Mit Stromliste Preise vergleichen und sich sorgenfrei anmelden
Unsere Energieexperten helfen bei Ihrem Energieanliegen gerne weiter:
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Der Vorgang zum Gas- und Stromanbieter Wechseln ist seit der Marktliberalisierung von Strom und Gas für Wettbewerber ein einfacher und gesetzlich geregelter Prozess. Trotzdem kann es zu Fehlern und Problemen beim Wechsel kommen, wenn nicht aufgepasst wird, zum Beispiel werden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen nicht berücksichtigt, Fehler bei den Angaben im Antragsformular gemacht oder vorweg sogar Anbieter und Preise unter Berücksichtigung des falschen Jahresverbrauchs vergleichen.
Während des Gas- und Stromanbieter Wechselns werden manchmal Fehler gemacht. Nachfolgend listen wir top fünf Fehler in der Praxis auf und erklären, wie man sie vermeidet und behebt,
Der häufigste Fehler beim Wechsel des Energieversorgers ist die Nichteinhaltung von Mindestvertragslaufzeiten. So vergessen Kund/innen beispielsweise, dass es sich um einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten handelt, aber nach 12 Monaten schon wechseln möchten. In solch einem Fall verzögert sich natürlich der Prozess des Gas- und Stromanbieter Wechsels!
Um den Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich die Vertragsbedingungen sorgfältig durchlesen, bevor Sie den Gas- und Stromanbieter wechseln. Informieren Sie sich auch, welche Sonderkündigungsrechte Ihnen im Falle einer Preiserhöhung zustehen.
Gut zu wissen!Die meisten Strom- und Gasanbieter bieten erhebliche Preisnachlässe, die nur für das erste Jahr gültig sind. Dies kann dazu führen, dass Sie im zweiten Vertragsjahr mit höheren Kosten konfrontiert werden. Vergleichen Sie also die Preise über die Jahre! In Vergleichstools, wie dem E-Control Tarifrechner, werden Wechselrabatte immer berücksichtigt. Daher sollte man das erste Ergebnis hinterfragen und über ein paar Jahre vergleichen.
Jeder Energieversorger schreibt in seinen AGB eine Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit vor. Hält der/die Verbraucher/in die Frist nicht ein, verlängert sich der Vertrag automatisch.
Um gar nicht erst in diese missliche Lage zu geraten, sollten Sie rechtzeitig mit Ihrem Anbietervergleich sowie -wechsel beginnen. In der Regel müssen Sie Ihren Vertrag beim Wechsel des Energieanbieters nicht selbst kündigen, da sich der neue Energieanbieter darum kümmert.
Kündigungsmuster Strom bei Umzug Laden Sie sich dieses Kündigungsschreiben für Ihren Gas- bzw. Stromvertrag als PDF herunter. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass Ihr Kündigungsschreiben komplett und vollständig ist!Kündigungsmuster Strom PDF
Änderungen können sich auch verzögern, wenn erforderliche Daten nicht vollständig sind. Um einen Energieversorger Wechsel vollständig durchzuführen, benötigt der neue Energieversorger den vollständigen Vor- und Nachnamen, die Lieferadresse, die Zählerpunktnummer, den Zählerstand, den Namen des ursprünglichen Lieferanten und die Bankverbindung.
Damit es zu keinen Verzögerungen beim Wechsel kommt, sollten Sie Ihre Daten gründlich vorbereiten, bevor Sie den Gas- und Stromanbieter wechseln. Die Zählerpunktnummer finden Sie beispielsweise auf Ihrer letzten Jahresrechnung oder direkt auf dem Zähler.
Wenn der neue Energieversorger den Wechsel nicht akzeptiert, liegt es oft daran, dass die bereitgestellten Daten nicht mit denen des Netzbetreibers übereinstimmen. Ein neuer Anbieter oder Netzbetreiber kann Sie daher nicht zuordnen und Ihr Strom- oder Gasanbieterwechsel findet nicht statt.
Damit dieser Fehler nicht entsteht, sollten Sie Ihre Daten gründlich überprüfen, bevor Sie diese abschicken. Wenn der aktuelle Energievertrag beispielweise auf den Namen Ihres Mannes läuft und Sie als Ehefrau den Wechsel vornehmen und Ihren Namen nennen, wird der Wechsel sicher nicht akzeptiert. Sie müssen beim Energieversorger Wechseln an alle kleinen Details denken.
Strom- und Gasanbieter Wechseln einfach gemacht! Damit bei Ihrem Strom- bzw. Gasanbieterwechsel keine Probleme auftreten, können Sie sich in den einzelnen Artikel genau über den jeweiligen Prozess informieren und Tipps einholen. Stromanbieterwechsel und Gasanbieterwechsel
Die Gasversorgung ist nur möglich, wenn auch ein Gasanschluss vorhanden ist. Selbiges gilt für Strom, welcher nur verfügbar ist, wenn ein Netzanschluss vorhanden ist. Dementsprechend können Sie keinen Energieversorger wechseln, sofern Sie die notwendigen Anschlüsse nicht haben.
Damit es keine technischen Probleme bei Ihrem Wechsel gibt, sollten Sie sich vergewissern, dass Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung über die richtigen und notwendigen Anschlüsse verfügt. Ihr zuständiger Netzbetreiber kann Ihre Fragen zur Konnektivität beantworten.
Gasanschluss schnell erklärt! Damit Sie den technischen Problemen beim Strom- und Gasanbieter Wechseln umgehen können, könnte Ihnen der folgende Artikel zum Thema Gasanschluss weiterhelfen: Gasanschluss
Einige Details sollten Sie beachten, damit der Strom- bzw. Gasanbieterwechsel reibungslos vonstatten geht. Hier eine weitere Liste mit Tipps:
Falls Sie sich nicht sicher sind, wie hoch Ihr Energieverbrauch ist, können Sie diesen mithilfe unseres Rechners berechnen.
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Wenn Ihr Versorger die Preise erhöht, muss er Ihnen die Preiserhöhung schriftlich mitteilen. Dies gibt den Verbraucher/innen auch die Möglichkeit, angemessen auf Preisanpassungen zu reagieren. Wenn Sie mit einer angekündigten Preiserhöhung nicht einverstanden sind, können Sie der Preiserhöhung innerhalb einer angegebenen Frist schriftlich widersprechen.
Anschließend zahlen Sie für drei Monate den ursprünglichen Preis. Nach Ablauf der drei Monate endet Ihr Strom- oder Gasvertrag. Wichtig ist, dass Sie in dieser Zeit sich einen einen alternativen Energieanbieter suchen sollten!
Der Vorgang des Anbieterwechsels sollte nicht länger als drei Wochen dauern. Diese drei Wochen beziehen sich allerdings nur auf das reine Wechselverfahren.
Wenn Sie eine Beschwerde gegen Ihren Strom- oder Gaslieferanten einreichen möchten (Rechnungen, Servicequalität, Anbieterwechsel etc.), können Sie einen Streitbeilegungsantrag bei der Schlichtungsstelle der E-Control stellen. Der Prozess ist kostenlos für Sie!
Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten für E-Control. Legen Sie bereits dem Antrag alle relevanten Unterlagen, z.B. vollständige Rechnungen, Mahnungen, Abschaltdrohungen, sonstigen Schrift- bzw. E-Mail-Verkehr mit den Energieversorger bei. Die Schlichtungsstelle wird dann den Strom- oder Gasversorger bitten, sich zu Ihrem Fall zu äußern und dann eine Lösung zu formulieren. Stimmen alle Beteiligten zu, ist der Prozess abgeschlossen.
Servicestelle | Kontakt |
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Schlichtungsstelle E-Control (Unabhängige und neutrale Einrichtung, um Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgern zu lösen) | E-Mail Adresse: [email protected] Schlichtungsformular:Zum Schlichtungsformular Postanschrift: Schlichtungsstelle E-Control |
Der Wechsel des Energieversorgers ist in der Regel recht einfach. Zunächst ist es wichtig, sich über die Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres aktuellen Vertrages zu informieren.
Wenn es offensichtlich ist, dass Sie am Ende der Vertragslaufzeit sind, machen Sie einen Anbietervergleich. Dies kann über verschiedene Vergleichsplattformen, mithilfe eines Tarifrechners oder durch die telefonische Beratung unserer Energieexperten erfolgen. 0720 1155 70
Dann bereiten Sie Ihre persönlichen Daten vor, Zählernummer und Zählerstand, Name des aktuellen Energieversorgers und Ihre Kundennummer. All diese Daten werden an den neuen Energieversorger übermittelt und der Lieferantenwechsel wird durch Ihren neuen Energieversorger abgeschlossen.
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