Gluehbirne

ENTFESSELN SIE IHR ENERGIESPAR-POTENZIAL!

Egal, ob mit einem Anbieterwechsel oder der Umsetzung von Energietipps – Mit Stromliste hunderte von Euro sparen:

🏆CHIP-Qualitätssiegel "Hohe Kundenorientierung"

ENTFESSELN SIE IHR ENERGIESPAR-POTENZIAL!

Egal, ob mit einem Anbieterwechsel oder der Umsetzung von Energietipps – Mit Stromliste hunderte von Euro sparen:

🏆CHIP-Qualitätssiegel "Hohe Kundenorientierung"

Gluehbirne

ENTFESSELN SIE IHR ENERGIESPAR-POTENZIAL!

Unsere Servicezentren sind gerade geschlossen. Sie erreichen uns Mo. 08.00-19.00 und Di.-Fr. 08.00-18.00 Uhr. Alternativ:Angebot online anfordern

🏆CHIP-Qualitätssiegel "Hohe Kundenorientierung"

Strom abgestellt? Was Sie bei einer Stromsperre tun sollten!

Aktualisiert am
Min. Lesezeit
Gelber Blitz mit rotem Warnzeichen

Eine Stromsperre ist das Endergebnis, wenn Sie Ihre Energierechnungen nicht bezahlen. Für Betroffene ist es wichtig, die Rechtslage im Detail zu verstehen. Welche Vorschriften müssen Gas- und Stromversorger einhalten und gibt es kurz- und mittelfristige Lösungen, um eine Stromsperre zu umgehen? Kontaktieren Sie auf jeden Fall Ihren Versorger, um Genaueres zu erfahren und stellen Sie sicher, dass alle Rechnungen beglichen sind.

Warum wurde der Strom abgestellt?

Glühbirne zersplittert

Wenn der Strom in Ihrer Wohnung ausfällt und dies nicht auf ein kurzfristiges Problem (z.B. vorübergehender Stromausfall) zurückzuführen ist, müssen Sie zuerst herausfinden, weshalb Ihnen der Strom abgestellt wurde. Die zwei häufigsten Gründe für eine Stromsperre sind:

  1. Strom ist nicht angemeldet: Wenn Sie gerade im Umzug stecken, kann schnell vergessen werden, den Strom in der neuen Wohnung anzumelden. Informieren Sie sich in unserem Artikel zum Thema Stromanmeldung beim Umzug genauer, wie Sie in diesem Fall vorgehen sollten oder rufen Sie unsere Energieexperten Mo. 08.00-19.00 und Di.-Fr. 08.00-18.00 Uhr an, um schnell und einfach Strom an Ihrem neuen Wohnort anzumelden: 0720 1155 70.
  2. Stromrechnung wurde nicht bezahlt. Im Verlauf dieses Artikels erklären wir Ihnen Genaueres dazu. 

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es für eine Stromsperre?

Mann schaut auf PC

Eine Stromsperre kann nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen. Folgende Bedingungen müssen vom Energieanbieter erfüllt werden, damit eine Stromsperre erfolgen darf:

  1. Es müssen zuvor mindestens zwei Mahnungen versendet worden sein.
  2. Jede einzelne Mahnung muss jedoch eine zweiwöchige Nachzahlungsfrist enthalten.
  3. Letzte Mahnungen müssen per Einschreiben versandt werden und Sie über die bevorstehende Stromsperre informieren.
  4. Darüber hinaus muss die letzte Mahnung über die Folgen und Kosten einer Zahlungsverweigerung informieren.
  5. Der letzte Tag vor der Stromsperre darf kein Freitag und kein Tag vor einem gesetzlichen Feiertag sein.

Werden alle vorstehenden Punkte nicht eingehalten, hat die Stromsperre keine Rechtswirkung und Ihr Strom kann nicht abgeschaltet werden.

Christoph

Geschäftsführer Selectra Österreich

Christoph's Tipp:

E-Control berät Sie kompetent und gerne und kompetent bei rechtlichen Fragen zu Ihrer Stromsperre. Kontaktieren Sie die Rechtsexperten am besten bereits nach Erhalt der ersten Mahnung per Telefon unter der Rufnummer 01 247 244 44 von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr oder per E-Mail unter der Adresse [email protected].

Wie läuft eine Stromsperre ab und was kostet es?

Mann steht auf Leiter mit Fernglas

Zum Abschalten muss ein Mitarbeiter des Netzbetreibers zu Ihnen nach Hause kommen und den Zähler ausschalten. Nur Smart Meter können aus der Ferne abgeschaltet werden. Auch in diesem Fall müssen Sie im Voraus benachrichtigt werden. 

Die Kosten für eine Stromsperre in Österreich sind seit dem 1. Juli 2023 einheitlich geregelt und betragen 20 Euro.

Strom abgestellt - Was tun?

Blaues Achtungszeichen

Wenn Ihnen wegen Zahlungsverzuges der Strom abgestellt wurde, sollten Sie die Stromschulden so schnell wie möglich bezahlen. 

Das Gute ist, dass das Versorgungsunternehmen gesetzlich verpflichtet ist, eine vorübergehende Lösung bereitzustellen, zum Beispiel eine Ratenzahlungsvereinbarung oder die Bezahlung Ihrer Schulden zu einem späteren Zeitpunkt. Kontaktieren Sie also Ihren Stromanbieter und versuchen Sie, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Fördergelder für Strom- und Gasrechnungen

Für finanziell schwächere Haushalte gibt es besondere Fördergelder für Strom- und Gasrechnungen. Wenn Sie absehen können, dass Sie Ihre Strom- und Gasrechnungen nicht mehr bezahlen können, sollten Sie sich an die Beratungsstelle wenden. Denn es gibt Zuschüsse und die Möglichkeit, bestimmte Gebühren zu erlassen. Caritas und der VERBUND haben beispielsweise einen Stromhilfefonds.

Ratenzahlung vereinbaren oder Vorauszahlungszähler installieren

Sie können Kontakt mit Ihrem Energieanbieter aufzunehmen, um eine Stundung oder Ratenzahlung zu erwirken oder einen Vorauszahlungszähler zu installieren. 

Die Kosten für die Installation eines Vorauszahlungszählers betragen ca. 24 Euro und die Einzahlung muss im Voraus erbracht werden, je nach Energieversorger erfolgt dies in der Regel per Banküberweisung. Wenn Sie beispielsweise 20 Euro einzahlen, haben Sie ein „Guthaben“, das nach Verbrauch wieder aufgeladen werden kann.

Berufen Sie sich auf die Grundversorgung

Berufen Sie sich auf den Grundversorgungstarif bei Ihrem Energieanbieter. Erforderlich ist lediglich eine Kaution in Höhe einer monatlichen Teilzahlung der Stromrechnung, die an das Versorgungsunternehmen überwiesen wird.

Der Energieanbieter ist dann verpflichtet, die Lieferung zu den aktuellen Strom- und Gaspreisen am Markt zu erbringen. Sie können Ihre Kaution sogar zurückerhalten, ohne Ihre Schulden vollständig zurückzuzahlen. Ihr Energieanbieter ist zur Rückzahlung der Kaution nach sechs Monaten fristgerechter Zahlung verpflichtet.

Dabei bleiben natürlich alle zuvor entstandenen Schulden bestehen und der Energieanbieter hat das Recht, das Schuldgeld einzufordern, notfalls auch gerichtlich. Mehr zum Thema Grundversorgung erfahren Sie im Artikel zur Grundversorgung in Österreich

Antrag auf Wiedereinschaltung

Nachdem Sie Ihre Schulden beglichen bzw. eine Zwischenlösung mit Ihrem Anbieter gefunden haben, können Sie einen Antrag auf Wiedereinschaltung des Stroms erstellten.

  1. Kontaktieren Sie dafür Ihren Versorger und teilen Sie ihm mit, dass Sie den Strom wieder einschalten lassen möchten.
  2. Sie erhalten dann einen Antrag auf Wiedereinschaltung, den Sie ausfüllen und an Ihren Stromanbieter zurücksenden.
  3. Nach der Antragsstellung müssen Sie einen Termin mit einem Techniker zur Wiedereinschaltung ausmachen. Welchen Techniker Sie kontaktieren müssen, erfahren Sie bei der Antragsstellung. Besitzt Ihr Haushalt einen Smart Meter, ist dies nicht notwendig, da das Gerät digital koordiniert werden kann.
  4. Der Techniker ist dazu verpflichtet, innerhalb von 5 Werktagen einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren, um die Stromversorgung wiederherzustellen. Je nach Verfügbarkeit kann der Strom am selben Tag wieder angestellt werden, oder bis zu 9 Tage dauern (falls ein Wochenende dazwischen liegt).

Immer auf Knopfdruck für Sie bereit!

Setzen Sie diese Seite als Lesezeichen in Ihrem Internetbrowser, indem Sie auf das Sternchen ⭐ neben der URL unserer Seite klicken oder indem Sie gleichzeitig die Tasten Ctrl und D auf Ihrem PC bzw. die Tasten ⌘Cmd und D drücken, wenn Sie einen Mac besitzen. So haben Sie jederzeit Zugriff auf die für Sie als hilfreich erachteten Informationen!

Hohe Stromrechnungen führen zu Stromsperren: Das muss nicht sein!

Laut der Österreichischen Energieagentur (AEA) waren im Jahr 2022 insgesamt 13.000 Haushalte von einer Stromsperre betroffen. Das entspricht einem Anteil von etwa 0,2 % aller Haushalte in Österreich. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Stromsperren aufgrund der steigenden Energiepreise weiter steigen wird. Gerade für Sozialhilfeempfänger, Alleinerziehende und Beschäftigte im Niedriglohnsektor ist das Bezahlen von Strom- und Gasrechnungen oft eine Herausforderung.

Trotz kleinem Haushaltsbudget bezahlen viele Haushalte unnötigerweise zu viel für ihre Strom- und Gasversorgung. Tatsächlich ist der Preisunterschied in manchen Fällen gravierend, weshalb ein regelmäßiger Anbieter- und Preisvergleich empfohlen wird. Falls Sie Hilfe benötigen, stehen Ihnen unsere Energieexperten für eine unverbindliche Beratung und kostenlose Anmeldung gerne zur Seite!

Auf der Suche nach einem Energieanbieter?

Fragen Sie bei Stromliste by Selectra* ein Angebot an, das auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist!

*Wer ist Stromliste?  

Spartipps zum Senken Ihrer Stromkosten

Wie soeben erwähnt, können Sie mit der Wahl des richtigen Stromanbieters Geld sparen und damit hoffentlich verhindern, dass Ihnen der Strom künftig (wieder) abgestellt wird. Jedoch können Sie ebenfalls mit Änderungen in Ihrem Nutzungsverhalten Ihren Stromverbrauch und damit Ihre Stromkosten um bis zu 50 % reduzieren:

  1. Kaufen Sie energieeffiziente Geräte. Energieeffiziente Geräte verbrauchen weniger Strom als ältere, weniger effiziente Geräte. Wenn Sie neue Geräte kaufen, achten Sie auf die Energieeffizienzklasse. Geräte der Energieeffizienzklasse A+++ verbrauchen am wenigsten Strom.
  2. Schalten Sie Geräte aus, die Sie nicht nutzen, anstatt sie beim Verlassen des Raumes anzulassen oder in den Standby-Modus zu versetzen. Viele Geräte verbrauchen auch im Standby-Modus Strom! Vergessen Sie auch nicht, das Licht auszuschalten.
  3. Kochen Sie mit Deckel. Wenn Sie beim Kochen einen Deckel verwenden, sparen Sie Energie und Zeit.
  4. Verwenden Sie energieeffiziente Leuchtmittel. Energieeffiziente Leuchtmittel, wie LEDs und CFLs, verbrauchen weniger Strom als herkömmliche Glühbirnen.
  5. Trocknen Sie Ihre Kleidung an der Luft, anstatt einen Trockner zu verwenden.

Natürlich helfen auch Sanierungsarbeiten, wie das Dämmen von Fenstern und Wänden, um Stromkosten zu sparen. Obwohl größere Neuanschaffungen gerade für Geringverdiener oft schwer zu bewältigen sind, besteht der Vorteil eines solchen Sanierungsplans jedoch darin, dass Förderungen den Betrag erheblich reduzieren können.

Sehr attraktiv ist beispielsweise die Förderung zur Sanierung in Wien und Niederösterreich. Auf der Webseite der AEA finden Sie jedoch einen Überblick aller Fördermöglichkeiten für Gebäude und Wohnräume in Österreich.

Gluehbirne

ENTFESSELN SIE IHR ENERGIESPAR-POTENZIAL!

Egal, ob mit einem Anbieterwechsel oder der Umsetzung von Energietipps – Mit Stromliste hunderte von Euro sparen:

🏆CHIP-Qualitätssiegel "Hohe Kundenorientierung"

ENTFESSELN SIE IHR ENERGIESPAR-POTENZIAL!

Egal, ob mit einem Anbieterwechsel oder der Umsetzung von Energietipps – Mit Stromliste hunderte von Euro sparen:

🏆CHIP-Qualitätssiegel "Hohe Kundenorientierung"

Gluehbirne

ENTFESSELN SIE IHR ENERGIESPAR-POTENZIAL!

Unsere Servicezentren sind gerade geschlossen. Sie erreichen uns Mo. 08.00-19.00 und Di.-Fr. 08.00-18.00 Uhr. Alternativ:Angebot online anfordern

🏆CHIP-Qualitätssiegel "Hohe Kundenorientierung"

Fanden Sie den Artikel hilfreich? 96% der 25 Leser fanden den Artikel hilfreich.
Artikel teilen:
         

Stromliste.at ist zusammen mit Selectra.at eine der österreichischen Online-Plattformen der Selectra-Gruppe, die sich mit Strom und Gas in Österreich beschäftigt. Die auf dieser Website erwähnten Dienstleistungen und Produkte repräsentieren eine Auswahl der verfügbaren Möglichkeiten. Wir empfehlen, selber zu recherchieren und sich gegebenenfalls beraten zu lassen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Es kann sein, dass wir von ausgewählten Partnern Provisionen für den Verkauf einiger auf dieser Website erwähnter Produkte und/oder Dienstleistungen erhalten. Die Nutzung unserer Website ist kostenlos, und die Provision, die wir erhalten, hat keinen Einfluss auf unsere Meinung oder die von uns bereitgestellten Informationen.

700 Euro oder mehr sparen?

Wir zeigen, wie das geht!

Anbieter wechseln und Kosten sparen

Unsere Energieexperten helfen Ihnen, Ihre Energiekosten zu reduzieren — kostenlos und unverbindlich!
Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Rückruftermin:

Unsere Servicezentren sind gerade geschlossen. 
Vereinbaren Sie einen Termin und wir rufen Sie Mo. 08.00-19.00 und Di.-Fr. 08.00-18.00 Uhr zurück!