeitraum

Üblicherweise zwölf Monate, definiert durch zwei Zählerstände — Anfangs- und Endstand der Periode.

05

Gesamtverbrauch

Tatsächliche Strommenge in Kilowattstunden (kWh), die im Abrechnungszeitraum verbraucht wurde.

06

Netzentgelte

Aufschlüsselung der Netzkosten — Netznutzungs-, Netzverlust- und Messentgelt. Eingerechnet, auch bei Gesamtrechnung.

07

Energiekosten

Reine Stromkosten deines Versorgers: Arbeitspreis pro kWh und monatlicher Grundpreis getrennt ausgewiesen.

08

Gesamtbetrag

Jahressumme abzüglich aller geleisteten Teilzahlungen. Negativ = Gutschrift, positiv = Nachzahlung fällig.

09

Gutschrift bzw. Nachzahlung

Bei SEPA-Lastschrift wird der Betrag automatisch verrechnet. Ohne SEPA: separater Zahlschein oder Erlagschein.

10

Teilzahlungsbetrag

Monatlicher oder vierteljährlicher Betrag für die kommende Periode — basierend auf deinem Vorjahresverbrauch.

11

QR-Code zum Kundenportal

Direkter Login-Link zum Online-Portal deines Versorgers — Rechnung digital einsehen, Zählerstände melden.

12

Zahlungsinformation

IBAN, BIC und Verwendungszweck für Überweisungen — falls keine SEPA-Vereinbarung besteht.

Drei Kostenblöcke im Detail

Was du auf der zweiten Seite finden

Das Übersichtsblatt zeigt nur die Summen. Auf der zweiten Seite deiner Stromrechnung — manchmal als "Detailrechnung" bezeichnet — siehst du die exakte Aufschlüsselung pro Kostenblock. Außerdem findest du dort Zählerstände, die Zählpunktbezeichnung und einen Verbrauchsvergleich zur Vorperiode.

Energieentgelte — der einzige beeinflussbare Posten

Die Energieentgelte legt dein Versorger fest. Es sind die einzigen Kosten, die du über einen Anbieterwechsel direkt senken kannst. Diese bestehen aus zwei Komponenten:

Fix

Energie-Grundpreis

Monatliche Pauschale in Euro, unabhängig vom Verbrauch. Üblich sind 3 € bis 8 € pro Monat — bei manchen Tarifen entfällt der Grundpreis komplett.

Variabel

Arbeitspreis pro kWh

Cent pro verbrauchter Kilowattstunde. Im Mai 2026 zahlen Neukund:innen 19–25 ct/kWh, Bestandskund:innen oft 24–42 ct/kWh — die Differenz ist der Hauptansatz beim Wechseln.

Netzdienstleistung — von der E-Control reguliert

Den Netztarif legt die E-Control jährlich neu fest. Er hängt vom Bundesland und der Netzebene ab — wechseln kannst du ihn nicht, da der Netzbetreiber ein lokales Monopol ist.

  • Netznutzungsentgelt — fixer Grundpreis (€/Jahr) plus Arbeitspreis (ct/kWh) für Transport und Verteilung. Wurde 2025 für Haushalte um durchschnittlich 23 % angehoben.
  • Netzverlustentgelt — deckt Verluste, die bei der Stromübertragung entstehen, abgerechnet in Cent pro kWh.
  • Entgelt für Messdienstleistungen — monatliche Pauschale für Zählerbetrieb und -ablesung, üblich 1 € bis 3 € pro Monat.

Steuern und Abgaben — gesetzlich fixiert

Diese Kosten sind für alle Stromkund:innen identisch und können nicht gewechselt werden. Erscheinen meist auf der Rechnung des Netzbetreibers (oder im Detailblock der Gesamtrechnung).

  • Elektrizitätsabgabe — Bundesabgabe, seit 2025 wieder bei 1,5 ct/kWh netto (während der Energiekrise zeitweise auf 0,1 ct/kWh gesenkt).
  • Erneuerbaren-Pauschale und Erneuerbaren-Förderbeitrag — finanzieren den Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich.
  • Gebrauchsabgabe — kommunale Abgabe für die Nutzung öffentlicher Grundstücke, je nach Gemeinde unterschiedlich.
  • Förderbeitrag Biomasse — landesgesetzlich geregelt, fällt nicht in jedem Bundesland an.
  • Umsatzsteuer (20 %) — wird auf den gesamten Rechnungsbetrag erhoben.

Detaillierte Tabellen zu allen Posten findest du unter Steuern und Abgaben sowie Netzentgelte 2026.

Abrechnungszyklus

Wann bekommst du deine Stromrechnung?

In Österreich erhältst du zwei Arten von Stromrechnungen: regelmäßige Teilzahlungen (monatlich oder vierteljährlich) und einmal jährlich die Jahresabrechnung mit Verrechnung aller Teilbeträge gegen den tatsächlichen Verbrauch.

Teilzahlung und Jahresabrechnung

01

Teilzahlungen

Berechnet auf Basis deines Vorjahresverbrauchs. Üblich ist ein monatlicher Einzug per SEPA-Lastschrift, manche Versorger rechnen vierteljährlich ab.

02

Jahresabrechnung

Trifft typischerweise zum Jahrestag des Vertragsabschlusses ein. Alle Teilzahlungen werden gegen den realen Verbrauch verrechnet — daraus ergibt sich Gutschrift oder Nachzahlung.

Smart Meter ändert den Verbrauchsvergleich

Mit dem österreichischen Smart-Meter-Rollout (Stand 2026: über 90 % aller Haushalte ausgestattet) liefert dein Zähler stündliche oder viertelstündliche Werte direkt an den Netzbetreiber. Das hat zwei Konsequenzen für deine Rechnung:

  • Geschätzte Zählerstände entfallen — die Jahresabrechnung basiert auf realen Messwerten, was Schätzfehler eliminiert.
  • Im Kundenportal oder über das Smart-Meter-Web-Interface siehst du deinen Verbrauch tagesgenau — ideal, um den Verbrauchsvergleich zur Vorperiode zu prüfen, bevor die nächste Rechnung eintrifft.
  • du kannst einen dynamischen Stromtarif wählen — die stündlichen Werte sind dann Grundlage für die Abrechnung zu Spotmarkt-Preisen.

Vergleichswerte

Ist deine Stromrechnung normal?

Ein erster Plausibilitätscheck: Vergleiche deinen Jahresverbrauch und die Jahresrechnung mit den typischen Werten für deine Haushaltsgröße. Liegst du deutlich über dem Bereich, lohnt sich die Fehlersuche im nächsten Abschnitt oder ein Anbieterwechsel.

Haushalt Verbrauch / Jahr Jahresrechnung (all-in)
1 Person 1.500 kWh 550 – 900 €
2 Personen 2.500 kWh 900 – 1.450 €
3–4 Personen 3.500 kWh 1.250 – 2.000 €
5+ Personen / E-Auto 4.500 kWh 1.600 – 2.500 €

Spannweite je nach Tarif (Wechsel- vs. Bestandstarif) und Bundesland. Inklusive Energie, Netzentgelte und Steuern. Stand Mai 2026.

Fehlersuche

Stromrechnung zu hoch — diese 8 Schritte gehst du durch

Ein deutlicher Sprung in der Jahresrechnung hat selten nur eine Ursache. Bevor du reklamieren oder den Anbieter wechseln, prüfst du systematisch — am häufigsten findet sich der Grund in den Punkten 4 bis 7.

01

Rechnungs- und Lieferadresse

Stimmen die Daten? Eine Verwechslung bei mehreren Zählpunkten oder nach einem Umzug ist die häufigste Ursache für Fremdverbrauch.

02

Abrechnungszeitraum

Liegt die Periode zwischen den beiden ausgewiesenen Zählerständen? Bei Smart-Meter-Umstellung kommt es manchmal zu überlappenden Zeiträumen.

03

Neue stromhungrige Geräte

Klimaanlage, Heizstrahler, Wärmepumpe, E-Auto-Wallbox oder ein zweiter Kühlschrank? Auch ein Tumbler statt Wäscheleine schlägt mit ca. 250 kWh/Jahr zu Buche.

04

Alte Stromfresser

Kühl- und Gefriergeräte über 15 Jahre, alte Heizungspumpen, Plasma-TV oder Elektroboiler verbrauchen oft das Doppelte moderner Geräte.

05

Verändertes Nutzungsverhalten

Mehr Zeit zu Hause, Homeoffice, neuer Mitbewohner oder Nachwuchs erhöhen den Verbrauch typischerweise um 500 bis 1.500 kWh pro Jahr.

06

Defekter Zähler

Selten, aber möglich. Bei Verdacht den Netzbetreiber kontaktieren — eine Eichprüfung ist kostenpflichtig, bei nachgewiesenem Defekt aber rückerstattungsfähig.

07

Zählerstand-Plausibilität

Vergleiche den Endstand auf der Rechnung mit dem aktuellen Wert am Zähler. Bei Smart Meter im Kundenportal oder am Display ablesbar.

08

Strompreis vs. Vertrag

Stimmt der abgerechnete Arbeits- und Grundpreis mit den Vertragskonditionen überein? Bei Erhöhung prüfst du die Strompreiserhöhung und das Sonderkündigungsrecht.

deine Rechte

Einspruch und Härtefallregelung

du bist nicht verpflichtet, eine fehlerhafte Stromrechnung zu akzeptieren — und auch bei Zahlungsschwierigkeiten hast du in Österreich gesetzlichen Schutz. Beide Wege haben formale Anforderungen, die du kennen sollten.

Einspruch gegen die Rechnung

  • Schriftform — E-Mail oder Brief, mit Kunden- und Rechnungsnummer.
  • So bald wie möglich reagieren — verjährungsrechtlich gilt drei Jahre, der Versorger kann aber nach Ablauf der Zahlungsfrist Mahn- und Inkassokosten verrechnen.
  • Strittigen Betrag zurückhalten, unstrittigen Teil zahlen — so bleibst du vor Mahnungen geschützt.
  • Bei Stillstand: Schlichtungsstelle E-Control kostenlos einschalten.

Wenn du nicht zahlen kannst

  • Sofort den Versorger kontaktieren — schweigen verschärft die Lage. Versorger sind verpflichtet, eine zumutbare Ratenzahlung anzubieten.
  • Schutz vor Stromabschaltung — keine Abschaltung im Winter (1. November bis 31. März) bei nachweislicher sozialer Notlage.
  • Sozialberatung der Caritas, Diakonie oder Volkshilfe — vermitteln Härtefallhilfe und übernehmen teils Energiekosten direkt.
  • Heizkostenzuschuss der Bundesländer — pro Saison einmalig 100 € bis 300 €, je nach Wohnsitz und Einkommen.

Tipp

Der häufigste Grund für eine zu hohe Rechnung ist nicht ein Fehler, sondern ein überteuerter Bestandstarif. Die Differenz zwischen Bestands- und Wechseltarif liegt 2026 bei 5–15 ct/kWh — bei einem Drei-Personen-Haushalt entspricht das 175 € bis 525 € pro Jahr.

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