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Sie haben Zahlungschwierigkeiten und können Ihre Energierechnung nicht bezahlen? In Österreich haben Sie bei finanziellen Problemen das Recht auf eine Grundversorgung von Ihrem Energieanbieter. Weitere Informationen rund um das Thema Grundversorgung in Österreich, wer sie beantragen kann und vieles mehr erfahren Sie im folgenden Artikel.
Die Grundversorgung Österreichs besteht seit vielen Jahren und niemand sollte in Österreich ohne Strom und Gas dastehen. Die sogenannte „Pflicht zur Grundversorgung“ bei Strom ist im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWOG) geregelt, während die für Gas im Gaswirtschaftsgesetz (GWG) geregelt ist.
„Stromlieferanten sind verpflichtet, zu ihren geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verbrauchern, die sich ihnen gegenüber auf die Grundversorgung berufen, mit elektrischer Energie zu beliefern.“
Somit soll die Grundversorgung den Menschen helfen, die sich in einer schwierigen Situation befinden. Darunter fallen beispielweise Menschen, denen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten die Energieversorgung gekappt wurde oder die aus anderen Gründen keine Energieversorgung mehr haben.
Auf die sogenannte Grundversorgung können Sie bei jedem Strom- oder Gasversorger zurückgreifen. Dieser muss Sie dann mit Energie versorgen, solange Sie Ihre Grundversorgungsrechnung und Ihre Netznutzungsrechnung bezahlen.
Die Grundversorgung können Sie bei Ihrem derzeitigen Versorger oder jedem anderen Versorger beantragen, der Strom oder Gas an Ihre Adresse liefert. Bei der Grundversorgung besteht eine Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages („Pflicht zur Grundversorgung“). Als Kund/innen können Sie nicht abgewiesen werden, auch wenn Sie noch offene Forderungen bei diesem Energieversorger haben.
Gut zu wissen: Bei einer Grundversorgung mit Strom oder Erdgas zahlen Sie genauso viel wie die meisten anderen Kunden über diesen Anbieter. Jeder Anbieter muss den Grundversorgungstarif auf seiner Website veröffentlichen.
Sie können sich rechtlich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihre Adresse Strom an Privatkunden sowie Kleinunternehmen (bis 100.000 kWh/Jahr) liefert, auf die Grundversorgung berufen. Dabei gibt es keine gesetzlichen Voraussetzungen wie beispielweise niedriges Einkommen.
Vor 60 Jahren unterzeichnete Österreich die Genfer Flüchtlingskonvention. Somit engagiert sich Österreich für die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen. Im September 2022 erhielten rund 90.690 die Grundversorgung Asylbewerber (Quelle: Statistik zur Grundversorgung Asylbewerber, BMI, 2022).
Die Grundversorgung Asylbewerber erhalten nur diejenigen, die nicht genug Geld haben, um den Lebensunterhalt für sich und ihre Angehörigen zu bestreiten. Sie dürfen auch nicht so viel Unterstützung von anderen Personen oder Institutionen erhalten, dass sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
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Wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben, sollten Sie sich Sie an Ihren Strom- oder Gasversorger und Netzbetreiber wenden. Teilen Sie Ihrem Energieanbieter mit, dass Sie auf die Grundversorgung angewiesen sind und dass Sie bereit sind, eine Monatsrate im Voraus für Ihre Energie- und Netznutzung zu zahlen. Sie können auch einen anderen Anbieter Ihrer Wahl suchen und sich auf die Grundversorgung berufen.
Nutzen Sie das dazugehörige Antragsformular von der Webseite der E-Control. Es ist zu empfehlen, dass Sie das ausgefüllte Antragsformular per Einschreiben an den Energielieferanten senden, damit die Zustellung bestätigt wird.
Achtung! Ihre Altschulden bestehen auch weiterhin bei Ihrem (ehemaligen) Energieversorger fort und Sie müssen damit rechnen, dass er Ihnen diese Rückstände weiterhin und ggf. gerichtlich einklagen wird und kann.
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Wenn Sie Ihre Energie Rechnungen nicht bezahlen, können Energieversorger in der Regel Strom oder Gas abstellen. Ihr Strom bzw. Gas darf in folgenden Fällen abgestellt werden:
Wie funktioniert die Strom- bzw. Gasabschaltung? Bei einer Abschaltung muss ein/e Mitarbeiter/in des Netzbetreibers zu Ihnen nach Hause kommen, um den Zähler abzuschalten. Nur Smart Meter können aus der Ferne abgeschaltet werden. Dafür müssen Sie im Voraus benachrichtigt werden. Eine Abschaltung kostet Sie 36 Euro.
Wenn Sie von einer Strom- bzw. Gasabschaltung betroffen sind, dann wenden Sie sich an Ihren Energieversorger und schildern Sie Ihre Situation. Häufig lassen sich so gemeinsame Lösungen, wie eine Ratenzahlung oder eine spätere Schuldentilgung finden.
Die Kontaktdaten Ihres Energieversorgers und Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung sowie auf der Webseite Ihres Energieversorgers. Viele Energieversorger haben beispielsweise auch Beratungsstellen, die Ihnen bei Fragen zu Energiekosten weiterhelfen können. Alternativ stehen Ihnen die folgende Optionen zur Verfügung.
Am einfachsten ist es, den ausstehenden Betrag zu bezahlen. Wenn Sie nicht alle Mittel auf einmal aufbringen können, wenden Sie sich an Ihren Energieversorger. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Ratenzahlung Ihrer jährlichen Stromrechnung.
Sie können sich auch auf die Grundversorgung berufen. Gegen Kaution in Höhe eines monatlichen Teilzahlungsbetrages wird Ihnen weiterhin Energie zur Verfügung gestellt. Wenn Sie Ihre Rechnungen pünktlich bezahlen, erhalten Sie Ihre Kaution nach sechs Monaten zurück. Ihre Schulden bestehen jedoch weiterhin und sollten so schnell wie möglich abbezahlt werden.
Wie Sie mit der Grundversorgung Geld sparen können! Grundsätzlich ist es so, dass die angebotenen Grundversorgungstarife nicht höher sein dürfen, als jener Tarif, zu dem die Bestandskunden des Energieversorgers versorgt werden. Da viele dieser Bestandskunden ältere Verträge mit deutlich günstigeren Stromtarifen haben, bietet die Grundversorgung erhebliche Einsparungen gegenüber der Tarife für Neukunden.
Wenn Sie keine Kaution zahlen möchten, können Sie einen Vorauszahlungszähler installieren. Der Zähler funktioniert wie ein Prepaid-Telefon. Sie kaufen eine bestimmte Menge Strom oder Gas im Voraus bei Ihrem Energieversorger. Sobald Ihr Guthaben aufgebraucht ist, müssen Sie mehr kaufen.
Für die Installation des Vorauszahlungszählers fallen einmalig 24 Euro an. Des Weiteren kostet ein Vorauszahlungszähler im Monat 1,92 Euro mehr als ein herkömmlicher Zähler. Wenn Sie einen diesen Zähler einbauen lassen wollen, ist der Netzbetreiber zum Einbau verpflichtet.
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