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Stromrechnung nicht bezahlt? So die Abschaltung vermeiden!

Aktualisiert am
Min. Lesezeit

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Kerze in der Dunkelheit

Ihnen droht die Stromabschaltung? Keine Panik, wir zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen müssen

Sie haben die Stromrechnung nicht bezahlt? Ihr Strom wurde abgeschaltet oder Ihr Stromanbieter droht mit der Abschaltung? Zwar ist es wahr, dass Stromversorger in Österreich nach wiederholten Zahlungsaufforderungen und Mahnungen die Stromlieferungen einstellen können. Jedoch müssen für solche drastischen Maßnahmen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Wir klären Sie auf, wie Sie eine drohende Stromabschaltung verhindern können und wie Sie vorgehen müssen, sollte bei Ihnen bereits der Strom abgeschaltet worden sein.

1. Wann darf der Versorger in Österreich den Strom abschalten?

Elektriker Stromkasten

Eine Stromabschaltung muss nicht sein. Beachten Sie folgende Regeln.

Laut einer Anfrage der Austria Presse Agentur (APA) an die österreichischen Netzbetreiber gab es allein 2013 30.000 erzwungene Stromabschaltungen in Österreich, wie Der Standard im Juli 2014 berichtete. Das Licht geht aus, der Elektroherd funktioniert nicht mehr und wenn Sie dann noch mit einem Durchlauferhitzer Ihr Wasser erhitzen, bleibt Ihnen nur noch die kalte Dusche.

Doch auch wenn Sie durch gestiegene Stromkosten oder Arbeitslosigkeit nicht mehr Ihre Stromrechnung selbst tragen können, gibt es Möglichkeiten, um eine Stromabschaltung zu umgehen. Nach Angaben der nationalen Regulierungsagentur für den österreichischen Energiemarkt, der E-Control, ist die Stromabschaltung nur der allerletzte Ausweg nach einen mehrstufigen Mahnverfahren. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Stromversorger auch wirklich die folgenden Voraussetzung zur Stromsperre beachtet hat:

  • Ihr Stromversorger kann den Strom nur abschalten, wenn...
  • dieser bereits zwei Mahnungen geschickt hat, die jeweils eine zweiwöchige Zahlungsfrist gewähren
  • die letzte Mahnung mit einem Einschreiben an Ihre richtige Adresse verschickt wurde
  • in der letzten Mahnung die Abschaltung des Stroms bei weiterer Nichtzahlung angedroht wurde und Sie über die verbundenen Kosten und Folgen der Stromsperre und einer Wiedereinschaltung aufklärt wurden
  • der erste Tag der Stromsperre weder ein Freitag, noch ein Tag vor einem gesetzlichen Feiertag in Österreich ist

Weiters muss in jedem Schreiben auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungsstellen hingewiesen werden.

Bei Rechtsstreitigkeiten die Schlichtungsstelle der E-Control anrufenDie Schlichtungsstelle der Regulierungsagentur E-Control berät Sie gerne und kompetent bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Stromliefervertrag. Kontaktieren Sie die Rechtsexperten am besten bereits nach Erhalt der ersten Mahnung per Telefon unter der Rufnummer 01 247 244 44 oder per E-Mail unter der Adresse [email protected], um weitere Kosten zu vermeiden.

2. Wie kann ich eine Stromabschaltung verhindern?

Wenn Sie merken, dass Sie die nächsten Stromrechnungen nicht bezahlen können, ist der beste Tipp: Reagieren Sie sofort - spätestens nach Eingang der ersten Mahnung. Sie haben vier Möglichkeiten

 Ausstehenden Betrag unverzüglich begleichen

Sie sind nur in Zahlungsverzug, weil Sie die Zahlung Ihrer Stromrechnung vergessen haben? Dann kontaktieren Sie sofort Ihren Energielieferanten und überweisen Sie den ausstehenden Betrag mit den entsprechenden Mahngebühren. Wenn Ihr Stromversorger bereits zwei Mahnbriefe geschickt und den Strom abgeschaltet hat, müssen Sie für die Einschaltung eine gesetzlich festgelegte Gebühr in Höhe von 30€ (Stand 2014) bezahlen. Diese ist gesetzlich festgelegt.

Sparen Sie zukünftig Energiekosten und wechseln Sie zu einem günstigeren Anbieter. Rufen Sie uns unter 0720 1155 70 an (Mo-Fr von 8.00 - 19.00 Uhr, zum Ortstarif) oder lassen Sie sich kostenlos zurückrufen. Selectra Österreich findet einen günstigeren Tarif für Sie und übernimmt auch den Wechsel für Sie. Unkompliziert und kostenlos!

 Sprechen Sie mit Ihrem Netzbetreiber und Stromlieferanten

Kontaktieren Sie Ihren jeweiligen Netzbetreiber und Stromlieferanten und schildern Sie ihnen Ihre derzeitige Situation. Oftmals sind sie dazu bereit, eine gemeinsame Lösung zu finden und Ihnen durch z.B. Ratenzahlungen oder Stundung der Schulden einen Zahlungsaufschub zu gewähren.

 Auf das Recht auf Grundversorgung berufen

Wie gehe ich vor: Melden Sie sich bei Ihrem Energielieferanten und Netzbetreiber und geben Sie an, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen und sich bereit erklären, den Teilbetrag für einen Monat im Voraus zu zahlen.

Berufen Sie sich gegenüber Ihrem Netzbetreiber und Ihrem Energieanbieter auf die Grundversorgung.

In diesem Fall wird die Energielieferung aufrechterhalten. Sie müssen allerdings eine Sicherheitsleistung in Höhe eines monatlichen Teilbetrags bezahlen. Abgesehen davon darf jedoch keine weitere Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung verlangt werden. Wenn es in den darauffolgenden 6 Monaten zu keinem weiteren Zahlungsverzug kommt, wird die Sicherheitsleistung zurückgezahlt und von einer weiteren Vorauszahlung abgesehen. Sollte jedoch erneut ein Zahlungsverzug eintreten, sind die Netzbetreiber berechtigt, bis zur erfolgten Zahlung die Netzverbindung zu trennen. Mit einer Verpflichtung zur Prepaymentzahlung für künftige Lieferungen und Netznutzung (siehe Punkt 4) können Sie dies jedoch verhindern. Von dieser Möglichkeit ausgenommen sind allerdings Kleinunternehmer mit Lasprofilzähler.

  • Allgemeines zum Grundversorgungstarif
  • Der Allgemeine Tarif zur Grundversorgung der jeweiligen Stromhändler/Lieferanten muss veröffentlicht werden und klar erkennbar sein (z.B. auf der Homepage)
  • Die Höhe des Grundversorgungstarifs ist gesetzlich geregelt. Das bedeutet konkret, dass er nicht höher sein darf als jener Tarif des Anbieters, zu dem die größte Anzahl der Kunden versorgt werden. Bei Unternehmen wiederum jener Tarif als nicht zu überschreiten, der gegenüber vergleichbaren Kundengruppen Anwendung findet.

Ihre alten Schulden bleiben dennoch bestehen, auch wenn Sie sich auf Grundversorgung berufen. Eine schnellstmögliche Tilgung ist daher in jedem Fall dringend notwendig.

 Prepayment-Zähler beantragen

Wie gehe ich vor: Geben Sie bei Ihrem Energielieferanten und Netzbetreiber an, dass Sie den Einbau eines Vorauszahlungszähler wünschen. Bestehen Sie auch darauf, dass Sie beim Einbau eine Erklärung erhalten, wie genau der Zähler funktioniert und was Sie beim Aufladen beachten müssen.

Für den Fall, dass Ihr Energielieferant eine Vorauszahlung oder Kaution fordert, können Sie alternativ auch auf den Einbau eines Prepayment-Zählers bestehen, den Sie schließlich bei Ihrem Netzbetreiber beantragen müssen. Ihr Netzbetreiber kann den Einbau nur dann ablehnen, wenn ein sicherheitstechnisches Risiko besteht (bei Gas). Im Vergleich zu einer Abschaltung, bei dir Sie 36 Euro bezahlen müssen, kommt Ihnen der Einbau eines solchen Vorauszahlungszählers mit 24 Euro verhältnismäßig günstig. Monatlich zahlen Sie für das Gerät 1,92 Euro mehr als für einen herkömmlichen Zähler.

Der Vorauszahlungszähler funktioniert ähnlich wie die Aufladung des Guthaben für Handys mit Prepayment-Karte. Sie kaufen vorher einen Wertkarte in Höhe von beispielsweise 30 € und können diese für Ihren Stromverbrauch nutzen. Sobald Ihr Guthaben aufgebraucht ist, kaufen Sie eine neue Wertkarte bei Ihrem Stromlieferanten.

3. Ihr Vermieter zahlt die Stromrechnung nicht

Wenn nicht Sie, sondern Ihr Vermieter über die Nebenkostenabrechnung für die Stromrechnung zuständig ist und aus verschiedenen Gründen (z.B. wegen Streitigkeiten bei Erhöhung der Kaltmiete) nicht zahlt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, einer Stromabschaltung zu entgehen.

  1. Wenden Sie sich an Ihren Energieversorger und bezahlen Sie Ihre Nebenrechnung direkt
  2. Beantragen Sie eine Mietminderung bei Ihrem Vermieter mit Verweis auf den Mietvertrag, dass die gezahlten Nebenkosten an den Stromanbieter weiterzugeben sind
  3. Wenn das nicht hilft: Kündigen Sie Ihre Wohnung, eine Frist müssen Sie in diesem Fall nicht einhalten

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