Das Wichtigste zuerst
- Kündigungsfrist: seit ElWOG 2022 zwei Wochen bei unbefristeten Verträgen — kürzer als jeder ältere Vertrag verlangt
- Sonderkündigungsrecht brauchst du nur bei befristeten Verträgen, Preiserhöhungen oder Umzügen außerhalb des Liefergebiets
- Zählerstand am Auszugstag dokumentieren, Foto reicht — sonst wird geschätzt
- Endabrechnung muss binnen sechs Wochen kommen; aktives Mitliefern der IBAN beschleunigt Rückzahlungen
Wann musst du deinen Stromvertrag kündigen?
Eine Sache, die wir am Telefon regelmäßig erleben: Kund:innen denken, der Stromvertrag ende automatisch mit dem Auszug. Das stimmt nicht. Wenn du nicht aktiv kündigst, läuft der Vertrag an der alten Adresse weiter — Grundgebühr und gegebenenfalls der Verbrauch eines Nachmieters landen weiter auf deiner Rechnung.
Drei Konstellationen, in denen du aktiv kündigen musst:
- Du ziehst aus, ohne Mitnahme des Vertrags — etwa weil du den Anbieter wechseln willst oder weil er an der neuen Adresse nicht liefert
- Du verlässt eine WG dauerhaft und der Vertrag lief auf deinen Namen — die übrigen WG-Mitglieder müssen sich neu anmelden oder den Vertrag umschreiben lassen
- Du ziehst ins Ausland — der Anbieter kann dich dort nicht beliefern, das gilt als wichtiger Grund für eine Sonderkündigung
Bleibst du im Liefergebiet deines Anbieters und willst beim selben Versorger bleiben, ist Ummelden die einfachere Option — keine Kündigung nötig, der Vertrag wandert mit auf die neue Adresse.
Strom kündigen in drei Schritten
Sauber abgearbeitet kostet die Kündigung weniger als 15 Minuten. Wichtig ist die richtige Reihenfolge — sonst hast du am Umzugstag Lücken bei der Versorgung oder ärgerst dich später mit Schätzwerten in der Endabrechnung.
-
01
Kündigung schriftlich verschicken
E-Mail mit Lesebestätigung, Kündigungsformular im Online-Kundenportal oder Einschreiben — alles ist gültig, wenn du den Zugang nachweisen kannst. Idealerweise zwei bis vier Wochen vor dem Auszug, damit am Stichtag alles wirksam ist.
-
02
Zählerstand am Auszugstag dokumentieren
Foto vom Zähler inkl. Datum (Smartphone reicht), Wert notieren, an den Anbieter durchgeben. Ohne diesen Wert wird geschätzt — und Schätzungen liegen erfahrungsgemäß systematisch über dem realen Verbrauch.
-
03
Schlussabrechnung prüfen
Sechs Wochen nach Vertragsende muss die Endabrechnung kommen. Stimmen Zählerstand, Vertragsende und Tarifperiode? Ein Guthaben wird auf die mitgelieferte IBAN überwiesen — fehlt sie, zieht sich die Rückzahlung.
E-Mail oder Brief — was wirkt?
Was wir am Telefon häufig hören: "Reicht eine E-Mail oder muss ich einen Brief schicken?" Antwort: Beides ist rechtswirksam, wenn du den Zugang belegen kannst. Konkret:
- E-Mail mit Lesebestätigung — schnell, kostenlos, beweisbar wenn der Anbieter die Bestätigung sendet
- Online-Kündigung im Kundenportal — am bequemsten, der Anbieter dokumentiert intern; Screenshot der Bestätigungsseite mitnehmen
- Einschreiben oder RSb-Brief — der teure Goldstandard; nutze ihn nur, wenn du erwartest, dass der Anbieter mauert
- Anruf — nicht ausreichend; höchstens als Vorbereitung, dann Nachweis schriftlich nachreichen
Kündigungsmuster zum Abschreiben
Setze die Felder in eckigen Klammern auf deine Werte um und verschick die Kündigung per E-Mail oder Einschreiben:
[Vor- und Nachname] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort] [Name des Energieversorgers] [Adresse Energieversorger] [Ort], [Datum] Kündigung meines Stromvertrags wegen Umzugs Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Stromliefervertrag mit der Vertragsnummer [Vertragsnummer] zum [Auszugsdatum] aufgrund meines Umzugs. Folgende Daten zur Zuordnung: • Zählpunktbezeichnung: AT[31-stellige Nummer] • Zählernummer: [Nummer am Zähler] • Zählerstand am Auszugstag: [...] kWh • Datum der Ablesung: [Auszugsdatum] • Auszugsadresse: [alte Anschrift] Bitte schicken Sie mir die Endabrechnung und eine schriftliche Kündigungsbestätigung an meine neue Adresse: [neue Anschrift] Etwaiges Guthaben überweisen Sie bitte auf folgendes Konto: IBAN: [IBAN] Kontoinhaber:in: [Name] Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vor- und Nachname in Druckbuchstaben]
Kündigungsfrist seit ElWOG 2022 — was wirklich gilt
Hier liegt die größte Falle: Viele alte Verträge nennen Kündigungsfristen von vier bis acht Wochen oder verlangen die Kündigung "zum Vertragsende". Diese Klauseln sind seit der ElWOG-Novelle vom März 2022 für Verbraucher:innen nicht mehr durchsetzbar. Die gesetzliche 2-Wochen-Frist überschreibt alles, was im AGB steht.
Reguläre Kündigung
Bei unbefristeten Verträgen kannst du jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen — ohne Begründung, ohne Sonderrechte. Diese Regel gilt für die große Mehrheit aller laufenden Strom- und Gasverträge in Österreich.
Sonderkündigungsrecht — wann es noch nötig ist
Das Sonderkündigungsrecht brauchst du nur in drei Konstellationen:
- Befristete Verträge (12, 24 oder 36 Monate Laufzeit) bei Preiserhöhung — sonst kommst du nicht raus
- Preiserhöhung, generell — 1 Monat ab Bekanntgabe gibt dir das Recht, fristlos zu kündigen
- Umzug außerhalb des Liefergebiets — wenn dein Anbieter an der neuen Adresse nicht liefern kann
In allen anderen Fällen reicht die reguläre Kündigung. Falls dein Anbieter Sonderkündigungsrecht ablehnt, obwohl die Voraussetzungen vorliegen: schriftlich widersprechen, dann E-Control Schlichtungsstelle.
Was passiert nach der Kündigung?
Endabrechnung — was du erwarten darfst
Innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende muss der Anbieter die Schlussabrechnung erstellen und versenden. Drei Punkte solltest du dabei prüfen:
- Zählerstand — stimmt der Wert mit deinem Foto vom Auszugstag überein?
- Vertragsende-Datum — entspricht es deinem gewünschten Termin (oder zumindest dem 2-Wochen-Fristende)?
- Tarifperioden — wurden Preiserhöhungen oder Boni korrekt anteilig berücksichtigt?
Ein Guthaben wird auf die mitgelieferte IBAN überwiesen. Fehlt sie, schickt der Anbieter Anschreiben hin und her — die Rückzahlung kann sich um Wochen verzögern.
Doppelte Rechnung vermeiden
Wenn du nicht sauber kündigst, bekommst du im schlimmsten Fall zwei Stromrechnungen gleichzeitig — die laufende von der alten Adresse und die neue von der neuen Wohnung. Bei einer durchschnittlichen Grundgebühr von 10 – 15 € plus Verbrauch eines unwissenden Nachmieters summiert sich das auf 30 – 60 € Mehrkosten pro Monat, die du eigentlich nicht schuldest.
Ist es passiert: rückwirkend kündigen mit Auszugs-Beleg (Mietvertragsende, Wohnungsübergabeprotokoll, Meldebestätigung). Anbieter müssen die Kündigung mit Wirkung des Auszugsdatums akzeptieren, sobald der Beleg vorliegt.
Kündigung + neuer Anbieter — der saubere Doppelgriff
Was wir am Telefon regelmäßig empfehlen: erst den neuen Vertrag fixieren, dann beim alten kündigen. So hast du nahtlose Versorgung und vermeidest die teurere Grundversorgung des Netzbetreibers in der Übergangsphase. Der neue Anbieter wickelt den Wechsel im Hintergrund ab — meistens reicht eine einzige Anmeldung.
Beim Anbieterwechsel beim Umzug liegt das durchschnittliche Sparpotenzial in Österreich aktuell bei 150 – 300 € pro Jahr für einen 3.500-kWh-Haushalt. Wenn du seit Jahren beim Landesversorger bist, oft sogar darüber. Mehr dazu im Wechselguide für den Umzug.
Wir kündigen für dich und finden den neuen Tarif
Unsere Energieexpert:innen übernehmen die Kündigung beim alten Anbieter, vergleichen über 60 Anbieter und melden dich bei deinem neuen Tarif an — kostenlos und ohne Lücke in der Versorgung.
- Kostenlose Beratung
- Anmeldung in 5 Minuten
- Nahtlose Versorgung