Staatliche Förderungen für Photovoltaik-Anlagen in Österreich

Anschaffung und Montage einer Photovoltaik-Anlage kosten mehrere tausend Euro. Eine Förderung von Bund, Bundesländern oder Gemeinden erspart Ihnen einiges davon. Hier finden Sie Informationen zu den Förderungen, die 2017 bundesweit für PV-Anlagen vergeben werden. Einerseits vom Klima- und Energiefonds Österreich (KLIEN), andererseits von der staatlichen Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG).
Inhalt
Staatliche PV-Förderung aus dem KLIEN
Der Klima- und Energiefonds (KLIEN) fördert den Ausbau und die Entwicklung von regenerativen Energien - unter anderem mit dem Ziel, Österreich unabhängiger von Öl- und Gasimporten zu machen. Der Fonds wurde 2007 von der damaligen Bundesregierung ins Leben gerufen und wird seitdem stellvertretend von den Bundesministerien für Umweltschutz und Infrastruktur gemeinsam beaufsichtigt. Mehr als 90.000 Projekte wurden seit der Gründung des Fonds gefördert. Verwaltet wird der Fonds von einem eigenen Team von ca. 20 Mitarbeitern und einem Expertenbeirat.

Ein wichtiger Bestandteil des KLIEN ist die Förderung von Photovoltaik-Anlagen. Der Fonds unterstützt neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte PV-Anlagen. Weitere Informationen finden Sie direkt bei KLIEN.
KLIEN-Fördergelder für Privatpersonen (bis 5kWp)
Wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage errichten möchten, können Sie noch bis 30.11.2017 den Zuschuss des KLIEN-Fonds beantragen. Bitte beachten Sie, dass nur ein Antrag pro Standort bewilligt werden kann. Personen, die mehrere PV-Anlagen an verschiedenen Standorten betreiben, können hingegen auch mehrere Förderanträge stellen.
PV-Anlagentyp | Förderbetrag |
---|---|
Freistehende oder Aufdach-Anlagen | 275€/kWp |
Für Indach-Anlagen | 375€/kWp |
Einspeisetarife einzelner Stromanbieter unterscheiden sich stark. Informieren Sie sich rechtzeitig: Einspeisetarife für Photovoltaik-Kunden in Österreich.
Die Förderbeträge werden je Engpassleistung in Kilowattpeak (kWp) bis zu einer Maximalhöhe von 5 kWp ausbezahlt. 2017 erhalten Privatpersonen für PV-Anlagen, die freistehend oder als Aufdach-Konstruktion installiert wurden, einen Förderbetrag von 275€ je kWp. Anlagen, die als Indach-Konstruktion im Gebäude integriert sind, werden mit einer Fördersumme von 375€/kWp unterstützt.
PV-Anlagentyp | Förderbetrag |
---|---|
Freistehende oder Aufdach-Anlagen | 200/kWp |
Für Indach-Anlagen | 300/kWp |
Es können auch Gemeinschaftsanlagen gefördert werden, und zwar mit 200 € pro kWp und Antrag, wenn es sich um freistehende Anlagen oder Aufdachanlagen handelt, und mit 300€ pro kWp und Antrag, wenn es sich um gebäudeintegrierte Anlagen handelt. Maximal werden 30kWp gefördert. Jede Person muss die Förderung einzeln beantragen.
Einspeisetarife einzelner Stromanbieter unterscheiden sich stark. Informieren Sie sich rechtzeitig: Einspeisetarife für Photovoltaik-Kunden in Österreich.
Ihr Weg zur Förderung:
Die Antragstellung erfolgt online.
- Zuerst sollten Sie mit einem Fachmann einen Kostenvoranschlag für Ihre Photovoltaik-Anlage erstellen und bei Ihrem lokalen Netzbetreiber einen Einspeisetarifzähler beantragen.
- Im zweiten Schritt benötigen die Zählpunktnummer des Einspeisetarifzählers wie auch die konkreten Daten der Photovoltaik-Anlage für die Registrierung.
- Registrieren Sie sich auf der Seite www.meinefoerderung.at.
- Sobald Ihre Daten registriert sind, erhalten Sie eine E-Mail mit einem individuellen Link zur Online-Plattform. Ab diesem Zeitpunkt ist die Fördersumme für einen Zeitraum von 12 Wochen für Sie reserviert.
- Innerhalb dieser Frist sollten Sie die Baumaßnahmen für Ihre Photovoltaik-Anlage abgeschlossen haben. Wenn die PV-Anlage nicht innerhalb dieser 12 Wochen abgerechnet wird, haben Sie im laufenden Jahr keinen Anspruch mehr auf eine Förderung.
Beachten Sie, dass Sie Ihre Baumaßnahmen innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach der Registrierung abgeschlossen haben müssen.
Ob ihr Antrag bewilligt wird, entscheidet die Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting (KPC) GmbH. Bei einer Bewilligung erhalten Sie den gesamten Förderbetrag in einer Überweisung auf das Konto, das Sie bei der Registrierung angegeben haben.
KLIEN-Fördergelder für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (5-50 kWp)
Agrar- und Forstbetriebe, die beabsichtigen, eine Anlage mit einer Leistung zwischen 5 und 50 Kilowattpeak (kWp) zu installieren, können ebenfalls einen KLIEN-Förderantrag stellen.
PV-Anlagentyp | Förderbetrag | Registrierungsfrist |
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Freistehende oder Aufdach-Anlagen | 275€/kWp | 15.11.2017 |
Indach-Anlagen | 375€/kWp | 15.11.2017 |
Die Förderung gilt für Anlagen, die größer sind als 5 kWp und wird bis zu einer Maximalhöhe von 50 kWp ausbezahlt.
Beachten Sie jedoch, dass die Fördermaßnahmen gesetzlich nur 40% Ihrer förderfähigen Nettokosten abdecken dürfen. Sollten somit Ihre Kosten ohne Umsatzsteuer unter den oben genannten Beträgen je kWp liegen, wird der Zuschuss dementsprechend reduziert.
Ihr Weg zur Förderung:
Im Gegensatz zu Privatpersonen müssen Agrar- und Forstbetrieb den Antrag komplett vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen einreichen. Alle Details finden Sie im KLIEN-Leitfaden für Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft.
Ob ihr Antrag bewilligt wird, entscheidet die Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting (KPC) GmbH. Bei einer Bewilligung erhalten Sie den gesamten Förderbetrag in einer Überweisung auf Ihrem Konto. Jedoch kann die Förderbetrag erst nach Beendigung der Baumaßnahmen (also sobald Sie eine Endabrechnung vorlegen können) ausgezahlt werden.

0720 1152 42 anrufen, PV-Einspeisetarif finden und anmelden. Stromliste-Service, Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr, zum Ortstarif.
PV-Förderung der OeMAG
Bei der OeMAG können Sie eine Ökostrom-Tarifförderung beantragen. Die Tarifförderung wird für Anlagen vergeben, die größer sind als 5 kWp. Es handelt sich dabei um einen Fördertarif für überschüssigen Strom, den Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz einspeisen.

Eine Kombination der Photovoltaik-Förderung des KLIEN-Fonds und der Ökostromtarifförderung der OeMAG ist nicht möglich.
Die Höhe des Einspeisetarifs wird jährlich per Verordnung durch das Bundeswirtschaftsministerium festgelegt und gilt nach Vertragsabschluss für 13 Jahre. Im Jahr 2017 liegt der PV-Anlagen-Einspeisetarif bei 7,91 Cent/kWh. Veränderungen treten jährlich mit Jahresbeginn in Kraft. Zusätzlich zum Fördertarif können Sie für Anlagen über 5kWp einen Investitionszuschuss beantragen - für 40% der Errichtungskosten, maximal aber 375 € pro kWp.
- Ein Förderantrag bei der OeMAG muss vor Beginn der baulichen Maßnahmen eingereicht werden.
- Photovoltaikanlagen, die auf einer Freifläche errichtet werden, sind nicht förderfähig.
- Anlagen mit einer Spitzenleistung von über 200 kWp werden nicht gefördert.
Ökostrom-Tarifförderung
- Kümmern Sie sich um notwendige Genehmigungen und einen gültigen Einspeisezählpunkt.
- Stellen Sie den Antrag bei der OeMAG.
- Bei Zusage erhalten Sie im Anschluss einen Vertrag über die Abnahme und Vergütung von Ökostrom.
- Bau und Inbetriebnahme der PV-Anlage innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsunterzeichnung durch die OeMAG-Vorstände.
- Melden der Inbetriebnahme an die OeMAG.
- 13 Jahre Ökostrom-Tarifförderung erhalten.
Insbesondere, wenn Sie keinen Anspruch auf die Ökostrom-Tarifförderung haben, sollten Sie sich gut überlegen, welchen Einspeisetarif Sie für Ihren überschüssigen Strom wählen. Es gibt hohe Preisunterschiede. Beraten lassen und für einen Einspeisetarife anmelden unter 0720 1152 42. Stromliste-Service, Montag bis Freitag, von 8 bis 19 Uhr.
Investitionszuschuss der OeMAG
Zusätzlich zum erhöhten Einspeisetarif können Sie bei der OeMAG einen Investitionszuschuss beantragen - über 40% der Errichtungskosten, maximal aber 375 € pro kWp. Sie können den Investitionszuschuss über ein Formular beantragen.
Weitere Informationen finden Sie direkt bei der OeMAG: OeMAG - Infoblatt über den PV-Anlagen-Investitionszuschuss.
- Es sind nur Kosten förderfähig, die mit der Errichtung der PV-Anlage in direktem Zusammenhang stehen.
- Es sind nur Kosten förderfähig, die durch die Tätigkeit eines Fachbetriebs aus der Europäischen Union entstanden sind.