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Heizkostenzuschuss 2024/2025: Bundesländer im Blick

Aktualisiert am
Min. Lesezeit
Gasflamme und Geldmünzen, repräsentierend Heizkostenzuschuss

Die Höhe und Anforderungen des Heizkostenzuschusses in Österreich ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Unter Berücksichtigung der vorgegebenen Frist kann der Zuschuss normalerweise beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden, wofür oftmals auch ein Online-Formular zur Verfügung steht. Allgemein sind Personen mit niedrigem Einkommen, Empfänger von Sozialleistungen, Familien mit Kindern und Pensionisten antragsberechtigt.

Wie viel Heizkostenzuschuss können Sie bekommen?

Gasflamme mit Münzen

Der Heizkostenzuschuss ist eine einmalige Zahlung und kann beantragt werden, wenn eine soziale Bedürftigkeit oder Bezug einer Mindestsicherung vorliegt. Sie ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und variiert stark. Die Spanne der Zahlung bewegt sich zwischen 110 Euro und 2.000 Euro. Heizkostenzuschüsse werden beispielsweise in Wien nur im Rahmen der Mindestsicherung und in Einzelfällen durch Energiekostenzuschüsse gewährt.

Heizkostenzuschuss und Mindestsicherung

In einigen Bundesländern hängt die Höhe des Heizkostenzuschusses auch davon ab, ob Sie Mindestsicherungsempfänger sind. In Wien beispielsweise werden Zuschüsse separat über das Mindesteinkommen geregelt.

Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?

Bewerber/innen müssen ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland gemeldet haben. Wenn Sie Ihren Heizkostenzuschuss beantragen möchten, dürfen Sie zusätzlich eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Einschränkungen. Darüber hinaus unterscheiden sich die Bundesländer in der Anrechnung bestimmter Leistungen (z. B. Studienbeihilfe), welche neben Lohn und Gehalt als Einkommen angerechnet werden. Auch der anzuwendende Brutto- bzw. Nettobetrag variiert.

Gut zu wissen: Bewerbungsfristen für Heizkostenzuschuss!

Es gibt in der Regel Bewerbungsfristen. Das bedeutet, dass Sie in manchen Fällen nach einem kürzlichen Umzug keinen Anspruch mehr auf eine Unterstützungszahlung haben. Ein Rechtsanspruch auf Heizkostenzuschuss besteht jedoch auch in diesem Bewerbungszeitraum nicht! Die Förderung erfolgt aus Töpfen, die von den Bundesländern festgelegt werden. Nach vollständiger Ausschöpfung werden für die laufende Heizperiode keine Zuschüsse mehr gewährt.

Welches Bundesland gewährt welchen Heizkostenzuschuss?

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der verschiedenen Bundesländer Österreichs, dem Heizkostenzuschussbetrag und der Frist zur Antragseinreichung.

Heizkostenzuschuss nach Bundesland mit Frist 2024/2025
BundeslandHeizkostenzuschussBewerbungsfrist
Burgenlandmaximal 2.000 EuroBis 31.12.2024
Kärnten"Kleiner Heizzuschuss": 110 Euro
"Großer Heizzuschuss": 180 Euro
Bis 31.03.2025
Niederösterreich150 EuroBis 31.03.2025
Oberösterreich200 EuroBis 30.11.2024
Salzburg250 EuroBis 30.09.2025
Steiermark340 EuroBis 28.02.2025
Tirol250 EuroBis 30.09.2024
Voralberg330 Eurobis 21.02.2025
Wienmaximal 500 EuroBis 30.06.2024

Stand Januar 2025

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Welche Anforderungen gelten im jeweiligen Bundesland?

Mann am Laptop mit Telefon in der Hand

Es gibt verschiedene Anforderungen für den Heizkostenzuschuss in Österreich. Diese variieren von Bundesland zu Bundesland. Im Folgenden finden Sie die einzelnen Details zu den unterschiedlichen Bundesländern:

 Wie ist der Heizkostenzuschuss in Wien?

In der Bundeshauptstadt gibt es keine eigene Form der Heizungsförderung, weil die Stadt einkommensschwachen Haushalten hilft, ein Mindesteinkommen zu erzielen. Darin enthalten sind Kostenzuschüsse für Heizung und Strom. Seit 2013 leistet der Sozialamtsträger der MA 40 jedoch Energieunterstützung in Wien. Auch Beratungsleistungen zur Senkung der Strom- und Erdgaskosten werden angeboten.

Der sogenannte "Energieunterstützung Plus" konnte bis zum 30. Juni 2024 beantragt werden und enthält bis maximal 500 Euro. Schauen Sie am besten auch auf Webseite der Stadt Wien nach den Wiener Wohn- und Energieunterstützungs-Maßnahmen um.

 Heizkostenschuss NÖ: Niederösterreich

Für die Heizperiode 2024/2025 wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss in Höhe von 150 Euro gegeben. Halten Sie sich auf der Webseite Land Niederösterreich auf dem Laufenden und beantragen Sie dort auch gleich die Hilfe.

 Heizkostenzuschuss oÖ: Wie siehts in Oberösterreich aus?

In Oberösterreich können Sie als Haushalt mit niedrigem Einkommen einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 200 Euro beantragen. Die Frist dafür ist jedoch am 30. November 2ß24 abgelaufen.

 Was machen für Heizkostenzuschuss Kärnten?

In Kärnten kann der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/2025 bis am 31.03.2025 beantragt werden. Die Höhe des Heizkostenzuschusses in Kärnten richtet sich nach der Einkommensgrenze. Für den „kleinen“ und „großen“ Heizungszuschuss gelten folgende Nettorichtgrenzen:

Kleiner und großer Heizkostenzuschuss 2024/2025 Kärnten
Kleiner HeizungszuschussGroßer Heizungszuschuss
  • Einzelperson: 1.50 Euro
  • Ehepaar/Lebenspartner: 2.080 Euro
  • Jede weitere Person in der Familie: 360 Euro
  • Einzelperson: 1.270 Euro
  • Ehepaar/Lebenspartner: 1840 Euro
  • Jede weitere Person im Haushalt: 360Euro

Stand November 2023

Weitere Informationen finden Sie auf der Kärntner Gemeindeseite.

 Ab wann gibt es einen Heizkostenzuschuss in Burgenland?

Die Förderhöhe des Heizkostenzuschusses in Burgenland beträgt maximal 2.000 Euro, wobei der Betrag in zwei Tranchen ausbezahlt wird. Die effektive Höhe der Förderung ist abhängig vom Nettojahreshaushaltseinkommen. Zu beachten ist, dass ein prozentualer Anteil dieses Einkommens zur selbständigen Tragung der Heizkosten verwendet werden soll:

  • bei einem Netto-Jahreshaushaltseinkommens von bis zu € 23.000 sind es 3 %
  • bei einem Netto-Jahreshaushaltseinkommens von bis zu € 33.000 sind es 4 %
  • bei einem Netto-Jahreshaushaltseinkommens von bis zu € 43.000 sind es 5 %
  • bei einem Netto-Jahreshaushaltseinkommens von bis zu € 63.000 sind es 6 %

Die Beantragung des Heizkostenzuschusses in Burgenland war bis Ende 2024 möglich. Benötigt werden Unterlagen über das Jahreseinkommen des Haushaltes aus dem Jahr 2023 und die laufenden Heizkosten für das Jahr 2024. Weitere Informationen finden Sie auf der Gemeinde Webseite zum Thema Heizkostenzuschuss Burgenland.

 Wer erhält den Heizkostenzuschuss in Steiermark?

Die Heizkostenabrechnung in der Steiermark für 2024/2025beträgt 340 Euro. Anträge können bis 28. Februar 2025 online, im Rathaus und den Servicestellen der Stadt Graz gestellt werden. Antragsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, die keine Wohnunterstützung beziehen und deren Haushaltseinkommen folgende Nettogrenzen nicht übersteigt:

  • Einzelperson: 1.572 Euro
  • Ehepaar/Lebenspartner: 2.358 Euro
  • Familienbeihilfe pro Kind: 472 Euro

Für weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss in der Steiermark können Sie sich auf der Webseite der Gemeinde Steiermark erkundigen.

 Heizkostenzuschuss Salzburg: Für wen?

Um die finanzielle Mehrbelastung durch das Heizen auszugleichen, gewährte der Kanton Salzburg einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 250 Euro. Die Antragsfrist dafür war der 30. September 2025. Die Nettoeinkommensgrenzen sind:

  • Einzelperson: 1.392 Euro
  • Ehepaar/Lebenspartner: 1.820 Euro
  • Jedes weitere Kind mit Familienbeihilfe: 360 Euro
  • Für jedes weitere Kind ohne Familienbeihilfe: 621 Euro
  • Jede weitere Person in der Familie: 621 Euro

Für weitere Informationen nutzen Sie gerne die Webseite von der Gemeinde Salzburg.

 Wer erhält den Heizkostenzuschuss in Tirol?

Für die Heizperiode 2024/2025 gewährt das Land Tirol einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 250 Euro zur Abdeckung der Heizkosten pro Haushalt. Die Antragsfrist ist am 30. September 2024 abgelaufen.

Voraussetzungen für die Antragsberechtigung haben mit der Haushaltgröße und mit dem Einkommen des Haushalts zu tun: Für alleinstehende Personen gilt die Grenze bei 1.000 Euro netto pro Monat, für Ehepare und Lebensgemeinschaft bei 1.500 Euro pro Monat, wobei sich die Beträge je nach dem (z.B. bei Kindern) erhöhen. 

 Voralberg: Wer erhält den Heizkostenzuschuss?

Die Zuschüsse für Heizkosten 2024/2025 Vorarlbergs liegen in Höhe von 330 Euro. Den Antrag können Sie bis zum 21.02.2025 beim Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes stellen. Es gelten folgende Nettoeinkommensbeschränkungen:

  • 1-Personen-Haushalt: 1.410 Euro
  • 2-Personen-Haushalt: 1.920 Euro
  • 3-Personen-Haushalt: 2.360 Euro
  • 4-Personen-Haushalt: 2.800 Euro
  • 5-Personen-Haushalt: 3.240 Euro
  • 6-Personen-Haushalt: 3.680 Euro
  • 7-Personen-Haushalt: 4.120 Euro

Weitere Informationen zur Vorarlberger Heizungsförderung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Voralberg.

Christoph

Geschäftsführer Selectra Österreich

Christoph's Tipp:

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Heizkostenzuschuss: Antragsformular einreichen!

Gelbes Antragsformular

Wenn Sie unter der Einkommensgrenze liegen, können Sie mit dem Heizkostenzuschuss Antragsformular bei Ihrer Gemeinde einen Heizkostenzuschuss beantragen.

Heizkostenzuschüsse werden in der Regel beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, in dem der Hauptwohnsitz gemeldet ist. In Niederösterreich beispielsweise können dies die zuständige Landesbehörde und die Abteilung „Allgemeine Fonds- und Stiftungsverwaltung“ der Landesregierung tun. Einige Bundesländer stellen entsprechende Formulare online zur Verfügung. Zusammen mit dem Heizkostenzuschuss Antragsformular müssen Sie außerdem folgende Unterlagen in Kopie beifügen:

  • Einkommensnachweis
  • Familienbeihilfenbezugsnachweis
  • Ihre Bankverbindung (IBAN)

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