Was Sie bei einer Preiserhöhung machen können!

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Mann ist von Preiserhöhung betroffen!

Ihr Stromanbieter hat die Preise erhöht, obwohl Sie noch in der Mindestvertragslaufzeit sind? Das Gute ist, dass Sie eine Preiserhöhung nicht einfach so akzeptieren müssen, denn bei Strompreiserhöhungen ist Ihr Energieversorger verpflichtet, Ihnen ein Widerspruchsrecht einzuräumen. Führen Sie also einen Preisvergleich durch und wechseln Sie zu einem anderen Anbieter, um Stromkosten zu sparen.

Preiserhöhung – was bedeutet das?

Eine Strompreiserhöhung bedeutet, dass sich die Kosten für die Stromversorgung erhöhen. Dies kann durch eine Erhöhung des Preises pro Kilowattstunde (kWh), aber auch durch steigende Steuern, Abgaben oder Netzentgelte verursacht werden. In der Summe führt dies dazu, dass Verbraucher für die gleiche Menge an Strom mehr bezahlen müssen.

Bei einer Erhöhung der Gesamtkosten, unabhängig davon, ob diese durch eine Erhöhung des Arbeitspreises oder anderer Komponenten verursacht wird, haben Verbraucher in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Das liegt daran, dass diese Bestandteile des Strompreises ebenfalls Teil der Vertragsbedingungen sind. Eine Erhöhung dieser Kosten führt zu einer Verschlechterung Ihrer Vertragsbedingungen und berechtigt somit zur außerordentlichen Kündigung.

Führen Sie im Falle einer Preiserhöhung einen Preisvergleich durch und wechseln Sie rechtzeitig zu einem günstigeren Anbieter. Rufen Sie Stromliste unter 0720 1155 70 an (Mo. 08.00 - 19.00 Uhr und Di.-Fr. 8.00 - 19.00 Uhr, zum Ortstarif), um Ihnen bei der Suche und Anmeldung behilflich zu sein, ganz kostenlos und unverbindlich.

Warum gibt es Preiserhöhungen?

Es gibt verschiedene Gründe für steigende Strompreise:

  • Höhere Energiekosten: Wenn die Kosten für die Erzeugung von Strom steigen (z.B. durch höhere Preise für Kohle, Gas oder Öl), müssen diese Kosten in der Regel an die Verbraucher weitergegeben werden.
  • Netzentgelte: Die Kosten für den Transport des Stroms von den Kraftwerken zu den Haushalten werden über die Netzentgelte abgedeckt. Steigen diese Kosten, wirkt sich das ebenfalls auf den Strompreis aus.
  • Steuern und Abgaben: Staatliche Abgaben wie die Elektrizitätsablage oder die Gebrauchsabgabe sind Bestandteil des Strompreises. Änderungen dieser Abgaben können zu Preisschwankungen führen.
  • Geopolitische Faktoren: Krisen oder Konflikte können zu einer Verknappung von Energielieferungen führen und damit die Preise in die Höhe treiben.

Was soll ich machen, wenn meine Strompreise erhöht wurden?

Beschließt Ihr Stromversorger, die Strompreise innerhalb der Vertragslaufzeit zu erhöhen, muss er Ihnen die Preiserhöhung drei Monate vorher schriftlich mitteilen. In dieser Zeit zahlen Sie für Ihre Stromrechnung weiterhin den ursprünglichen Preis und es kommt zu keiner Strompreiserhöhung. Außerdem haben Sie damit auch die Möglichkeit, auf die Strompreisanpassung zu reagieren und ihr schriftlich widersprechen.

Nutzen Sie das verfügbare Sonderkündigungsrecht in dieser Zeit, um einen alternativen Anbieter mit günstigeren Preisen zu suchen und wechseln Sie rechtzeitig, um die erhöhten Preise nicht bezahlen zu müssen. Für einen Preisvergleich brauchen Sie lediglich Ihren jährlichen Stromverbrauch und Ihre Postleitzahl. Unsere Energieexperten von Stromliste stehen Ihnen bei der Suche gerne zur Seite!

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  • Beachten Sie folgende Aspekte:
  • Halten Sie die Widerspruchsfrist ein. Diese finden Sie im Ankündigungsschreiben Ihres Stromanbieters.
  • Verfassen Sie ein kurzes formloses Schreiben an Ihren Energieversorger, in dem Sie dem Stromanbieter mitteilen, dass Sie der Strompreiserhöhung widersprechen.
  • Begeben Sie sich auf die Suche nach einem alternativen Stromanbieter. Denn nach Bestätigung Ihres Widerspruchs kündigt der Stromanbieter den Vertrag mit Ihnen. Ein Widerspruch ist also dementsprechend nicht anders als eine Kündigung.

Wie werde ich über die Strompreiserhöhung informiert?

Stromanbieter, die Ihre Preise erhöhen, müssen die Tarifsteigerung rechtzeitig und in schriftlicher Form, also entweder via Brief oder E-Mail Form, Ihrem Kunden mitteilen. Folgendes muss mitgeteilt werden:

  • Wie hoch die Strompreiserhöhung ist
  • Ab welchem Zeitpunkt die Strompreiserhöhung gelten soll
  • Es muss ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden
  • Es muss gesagt werden, wie lange der Verbraucher Zeit hat, dieses Recht zu nutzen.

Wie finde ich eine günstigere Alternative?

  1. Nutzen Sie bei der Suche eines neuen Energieversorger unsere Liste von Anbietern in Österreich. Diese gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die rund 130 Stromanbieter in Österreich und informiert Sie darüber hinaus über das Service- und Prämienangebot.
  2. Nutzen Sie Tarifrechner einzelner Anbieter. Diese finden Sie auf der jeweils offiziellen Webseite der Anbieter. Aufgezeigt werden die verfügbaren Tarife, Preise und Konditionen des jeweiligen Anbieters, nicht jedoch im Vergleich zu anderen Anbieter an Ihrem Wohnort.
  3. Nutzen Sie den Tarifkalkulator der E-Control. Mit diesem können Sie alle verfügbaren Anbieter und Tarife an Ihrem Wohnort einsehen und auch die Ersparnisse im Vergleich zu Ihrem aktuellen Tarif. 
  4. Fragen Sie online ein erstes, unverbindliches Angebot an. Diese Variante ist praktisch, wenn Sie sich mit Tarifrechnern und Vergleichsportalen und ihren Filteroptionen etwas schwertun. Füllen Sie beispielsweise das Stromliste by Selectra-Formular aus, indem Sie ein paar Fragen beantworten, und Sie erhalten von unseren Energieexperten ein Angebot zugeschickt.
  5. Rufen Sie die Stromliste Energieexperten an. Manchmal ist es am einfachsten, Fragen telefonisch zu klären und zusammen die passende Lösung zu finden. Unser telefonischer Service (zum Ortstarif) steht unter 0720 1155 70 zur Verfügung. Alternativ: Vereinbaren Sie einen kostenlosen Rückruf.

Ist eine Preiserhöhung vermeidbar?

Ein Tarif mit einer Preisgarantie kann Verbraucherinnen und Verbraucher dabei helfen, unvorhersehbare Strompreiserhöhungen zu vermeiden. Denn diese fixieren den Energiepreis pro Kilowattstunde (kWh) für einen bestimmten Zeitraum. Das bedeutet, dass sie für diesen Zeitraum nicht mit einer Erhöhung des reinen Strompreises rechnen müssen. Aber Achtung:

  • Einerseits sind Tarife mit Preisgarantie teurer als solche ohne, denn der Energieanbieter geht mit einer Preisgarantie ein Risiko ein. Andererseits bezieht sich die Garantie in der Regel ausschließlich auf den reinen Energiepreis pro kWh.
  • Andererseits können sich unabhängig davon auch Abgaben, Steuern und/oder Netzentgelte erhöhen. Da die Energieanbieter keinen Einfluss auf diese Preisbestandteile haben, sind sie an die Entwicklung dieser Kostenfaktoren gebunden und können diese Preiserhöhungen nicht verhindern.

Eine Preisgarantie ist also ein nützliches Instrument, um sich vor kurzfristigen Schwankungen des reinen Energiepreises zu schützen. Sie bietet jedoch keinen vollständigen Schutz vor allen möglichen Preiserhöhungen.

Um sich ein umfassenderes Bild zu machen, sollten Sie beim Abschluss eines Vertrages unbedingt die genauen Vertragsbedingungen lesen. Achten Sie dabei besonders auf die folgenden Punkte:

  1. Dauer der Preisgarantie: Wie lange gilt die Preisgarantie? Je nach Tarifbedingungen kann die Preisgarantie 6 Monate oder maximal 2 Jahre betragen.
  2. Geltungsbereich: Auf welche Bestandteile des Strompreises bezieht sich die Garantie?
  3. Anpassung nach Ablauf: Wie wird der Preis nach Ablauf der Garantie angepasst?

Eine Preisgarantie lohnt sich für Verbraucher, die Wert auf Planungssicherheit legen und Ihre Stromkosten möglichst genau kalkulieren möchten. Wenn Sie jedoch auf wechselnde Marktbedingungen und beispielsweise sinkende Preise reagieren möchten, sollten Sie sich vielleicht eher für einen Float-Tarif oder einen Tarif mit kurzer Vertragslaufzeit entscheiden.

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