Definition

Was bedeutet eine Strompreiserhöhung?

Eine Strompreiserhöhung bedeutet, dass die Kosten für deine Stromversorgung steigen. Der Anstieg kann den reinen Energiepreis pro Kilowattstunde betreffen, oder die staatlich regulierten Bestandteile Steuern und Abgaben sowie die Netzentgelte. In jedem Fall zahlst du für dieselbe Strommenge mehr.

Erhöht der Versorger den Energiepreis innerhalb der Vertragslaufzeit, verschlechtern sich deine Vertragsbedingungen. Daraus ergibt sich für dich ein Sonderkündigungsrecht, du kannst den Vertrag außerordentlich beenden, ohne die Mindestvertragslaufzeit einhalten zu müssen.

Ø 35–55 %

Energiepreis (Arbeitspreis)

Der Anteil, den du pro verbrauchter Kilowattstunde an deinen Versorger zahlen. Frei verhandelbar und der einzige Bestandteil, den der Anbieter selbst festlegt.

Ø 25–35 %

Netzentgelte

Die Kosten für Transport und Verteilung. Werden jährlich von der E-Control reguliert und zum 1. Jänner neu festgesetzt, 2025 stiegen sie für Haushalte um durchschnittlich 23 %.

Ø 15–25 %

Steuern und Abgaben

Elektrizitätsabgabe, Gebrauchsabgabe, Ökostromförderung und USt. Seit 2025 ist die Elektrizitätsabgabe zurück bei 1,5 ct/kWh (zuvor 0,1 ct/kWh als Krisenmaßnahme).

Gut zu wissen

Bei einer Erhöhung der Gesamtkosten hast du ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig davon, welcher Bestandteil teurer wird. Führe einen Preisvergleich durch und wechsle rechtzeitig, bevor die neuen Tarife greifen.

Treiber 2025/2026

Warum steigen die Strompreise?

Strompreise bewegen sich aus mehreren Gründen, manche sind global, andere sind politische Entscheidungen, die Österreich direkt betreffen. Diese fünf Treiber prägen die aktuelle Welle an Preiserhöhungen.

01 Seit 2025

Ende der Strompreisbremse

Die Strompreisbremse lief Ende 2024 aus. Ohne diese Förderung zahlen Haushalte wieder den vollen Marktpreis pro Kilowattstunde, ohne staatlichen Deckel auf 10 ct/kWh für die ersten 2.900 kWh.

02 Beschluss E-Control

Netzentgelte +23 %

Zum 1. Jänner 2025 hob die E-Control die Netzentgelte für Haushalte um durchschnittlich 23 % an, je nach Bundesland zwischen +15 % und +35 %. Diese Erhöhung trifft alle Stromkund:innen, unabhängig vom Versorger.

03 0,1 → 1,5 ct/kWh

Elektrizitätsabgabe zurück

Während der Energiekrise war die Elektrizitätsabgabe von 1,5 ct/kWh auf 0,1 ct/kWh gesenkt. Seit 2025 gilt wieder der reguläre Satz, eine Verteuerung um 1,4 ct/kWh netto, plus USt.

04 Geopolitik

Großhandelspreise & Gas

Der europäische Strompreis hängt nach dem Merit-Order-Prinzip stark vom Gaspreis ab. Verknappung russischer Lieferungen und CO₂-Bepreisung halten das Niveau hoch, auch wenn Österreichs Erzeugung zu rund zwei Dritteln erneuerbar ist.

05 Verzögerter Effekt

Lange Einkaufszyklen

Versorger kaufen Strom langfristig ein. Sinken die Großhandelspreise, kommen günstigere Tarife oft erst Monate später beim Endkunden an, Erhöhungen werden hingegen meist zügig weitergegeben.

Tiefer einsteigen? Wie sich die Preise konkret entwickeln, siehst du auf der Seite zur Strompreisentwicklung.

Handlungsschritte

Was tun, wenn der Anbieter die Preise erhöht?

Sobald die schriftliche Mitteilung eintrifft, läuft deine Widerspruchsfrist von vier Wochen. Bis zum Stichtag zahlst du noch den alten Preis, und wenn du widersprichst, bleibt es dafür rund drei weitere Monate dabei. Drei Schritte sichern dir den günstigeren Tarif.

01

Ankündigung prüfen

Anlass, Voraussetzungen, Umfang und erstmalige Wirksamkeit der Änderung müssen im Schreiben stehen (§ 21 Abs. 2 ElWG), dazu der Hinweis auf dein Widerspruchsrecht und ob die Gründe in der wirtschaftlichen Sphäre des Lieferanten liegen. Fehlt eine Angabe, ist die Änderung formal angreifbar.

02

Tarife vergleichen

Mit Postleitzahl und Jahresverbrauch in 30 Sekunden zur Empfehlung. Liegt der neue Markttarif unter dem erhöhten Preis deines aktuellen Anbieters, lohnt sich der Wechsel sofort.

03

Widerspruch schicken

Formloses Schreiben per E-Mail oder Brief mit Bezug auf § 21 Abs. 2 ElWG. Der neue Anbieter übernimmt auf Wunsch die Kündigung beim alten Versorger.

Sonderkündigung oder ordentliche Kündigung?

Beide Kündigungsformen führen zum Anbieterwechsel, aber sie greifen in unterschiedlichen Situationen.

Sonderkündigung Ordentliche Kündigung
Anlass Preiserhöhung oder Verschlechterung der Vertragsbedingungen Vertragsende oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
Frist Vier Wochen ab Zustellung der Mitteilung (§ 21 Abs. 2 ElWG) Zwei Wochen, kürzere Fristen darf der Vertrag vorsehen (§ 24 ElWG)
Mindestvertragslaufzeit Steht dem Widerspruch nicht entgegen (§ 21 Abs. 2) Muss eingehalten werden
Form Schriftlich (E-Mail genügt) mit Bezug auf § 21 Abs. 2 ElWG Schriftlich, je nach AGB des Anbieters

Musterbrief

Sonderkündigung wegen Preiserhöhung

Betreff: Sonderkündigung Stromvertrag, Kund:innen-Nummer [deine Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom [Datum der Ankündigung] hast du mir mitgeteilt, dass die Strompreise zum [Stichtag der Erhöhung] angehoben werden. Von dem mir damit zustehenden Sonderkündigungsrecht mache ich hiermit Gebrauch und kündige meinen Stromvertrag fristgerecht zum [Tag vor Stichtag], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätige mir die Kündigung schriftlich unter Angabe des Vertragsendes und übermittle eine Schlussrechnung an die obenstehende Adresse.

Mit freundlichen Grüßen
[dein Name]
[Zählpunktbezeichnung, falls vorhanden]

Tipp: Den Brief am besten per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben senden, so hast du einen Nachweis über den Zugang.

Mitteilungspflicht

Wie muss der Anbieter über die Erhöhung informieren?

Stromanbieter dürfen Preise nicht stillschweigend anheben. Der Versorger muss die Änderung schriftlich mitteilen, per Brief oder E-Mail, und dabei vier Punkte verbindlich offenlegen (§ 21 Abs. 2 ElWG).

Höhe der Erhöhung

Konkret in Cent pro kWh oder als prozentuale Anpassung, pauschale Hinweise auf "Marktentwicklungen" reichen nicht.

Erstmalige Wirksamkeit

Ab welchem Datum der neue Preis gilt. Zwischen Mitteilung und Stichtag muss mindestens ein Monat liegen.

Hinweis auf Widerspruchsrecht

Der Versorger muss dich aktiv darauf hinweisen, dass du widersprechen darfst, und dich über die Folgen des Widerspruchs informieren. Bei Haushalten sind die Musterformulierungen der Regulierungsbehörde zu verwenden.

Anlass und Voraussetzungen

Warum erhöht wird und auf welcher Grundlage, nachvollziehbar dargestellt, samt der Angabe, ob die Gründe in der wirtschaftlichen Sphäre des Lieferanten liegen. Zahlen zum Anlass selbst muss er nicht offenlegen.

Fehlt eine der vier Angaben?

Dann ist die Ankündigung formal mangelhaft. In dem Fall lohnt der Anruf bei einer Energieberatung oder bei der E-Control, die Schlichtungsstelle prüft den Fall kostenlos.

Vergleichen & wechseln

Wie finde ich einen günstigeren Tarif?

Vier Wege führen zum besseren Stromtarif, vom schnellen Online-Vergleich bis zur persönlichen Beratung. Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie viel Zeit du investieren möchten und wie komplex deine Situation ist.

01

Tarifrechner Stromliste

Postleitzahl, Jahresverbrauch, fertig. Wir zeigen alle verfügbaren Tarife in deiner Region und übernehmen den Wechsel auf Wunsch komplett.

Zum Tarifrechner

02

Telefonische Beratung

Du schilderst uns deine Situation, wir empfehlen den passenden Tarif. Mo 08–19 Uhr, Di–Fr 08–18 Uhr, kostenlos und ohne Verkaufsdruck.

0720 1155 70

03

Tarifkalkulator E-Control

Der neutrale Kalkulator der österreichischen Regulierungsbehörde listet alle Anbieter ohne Vermittlerbeteiligung, hilfreich als zweite Quelle.

E-Control besuchen

04

Anbieter-Verzeichnis

Über 130 Stromanbieter im Überblick, Service, Tarifmodelle, Prämien. Praktisch, wenn du sich erst einen Marktüberblick verschaffen möchten.

Anbieter ansehen

Vorbeugen

Lässt sich eine Preiserhöhung verhindern?

Komplett vermeiden lassen sich Erhöhungen nicht, Steuern und Netzentgelte legt der Staat fest. Aber ein Tarif mit Preisgarantie friert zumindest den Energiepreis pro Kilowattstunde ein und gibt Planungssicherheit für 6 bis 24 Monate.

Preisgarantie, aber Achtung

Was die Garantie leistet

Die Preisgarantie fixiert den reinen Energiepreis (Arbeits- und Grundpreis) für die vereinbarte Laufzeit. Steigt der Marktpreis, zahlst du weiter den vertraglich vereinbarten Tarif, der Risikoaufschlag ist Teil des höheren Einstiegspreises.

Was sie nicht abdeckt

Steuern, Abgaben und Netzentgelte sind ausgenommen, der Staat kann sie jederzeit anheben. 2025 zeigt das Beispiel der Netzentgelte (+23 %), dass auch Tarife mit Preisgarantie spürbar teurer werden können.

Vor dem Vertragsabschluss prüfen

01

Dauer der Garantie

Üblich sind 12 oder 24 Monate. Je länger die Garantie, desto höher der Aufschlag.

02

Geltungsbereich

Bezieht sich die Garantie nur auf den Arbeitspreis oder auch auf den Grundpreis?

03

Anpassung nach Ablauf

Wie wird der Tarif nach Garantieende geändert, automatische Verlängerung oder Markttarif?

Wann lohnt sich die Preisgarantie?

Bei steigenden oder schwankenden Marktpreisen und für Haushalte, die Wert auf Planungssicherheit legen. Wer flexibel bleiben und auf sinkende Preise reagieren möchte, fährt mit einem Float-Tarif oder kurzer Vertragslaufzeit besser.

Im Detail: Drei Garantietypen erklärt · Aktuelle Tarife mit Preisgarantie ansehen ↗

Energieberatung

Wir finden den günstigeren Tarif, kostenlos

Postleitzahl, aktueller Anbieter und Jahresverbrauch genügen. Wir prüfen alle verfügbaren Alternativen, berechnen das Sparpotenzial und übernehmen auf Wunsch die komplette Sonderkündigung.

Online vergleichen

Tarifrechner & Wechselservice

In 30 Sekunden zur Empfehlung. Wir wickeln auf Wunsch auch die Kündigung beim alten Anbieter ab.

Zum Tarifrechner

Persönliche Beratung

Telefonische Energieberatung

Unsere Berater:innen prüfen mit dir die Erhöhung und finden den passenden Tarif. Mo 08–19 Uhr, Di–Fr 08–18 Uhr.