Auf einen Blick

  • Anspruch haben alle Privatkund:innen sowie Kleinbetriebe bis 100.000 kWh/Jahr, ohne Einkommensgrenze.
  • Die Kaution beträgt höchstens eine monatliche Teilzahlung, mehr darf nicht verlangt werden.
  • Eine Abschaltung kostet seit 2023 einheitlich 20 Euro, nach mindestens zwei Mahnungen mit je 14 Tagen Frist.
  • Seit April 2026 gilt zusätzlich der Stromsozialtarif für ORF-Gebühren-befreite Haushalte.

Was ist die Grundversorgung in Österreich?

Die Grundversorgung ist ein gesetzliches Verbraucherrecht: Jeder österreichische Strom- oder Gasversorger muss Haushalte und Kleinbetriebe beliefern, die sich ihm gegenüber auf die Grundversorgung berufen. Geregelt ist das für Strom im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und für Gas im Gaswirtschaftsgesetz (GWG).

Sinn dieser Pflicht zur Grundversorgung ist, dass niemand in Österreich aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten oder fehlender Vertragsabschlussbereitschaft eines Versorgers ohne Energie dasteht.

„Lieferanten … sind verpflichtet, zu ihren geltenden Allgemeinen Lieferbedingungen und zum jeweiligen Preis von gegenüber Neukundinnen und Neukunden angebotenen Standardprodukten … mit Strom zu beliefern (Kontrahierungszwang)."

Quelle: § 30 Abs. 1 Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)

Seit dem neuen ElWG (§ 30, in Kraft seit Dezember 2025) hat sich ein wichtiger Punkt geändert. Der Grundversorgungspreis ist jetzt an den Neukundenpreis des Versorgers gekoppelt, nicht mehr an dessen Bestandskundentarif. Wer sich beruft, zahlt also den Preis, den der Anbieter auch neuen Kund:innen für sein Standardprodukt anbietet.

Die Grundversorgung greift typischerweise dann, wenn kein Versorger freiwillig einen Liefervertrag mit dir abschließt oder wenn die Abschaltung deiner Anlage droht oder bereits erfolgt ist. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Auffangversorgung (§ 31 ff. ElWG), die dich automatisch auffängt, wenn dein Anbieter etwa nach einer Insolvenz ausfällt.

Wer hat Anspruch auf die Grundversorgung?

Du kannst dich gegenüber jedem Lieferanten, der an deine Adresse Strom oder Gas liefert, auf die Grundversorgung berufen. Es gibt keine Einkommensgrenze und keine sonstigen sozialen Voraussetzungen.

Privatkund:innen

Alle Haushalte mit Wohnsitz in Österreich

Kleinunternehmen

Bis 100.000 kWh Jahresverbrauch

Auch mit Altschulden

Versorger darf dich nicht ablehnen

Wichtig zu wissen

Du kannst auf die Grundversorgung sowohl bei deinem aktuellen Versorger als auch bei jedem anderen Lieferanten zurückgreifen, der Strom oder Gas an deine Adresse liefert. Eine Ablehnung ist unzulässig, auch dann, wenn dort noch offene Forderungen bestehen.

Was kostet die Grundversorgung?

Der Grundversorgungspreis ist seit dem neuen ElWG klar geregelt. Du zahlst den Neukundenpreis des Standardprodukts, das dein Versorger gerade anbietet (§ 30 Abs. 1 ElWG). Der früher übliche und oft teurere Bestandskundentarif ist als Maßstab weggefallen.

Das heißt: Die Grundversorgung ist nicht mehr die teure Notlösung von früher. Ein echtes Sparmodell ist sie trotzdem nicht. Es zählt immer nur der Standardpreis genau eines Anbieters, nämlich dessen, bei dem du dich berufst. Die günstigsten Aktionstarife über alle Anbieter hinweg findest du weiterhin über einen Tarifvergleich.

Preisvergleich: Grundversorgung vs. Marktpreis vs. Sozialtarif

Beispielhafte Bruttopreise (inkl. 20 % USt.) für reine Energiekosten, Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen jeweils hinzu. Stand Juli 2026.

Vergleich Strompreis Grundversorgung, Marktpreis und Sozialtarif
Tariftyp Arbeitspreis brutto Wer kann ihn nutzen?
Stromsozialtarif
seit April 2026
~ 7,2 ct/kWh
bis 2.900 kWh/Jahr
Haushalte mit ORF-Gebührenbefreiung am Hauptwohnsitz
Günstige Marktangebote
Neukund:innen
~ 8 – 12 ct/kWh Alle, die einen Liefervertrag abschließen können
Grundversorgung
§ 30 ElWG, seit Dez. 2025
= Neukundenpreis
Standardprodukt des jeweiligen Versorgers, meist über dem günstigsten Aktionstarif
Alle, die sich auf die Grundversorgung berufen, auch mit Altschulden

Quellen: E-Control Tarifkalkulator, Anbieter-Preisblätter, Stand Juli 2026.

Kaution: nur eine Monatsrate

Wenn du die Grundversorgung in Anspruch nimmst, kann der Versorger eine Kaution in Höhe einer monatlichen Teilzahlung für Energie- und Netznutzung verlangen, nicht mehr. Eine höhere Vorauszahlung ist gesetzlich unzulässig.

Wenn du die laufenden Rechnungen pünktlich begleichst, erhältst du die Kaution nach sechs Monaten zurück.

Sozialtarif: zusätzliche Hilfe seit April 2026

Seit dem 1. April 2026 gilt in Österreich ein neuer Stromsozialtarif für einkommensschwache Haushalte. Er ergänzt die Grundversorgung, wer Anspruch hat, erhält ihn automatisch über den eigenen Stromversorger. Ein eigener Antrag ist nicht nötig, sofern die ORF-Gebührenbefreiung bereits eingetragen ist.

Preis

6 ct/kWh

netto, für die ersten 2.900 kWh Jahresverbrauch am Hauptwohnsitz

Anspruchsberechtigt

ORF-befreit

Personen mit ORF-Gebührenbefreiung am Hauptwohnsitz (ausgenommen Studierende)

Bei einem Mehrpersonenhaushalt mit mehr als drei volljährigen Hauptmeldungen erhältst du zusätzlich eine Pauschale von 52,50 € pro zusätzlicher Person und Jahr. Die Verrechnung läuft automatisch über die OBS (ORF-Beitrag Service GmbH), die alle befreiten Haushalte bereits kontaktiert hat.

Sozialtarif vs. Grundversorgung

Beide Instrumente schließen sich nicht aus: Wenn du ORF-befreit bist und gleichzeitig in Zahlungsschwierigkeiten gerätst, gilt der Sozialtarif als Energiepreis und die Grundversorgung sichert die laufende Belieferung. Der Sozialtarif gilt allerdings nur für Strom, nicht für Gas oder Fernwärme.

Grundversorgung beantragen: Schritt für Schritt

Die Berufung auf die Grundversorgung ist kein klassischer Antrag, sondern eine schriftliche Erklärung gegenüber deinem (gewählten) Versorger. Wir empfehlen den Versand per Einschreiben, damit die Zustellung dokumentiert ist.

  1. 01

    Versorger kontaktieren

    Wende dich an deinen bisherigen Versorger oder an einen anderen Lieferanten deiner Wahl, der Strom bzw. Gas an deine Adresse liefert. Teile ihm mit, dass du dich auf die Grundversorgung berufst.

  2. 02

    Musterbrief der E-Control nutzen

    Die Regulierungsbehörde E-Control stellt einen vorgefertigten Musterbrief für die Berufung auf die Grundversorgung bereit. Du findest ihn auf e-control.at/musterbriefe.

  3. 03

    Per Einschreiben senden

    Schick das ausgefüllte Formular per eingeschriebenem Brief an den Versorger. So hast du einen Nachweis über die Zustellung, wichtig, weil sich daraus deine Bezugsrechte ableiten.

  4. 04

    Kaution überweisen

    Sobald der Versorger die Höhe der monatlichen Teilzahlung mitteilt, überweist du diesen Betrag als Kaution. Damit ist deine Belieferung gesichert, auch bei offenen Altforderungen.

  5. 05

    Belieferung läuft

    Nach Eingang deines Schreibens und der Kaution beliefert dich der Versorger zu seinem Grundversorgungstarif. Pünktliche Zahlung der laufenden Rechnungen ist Voraussetzung, bei sechs Monaten ohne Zahlungsrückstand erhältst du die Kaution zurück.

Achtung · Altschulden

Die Grundversorgung sichert nur die laufende Belieferung. Deine Altschulden bestehen weiter und können vom (ehemaligen) Versorger weiterhin eingefordert und notfalls gerichtlich eingeklagt werden. Such deshalb möglichst rasch das Gespräch mit deinem Versorger oder einer kostenlosen Schuldenberatung, siehe Abschnitt Wo bekommst du Hilfe?

Was passiert bei einer Strom- oder Gasabschaltung?

Ein Energieversorger darf deinen Strom- oder Gasanschluss nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen abschalten, und nicht ohne Vorwarnung. Die folgenden vier Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein:

01

Mindestens zwei Mahnungen

Vor einer Abschaltung muss der Versorger dir mindestens zwei Mahnungen zustellen.

02

14 Tage Nachfrist je Mahnung

Jede Mahnung enthält eine vierzehntägige Nachfrist zur Begleichung der offenen Beträge.

03

Androhung in der letzten Mahnung

Die letzte Mahnung muss die Abschaltung ausdrücklich androhen.

04

Information zu Kosten und Folgen

Du musst über die Kosten der Abschaltung und Wiederherstellung sowie die Folgen informiert worden sein.

Wie läuft eine Abschaltung ab?

Bei einer klassischen Anlage muss eine Mitarbeiter:in des Netzbetreibers persönlich vorbeikommen, um den Zähler zu plombieren. Bei einem Smart Meter ist eine Fernabschaltung möglich, sie ist nach denselben Mahnfristen erlaubt und muss vorher angekündigt werden.

Was kostet eine Abschaltung?

Seit dem 1. Juli 2023 ist die Abschaltung österreichweit auf 20 Euro gedeckelt. Hinzu kommt das Entgelt für die Wiedereinschaltung, dieses variiert je nach Netzbetreiber und Tageszeit. Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber Strom abgestellt, was tun?

Beratung in 5 Minuten

Günstigeren Tarif sichern

Grundversorgung gibt es jetzt zum Neukundenpreis, den günstigsten Aktionstarif findest du nur im Anbietervergleich.

  • Kostenlose Beratung
  • Unabhängiger Vergleich
  • Wechsel in 5 Minuten

Drei Optionen bei Zahlungsschwierigkeiten

Wenn eine Abschaltung droht oder du deine Rechnung nicht mehr zahlen kannst, solltest du nicht abwarten, sondern aktiv das Gespräch mit deinem Versorger suchen. Drei rechtlich abgesicherte Wege stehen dir offen:

Option 1

Ratenzahlung vereinbaren

Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Ratenzahlung deiner jährlichen Stromrechnung. Wende dich direkt an deinen Versorger und schildere deine Situation. Die meisten Anbieter sind bei aktiver Kontaktaufnahme kompromissbereit.

Option 2

Auf Grundversorgung berufen

Mit einer Kaution in Höhe einer monatlichen Teilzahlung wird dir weiter Energie geliefert. Bei sechs Monaten pünktlicher Zahlung erhältst du die Kaution zurück, deine Altschulden bleiben aber bestehen.

Option 3

Vorauszahlungszähler einbauen

Funktioniert wie ein Prepaid-Handy: Du kaufst Strom oder Gas im Voraus. Der Einbau kostet einmalig rund 24 Euro. Der Netzbetreiber ist zum Einbau verpflichtet. Mehr dazu im Ratgeber Vorauszahlungszähler.

Wo bekommst du Hilfe?

Wenn du unsicher bist, ob die Grundversorgung das richtige Instrument ist, oder wenn du Unterstützung bei der Schuldenregulierung brauchst, stehen dir mehrere kostenlose, unabhängige Beratungsstellen zur Verfügung:

Kostenlose Beratungsstellen bei Zahlungsschwierigkeiten
Stelle Wofür? Kontakt
E-Control
Energieregulierungs­behörde
Musterbriefe, Schlichtungsverfahren bei Streit mit dem Versorger, Tarifkalkulator e-control.at/musterbriefe
Arbeiterkammer
Konsumenten­schutz Energie
Rechtsberatung bei Stromrechnungsproblemen, Sozialtarif-Auskunft, Beschwerden gegen Versorger arbeiterkammer.at
Schuldenberatung
staatlich anerkannt
Kostenlose Beratung bei Zahlungsverzug, Hilfe beim Privatinsolvenzverfahren, regionale Anlaufstellen schuldenberatung.at
FSW Schuldenberatung Wien
Fonds Soziales Wien
Beratung und betreutes Konto für Wienerinnen und Wiener mit Schulden 01 / 24 5 24 - 60 100
Mo–Fr (Sprechzeiten Website)

Stand Mai 2026. Aktuelle Sprechzeiten und regionale Beratungsstellen findest du auf den jeweiligen Websites.