Das Wichtigste zuerst

  • Umschreiben = gleiche Adresse, neue Person als Vertragsinhaber:in
  • Kostenlos bei einvernehmlicher Übergabe, manche Anbieter erlauben sie direkt, andere verlangen einen Neuvertrag mit nahtlosem Übergang
  • Reihenfolge zählt: erst Zählerstand fixieren, dann Restguthaben klären, dann umschreiben, Streit später vermeiden
  • Bei Todesfall: Einantwortungsbeschluss oder Erbserklärung als Berechtigungsnachweis

Umschreiben, ummelden oder neu anmelden, was ist was?

Eine Sache, die wir am Telefon ständig erklären: Die drei Begriffe klingen ähnlich, bedeuten aber etwas Unterschiedliches. Welcher zutrifft, entscheidet, was du tun musst.

Begriff Was ändert sich? Typischer Anlass
Umschreiben Vertragsinhaber:in (Adresse bleibt) Trennung, Todesfall, WG-Übergabe
Ummelden Adresse (Inhaber:in bleibt) Eigener Umzug, gleicher Anbieter
Neu anmelden Vertrag komplett neu Erstmieter:in, Anbieterwechsel, Umschreibung nicht möglich

Worauf wir am Telefon häufig hinweisen: Wenn dein Anbieter die direkte Umschreibung nicht erlaubt, ist das kein Problem, der Effekt ist derselbe. Alter Vertrag endet zum Stichtag, übernehmende Person schließt einen neuen Vertrag mit Lieferbeginn am selben Tag. Wichtig nur: der Zählerstand am Übergabetag muss bei beiden Verträgen identisch eingetragen sein.

Welche Anbieter erlauben direkte Umschreibung?

Eine einheitliche Marktregel gibt es nicht, jeder Anbieter hat seine eigene Praxis. Grob lassen sich drei Kategorien unterscheiden:

Kategorie Wie es funktioniert Typischer Aufwand
Direkte Online-Umschreibung Umschreibe-Formular im Kundenportal, beide Personen bestätigen digital 10 Minuten, papierlos
Schriftlich / per Formular Anbieter schickt ein Umschreibe-Formular per E-Mail oder Post, beide Personen unterschreiben, zurücksenden 3 – 5 Werktage Postlaufzeit + Bearbeitung
Neuvertrag erforderlich Keine direkte Umschreibung möglich, übernehmende Person schließt einen neuen Vertrag, alter Vertrag endet zum Stichtag 15 Minuten, aber bei zwei Anbietern

Welche Kategorie dein Anbieter erlaubt, steht meist nicht offen auf der Website. Schnellster Weg: einmal beim Kundenservice anrufen oder uns fragen, wir kennen die Praxis der wichtigsten österreichischen Anbieter.

Wie lange dauert die Umschreibung?

Im Idealfall fünf Werktage, in der Praxis eher zwei Wochen. Drei Faktoren bestimmen den Zeitrahmen:

  • Kategorie des Anbieters, Online-Umschreibung läuft am selben Tag, schriftliche braucht Postlaufzeit, Neuvertrag wickelt sich wie eine reguläre Anmeldung ab
  • Offene Salden, eine unbezahlte Rechnung aus der gemeinsamen Zeit blockiert die Umschreibung; muss vorher geklärt werden
  • Streit zwischen den Parteien, wenn eine Seite nicht unterschreibt, geht die Umschreibung gar nicht; dann bleibt nur reguläre Kündigung mit 2-Wochen-Frist und Neuanmeldung

Was wir am Telefon empfehlen: rechne mit 2 – 3 Wochen Puffer zwischen Antrag und tatsächlichem Vertragsbeginn. Wenn es schneller geht, freust du dich; wenn es länger dauert, hast du eingeplant.

Stromvertrag umschreiben bei Trennung

Wenn beide Partner:innen in der Wohnung bleiben hätten können, der Vertrag aber auf einer Person läuft, und diese auszieht, muss der Vertrag auf die bleibende Person übergehen. Sonst zahlt die ausziehende Person weiter für eine Wohnung, in der sie nicht mehr lebt.

Reihenfolge: wer übernimmt was?

  1. Übergabetermin fixieren, meist der Tag, an dem eine Partei auszieht oder der Mietvertrag offiziell auf die bleibende Person übergeht
  2. Zählerstand dokumentieren, Foto vom Zähler am Übergabetag, beide unterschreiben einen kurzen Vermerk
  3. Anbieter kontaktieren, telefonisch oder per Umschreibe-Formular; beide Parteien müssen zustimmen
  4. Offene Rechnungen klären, ein offener Saldo aus der gemeinsamen Zeit blockiert die Umschreibung; entweder vorher zahlen oder schriftlich vereinbaren, wer den Restbetrag trägt
  5. Bestätigung abwarten, der Anbieter schickt binnen zwei Wochen eine Umschreibungsbestätigung mit dem neuen Vertragsbeginn

Was passiert mit Guthaben oder offenen Rechnungen?

Rechtlich gehört das Guthaben aus der Endabrechnung der Person, deren Name bisher auf dem Vertrag stand. Praktisch ist das in Trennungssituationen aber selten gerecht, Stromkosten werden in Beziehungen meist gemeinsam getragen.

Was wir Kund:innen am Telefon empfehlen: vor der Umschreibung schriftlich vereinbaren, wie ein etwaiges Guthaben oder eine Nachzahlung aufgeteilt wird. Ein kurzes formloses Schreiben mit beiden Unterschriften reicht, das vermeidet Streit, wenn die Endabrechnung Monate später eintrifft.

Beispiel aus der Praxis

Anna und Tobias, beide 31, leben in einer 65-m²-Wohnung in Graz. Der Stromvertrag bei Energie Steiermark läuft seit drei Jahren auf Tobias' Namen. Sie trennen sich im Mai. Anna behält die Wohnung, Tobias zieht aus.

15. Mai (Übergabetag): Beide lesen gemeinsam den Zähler ab, 8.243 kWh, Foto mit Datum. Sie unterschreiben einen kurzen handschriftlichen Vermerk.

16. Mai: Tobias loggt sich ins Kundenportal ein, beantragt die Umschreibung auf Anna. Anna bestätigt am selben Tag per E-Mail. Beide vereinbaren schriftlich: ein etwaiges Guthaben wird hälftig geteilt.

22. Mai: Bestätigungs-E-Mail vom Anbieter, Umschreibung zum 1. Juni wirksam. Annas neuer Vertrag startet, Tobias' alter endet mit Schlussabrechnung.

Ergebnis: Nahtlose Versorgung, Aufwand insgesamt 30 Minuten, kein Streit um die spätere Endabrechnung (Guthaben 47 €, hälftig geteilt, beide zufrieden).

Was, wenn eine Partei nicht zustimmt?

Was wir am Telefon regelmäßig erleben: Eine Trennung ist nicht immer einvernehmlich, und manchmal verweigert eine Seite die Unterschrift auf dem Umschreibe-Formular. Wichtig zu wissen: eine Umschreibung kann nicht einseitig erzwungen werden. Aber du bist nicht hilflos. Drei Wege:

  • Selbst kündigen mit 2-Wochen-Frist, wenn dein Name auf dem Vertrag steht und du ausziehst, kannst du den Vertrag einfach regulär beenden (ElWOG 2022). Die bleibende Person muss dann einen Neuvertrag abschließen, der Effekt ist faktisch eine Umschreibung, nur in zwei Schritten
  • Beratung einholen, die Arbeiterkammer oder die Mietervereinigung beraten in Trennungssituationen kostenlos und kennen die rechtliche Lage
  • Anbieter über die Trennung informieren, manche akzeptieren bei nachgewiesener Trennung (Meldebestätigung der neuen Adresse) eine einseitige Kündigung mit Sonderkündigungsrecht. Das hängt vom Anbieter ab, ist aber einen Versuch wert

Was wir am Telefon raten: nicht ewig warten, bis die andere Seite einlenkt. Mit der eigenen Kündigung schützt du dich vor weiteren Rechnungen, die bleibende Person ist dann gezwungen, selbst einen Vertrag abzuschließen, sonst gibt es keinen Strom in der Wohnung.

Anschreibe-Vorlage für die Umschreibung

Wenn dein Anbieter kein eigenes Umschreibe-Formular hat, kannst du einen formlosen Antrag stellen. Felder in eckigen Klammern auf deine Werte umsetzen; beide Personen unterschreiben:

[Bisheriger Vertragsinhaber: Vor- und Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Name des Energieversorgers]
[Adresse Energieversorger]

[Ort], [Datum]

Antrag auf Umschreibung des Stromvertrags

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantragen wir die Umschreibung des bestehenden Stromvertrags mit der Vertragsnummer [Vertragsnummer] zum [Stichtag] auf eine neue Vertragspartner:in.

Daten zur Umschreibung:

  • Bisheriger Inhaber: [Name + Geburtsdatum]
  • Neuer Inhaber: [Name + Geburtsdatum + IBAN]
  • Verbrauchsstelle (bleibt gleich): [Anschrift]
  • Zählpunktbezeichnung: AT[31-stellige Nummer]
  • Zählerstand am Stichtag: [...] kWh
  • Stichtag der Umschreibung: [Datum]

Beide Parteien stimmen der Umschreibung zu. Bitte schick eine schriftliche Bestätigung an die neuen Kontaktdaten:

[Neue Kontaktdaten]

Mit freundlichen Grüßen

_______________________            _______________________
[Bisheriger Inhaber]                [Neuer Inhaber]

Hinweis: Bei Todesfall ersetzt eine Sterbeurkunde + Erbnachweis die Unterschrift der verstorbenen Person. Bei strittiger Trennung bleibt nur die reguläre Kündigung mit 2-Wochen-Frist.

Stromvertrag umschreiben im Todesfall

Bei einem Todesfall läuft der Vertrag zunächst weiter, er wird durch das Ableben nicht automatisch aufgelöst. Die Erbengemeinschaft oder der oder die direkt erbberechtigte Hinterbliebene übernimmt die Vertragspflichten. Drei Wege gibt es typischerweise:

  • Umschreibung auf den oder die Erbberechtigte, wenn die Wohnung weiter genutzt wird (Ehepartner:in, gemeinsame Kinder)
  • Sonderkündigung aus wichtigem Grund, wenn die Wohnung nicht weiter genutzt wird (Wohnungsräumung)
  • Reguläre Kündigung mit 2-Wochen-Frist, seit der ElWOG-Novelle 2022 oft schneller als die Sonderkündigung

Standardablauf in vier Schritten

  1. Todesfall anzeigen, Anbieter telefonisch oder schriftlich informieren, Sterbeurkunde als Kopie übermitteln. Damit pausiert der Anbieter laufende Mahnungen und legt einen Bearbeitungsvermerk an.
  2. Erbnachweis nachreichen, Einantwortungsbeschluss, Erbserklärung oder beglaubigte Kopie des Testaments. Bei Erbengemeinschaft zusätzlich Vollmacht der übrigen Erb:innen für die handelnde Person.
  3. Weg entscheiden, Umschreibung (Wohnung wird weiter genutzt), Sonderkündigung (Wohnungsräumung) oder reguläre Kündigung. Anbieter akzeptiert eine schriftliche Mitteilung mit dem gewünschten Stichtag.
  4. Zählerstand + Endabrechnung, Zähler ablesen am Stichtag (Übergabe oder Räumungstag), Wert an Anbieter melden. Endabrechnung kommt binnen sechs Wochen an die mitgeteilte Adresse.

Was wir am Telefon häufig hören: "Müssen wir wirklich vom Notariat warten, bis wir die Endabrechnung anstoßen können?", Nein. Anbieter akzeptieren in der Regel eine vorläufige Anzeige des Todesfalls plus die Sterbeurkunde, um die Endabrechnung vorzubereiten. Der formale Erbnachweis kann nachgereicht werden.

Sonderfälle im Todesfall

Drei Konstellationen tauchen in der Beratung regelmäßig auf, und keine davon ist im Standardablauf eindeutig abgedeckt:

Erbengemeinschaft

Mehrere Personen erben gemeinsam. Anbieter wollen nicht mit allen einzeln kommunizieren, eine bevollmächtigte Person übernimmt die Kommunikation mit Vollmacht der anderen Erb:innen. Bis zur Einigung über das Erbe kann der Vertrag pausierend weiterlaufen.

Überlebender Partner nicht erbberechtigt

Nicht-verheiratete oder nicht-verpartnerte Hinterbliebene haben rechtlich keinen automatischen Anspruch auf den Vertrag. Falls die Wohnung übernommen wird (Mietvertrag geht über): neuer Stromvertrag im eigenen Namen. Falls nicht: Wohnungsräumung mit Sonderkündigung.

Wohnungsräumung statt Übernahme

Niemand übernimmt die Wohnung, sie wird aufgelöst. Dann: Sonderkündigung aus wichtigem Grund mit Sterbeurkunde. Zählerstand am Räumungstag dokumentieren, neue Empfangsadresse für die Endabrechnung mitteilen.

Stromvertrag bei Wohnungsauflösung oder WG-Auflösung

Eine WG-Auflösung ist häufig der Anlass für eine Umschreibung, vor allem dann, wenn die Person, auf deren Namen der Vertrag läuft, auszieht und andere WG-Mitglieder bleiben. Drei Fragen klären den Weg:

Bleibt jemand in der Wohnung?

Ja: Umschreibung auf bleibende Person. Nein: Wohnungsauflösung, Vertrag mit Auszug regulär oder per Sonderkündigung beenden.

Wer übernimmt offene Rechnungen?

Klar regeln vor der Umschreibung. Offener Saldo blockiert sonst die Übergabe. WG-Buchhaltung als Beleg nützlich.

Erlaubt der Anbieter direkte Umschreibung?

Wenn ja: Umschreibe-Formular, beide unterschreiben. Wenn nein: neuer Vertrag mit nahtlosem Übergang am Stichtag.

Spezialfall Nachmieter:in: Wenn die ganze Wohnung an eine neue Person übergeht (Mietvertragsübernahme), ist das in den meisten Fällen keine Umschreibung, sondern ein neuer Vertrag der Nachmieter:in. Der bisherige Stromvertrag endet zum Übergabetag, der neue beginnt frisch.

Welche Dokumente du wirklich brauchst

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Szenario. Hier die kompakte Liste, alles andere ist nice-to-have, aber nicht zwingend.

Bei Trennung / WG-Übergabe

  • Vertragsnummer
  • Zählerstand am Übergabetag
  • Personalien beider Parteien
  • Schriftliche Zustimmung beider
  • IBAN der übernehmenden Person

Bei Todesfall

  • Sterbeurkunde
  • Einantwortungsbeschluss oder Erbserklärung
  • Bei Erbengemeinschaft: Vollmacht der übrigen Erb:innen
  • Personalien der übernehmenden Person
  • IBAN

Bei Wohnungsauflösung

  • Auszugsdatum
  • Zählerstand am Auszugstag
  • Personalien
  • Neue Adresse für die Endabrechnung
  • IBAN für Rückzahlung

Hilfe bei der Vertragsumschreibung

Wenn du dir bei der Reihenfolge unsicher bist, der Anbieter die Umschreibung ablehnt oder ein offener Saldo aus der gemeinsamen Zeit den Übergang blockiert, wir kennen die typischen Fallstricke und beraten dich kostenlos, welcher Weg der schnellste ist.

Umschreibung & Tarifcheck

Wir machen die Umschreibung für dich

Unsere Energieexpert:innen begleiten Trennungs-, Todesfall- und WG-Umschreibungen, vom Anbietergespräch über die Dokumentenliste bis zur Bestätigung. Wenn ein Wechsel zum günstigeren Anbieter beim Übergang sinnvoll ist, schlagen wir das transparent vor.

  • Kostenlose Begleitung
  • Anbietergespräch übernommen
  • Optional: Wechsel inklusive