Auf einen Blick
- Anspruch haben alle Privatkund:innen sowie Kleinbetriebe bis 100.000 kWh/Jahr — ohne Einkommensgrenze.
- Die Kaution beträgt höchstens eine monatliche Teilzahlung — mehr darf nicht verlangt werden.
- Eine Abschaltung kostet seit 2023 einheitlich 20 Euro — nach mindestens zwei Mahnungen mit je 14 Tagen Frist.
- Seit April 2026 gilt zusätzlich der Stromsozialtarif für ORF-Gebühren-befreite Haushalte.
Was ist die Grundversorgung in Österreich?
Die Grundversorgung ist ein gesetzliches Verbraucherrecht: Jeder österreichische Strom- oder Gasversorger muss Haushalte und Kleinbetriebe beliefern, die sich ihm gegenüber auf die Grundversorgung berufen. Geregelt ist das für Strom im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und für Gas im Gaswirtschaftsgesetz (GWG).
Sinn dieser Pflicht zur Grundversorgung ist, dass niemand in Österreich aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten oder fehlender Vertragsabschlussbereitschaft eines Versorgers ohne Energie dasteht.
„Stromlieferanten sind verpflichtet, zu ihren geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verbrauchern, die sich ihnen gegenüber auf die Grundversorgung berufen, mit elektrischer Energie zu beliefern."
— Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)
Die Grundversorgung greift typischerweise in zwei Situationen: wenn Sie keinen Versorger finden, der bereit ist, einen Liefervertrag mit Ihnen abzuschließen, oder wenn die Abschaltung Ihrer Anlage droht oder bereits erfolgt ist.
Wer hat Anspruch auf die Grundversorgung?
Sie können sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihre Adresse Strom oder Gas liefert, auf die Grundversorgung berufen. Es gibt keine Einkommensgrenze und keine sonstigen sozialen Voraussetzungen.
Privatkund:innen
Alle Haushalte mit Wohnsitz in Österreich
Kleinunternehmen
Bis 100.000 kWh Jahresverbrauch
Auch mit Altschulden
Versorger darf Sie nicht ablehnen
Wichtig zu wissen
Sie können auf die Grundversorgung sowohl bei Ihrem aktuellen Versorger als auch bei jedem anderen Lieferanten zurückgreifen, der Strom oder Gas an Ihre Adresse liefert. Eine Ablehnung ist unzulässig — auch dann nicht, wenn dort noch offene Forderungen bestehen.
Was kostet die Grundversorgung?
Der Grundversorgungstarif darf gesetzlich nicht höher sein als der Tarif, zu dem ein Versorger seine vergleichbaren Bestandskund:innen beliefert. Jeder Anbieter ist verpflichtet, seinen Grundversorgungstarif transparent auf der eigenen Website zu veröffentlichen.
In der Praxis ist die Grundversorgung 2026 aber meist kein Sparmodell: Bestandskundentarife liegen häufig deutlich über den günstigsten Marktangeboten für Neukund:innen. Solange Sie noch in der Lage sind, Ihre Rechnungen zu zahlen, sparen Sie über einen Tarifvergleich in der Regel mehr als über die Grundversorgung.
Preisvergleich: Grundversorgung vs. Marktpreis vs. Sozialtarif
Beispielhafte Bruttopreise (inkl. 20 % USt.) für reine Energiekosten — Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen jeweils hinzu. Stand Mai 2026.
| Tariftyp | Arbeitspreis brutto | Wer kann ihn nutzen? |
|---|---|---|
| Stromsozialtarif seit April 2026 |
~ 7,2 ct/kWh bis 2.900 kWh/Jahr |
Haushalte mit ORF-Gebührenbefreiung am Hauptwohnsitz |
| Günstige Marktangebote Neukund:innen |
~ 8 – 12 ct/kWh | Alle, die einen Liefervertrag abschließen können |
| Grundversorgung Beispiel Wien Energie OPTIMA |
~ 13,18 ct/kWh + 5,92 €/Monat Grundpreis |
Alle, die sich auf die Grundversorgung berufen — auch mit Altschulden |
Quellen: Wien Energie OPTIMA-Preisblatt, E-Control Tarifkalkulator, Mai 2026.
Kaution: nur eine Monatsrate
Wenn Sie die Grundversorgung in Anspruch nehmen, kann der Versorger eine Kaution in Höhe einer monatlichen Teilzahlung für Energie- und Netznutzung verlangen — nicht mehr. Eine höhere Vorauszahlung ist gesetzlich unzulässig.
Wenn Sie die laufenden Rechnungen pünktlich begleichen, erhalten Sie die Kaution nach sechs Monaten zurück.
Sozialtarif: zusätzliche Hilfe seit April 2026
Seit dem 1. April 2026 gilt in Österreich ein neuer Stromsozialtarif für einkommensschwache Haushalte. Er ergänzt die Grundversorgung — wer Anspruch hat, erhält ihn automatisch über den eigenen Stromversorger. Ein eigener Antrag ist nicht nötig, sofern die ORF-Gebührenbefreiung bereits eingetragen ist.
Preis
6 ct/kWh
netto, für die ersten 2.900 kWh Jahresverbrauch am Hauptwohnsitz
Anspruchsberechtigt
ORF-befreit
Personen mit ORF-Gebührenbefreiung am Hauptwohnsitz (ausgenommen Studierende)
Bei einem Mehrpersonenhaushalt mit mehr als drei volljährigen Hauptmeldungen erhalten Sie zusätzlich eine Pauschale von 52,50 € pro zusätzlicher Person und Jahr. Die Verrechnung läuft automatisch über die OBS (ORF-Beitrag Service GmbH), die alle befreiten Haushalte bereits kontaktiert hat.
Sozialtarif vs. Grundversorgung
Beide Instrumente schließen sich nicht aus: Wenn Sie ORF-befreit sind und gleichzeitig in Zahlungsschwierigkeiten geraten, gilt der Sozialtarif als Energiepreis und die Grundversorgung sichert die laufende Belieferung. Der Sozialtarif gilt allerdings nur für Strom — nicht für Gas oder Fernwärme.
Grundversorgung beantragen: Schritt für Schritt
Die Berufung auf die Grundversorgung ist kein klassischer Antrag, sondern eine schriftliche Erklärung gegenüber Ihrem (gewählten) Versorger. Wir empfehlen den Versand per Einschreiben, damit die Zustellung dokumentiert ist.
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01
Versorger kontaktieren
Wenden Sie sich an Ihren bisherigen Versorger oder an einen anderen Lieferanten Ihrer Wahl, der Strom bzw. Gas an Ihre Adresse liefert. Teilen Sie mit, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen.
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02
Musterbrief der E-Control nutzen
Die Regulierungsbehörde E-Control stellt einen vorgefertigten Musterbrief für die Berufung auf die Grundversorgung bereit. Sie finden ihn auf e-control.at/musterbriefe.
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03
Per Einschreiben senden
Schicken Sie das ausgefüllte Formular per eingeschriebenem Brief an den Versorger. So haben Sie einen Nachweis über die Zustellung — wichtig, weil sich daraus Ihre Bezugsrechte ableiten.
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04
Kaution überweisen
Sobald der Versorger die Höhe der monatlichen Teilzahlung mitteilt, überweisen Sie diesen Betrag als Kaution. Damit ist Ihre Belieferung gesichert — auch bei offenen Altforderungen.
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05
Belieferung läuft
Nach Eingang Ihres Schreibens und der Kaution beliefert Sie der Versorger zu seinem Grundversorgungstarif. Pünktliche Zahlung der laufenden Rechnungen ist Voraussetzung — bei sechs Monaten ohne Zahlungsrückstand erhalten Sie die Kaution zurück.
Achtung · Altschulden
Die Grundversorgung sichert nur die laufende Belieferung. Ihre Altschulden bestehen weiter und können vom (ehemaligen) Versorger weiterhin eingefordert und notfalls gerichtlich eingeklagt werden. Suchen Sie deshalb möglichst rasch das Gespräch mit Ihrem Versorger oder einer kostenlosen Schuldenberatung — siehe Abschnitt Wo bekommen Sie Hilfe?
Was passiert bei einer Strom- oder Gasabschaltung?
Ein Energieversorger darf Ihren Strom- oder Gasanschluss nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen abschalten — und nicht ohne Vorwarnung. Die folgenden vier Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein:
01
Mindestens zwei Mahnungen
Vor einer Abschaltung muss der Versorger Ihnen mindestens zwei Mahnungen zustellen.
02
14 Tage Nachfrist je Mahnung
Jede Mahnung enthält eine vierzehntägige Nachfrist zur Begleichung der offenen Beträge.
03
Androhung in der letzten Mahnung
Die letzte Mahnung muss die Abschaltung ausdrücklich androhen.
04
Information zu Kosten und Folgen
Sie müssen über die Kosten der Abschaltung und Wiederherstellung sowie die Folgen informiert worden sein.
Wie läuft eine Abschaltung ab?
Bei einer klassischen Anlage muss eine Mitarbeiter:in des Netzbetreibers persönlich vorbeikommen, um den Zähler zu plombieren. Bei einem Smart Meter ist eine Fernabschaltung möglich — sie ist nach denselben Mahnfristen erlaubt und muss vorher angekündigt werden.
Was kostet eine Abschaltung?
Seit dem 1. Juli 2023 ist die Abschaltung österreichweit auf 20 Euro gedeckelt. Hinzu kommt das Entgelt für die Wiedereinschaltung — dieses variiert je nach Netzbetreiber und Tageszeit. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber Strom abgestellt — was tun?
Günstigeren Tarif sichern
Die Grundversorgung schützt vor Abschaltung — günstig ist sie nicht. Solange ein Wechsel möglich ist, finden unsere Berater:innen den passenden Tarif für Ihren Verbrauch.
- Kostenlose Beratung
- Unabhängiger Vergleich
- Wechsel in 5 Minuten
Drei Optionen bei Zahlungsschwierigkeiten
Wenn eine Abschaltung droht oder Sie Ihre Rechnung nicht mehr zahlen können, sollten Sie nicht abwarten, sondern aktiv das Gespräch mit Ihrem Versorger suchen. Drei rechtlich abgesicherte Wege stehen Ihnen offen:
Option 1
Ratenzahlung vereinbaren
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Ratenzahlung Ihrer jährlichen Stromrechnung. Wenden Sie sich direkt an Ihren Versorger und schildern Sie Ihre Situation — die meisten Anbieter sind bei aktiver Kontaktaufnahme kompromissbereit.
Option 2
Auf Grundversorgung berufen
Mit einer Kaution in Höhe einer monatlichen Teilzahlung wird Ihnen weiter Energie geliefert. Bei sechs Monaten pünktlicher Zahlung erhalten Sie die Kaution zurück — Ihre Altschulden bleiben aber bestehen.
Option 3
Vorauszahlungszähler einbauen
Funktioniert wie ein Prepaid-Handy: Sie kaufen Strom oder Gas im Voraus. Der Einbau kostet einmalig rund 24 Euro. Der Netzbetreiber ist zum Einbau verpflichtet. Mehr dazu im Ratgeber Vorauszahlungszähler.
Wo bekommen Sie Hilfe?
Wenn Sie unsicher sind, ob die Grundversorgung das richtige Instrument ist, oder wenn Sie Unterstützung bei der Schuldenregulierung brauchen, stehen Ihnen mehrere kostenlose, unabhängige Beratungsstellen zur Verfügung:
| Stelle | Wofür? | Kontakt |
|---|---|---|
| E-Control Energieregulierungsbehörde |
Musterbriefe, Schlichtungsverfahren bei Streit mit dem Versorger, Tarifkalkulator | e-control.at/musterbriefe |
| Arbeiterkammer Konsumentenschutz Energie |
Rechtsberatung bei Stromrechnungsproblemen, Sozialtarif-Auskunft, Beschwerden gegen Versorger | arbeiterkammer.at |
| Schuldenberatung staatlich anerkannt |
Kostenlose Beratung bei Zahlungsverzug, Hilfe beim Privatinsolvenzverfahren, regionale Anlaufstellen | schuldenberatung.at |
| FSW Schuldenberatung Wien Fonds Soziales Wien |
Beratung und betreutes Konto für Wienerinnen und Wiener mit Schulden | 01 / 24 5 24 - 60 100 Mo–Fr (Sprechzeiten Website) |
Stand Mai 2026. Aktuelle Sprechzeiten und regionale Beratungsstellen finden Sie auf den jeweiligen Websites.