Wie ist die Strompreiszusammensetzung Österreichs?

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Graue Energieverträge mit gelben Münzen und Taschenrechner

In Österreich setzt sich der Strompreis aus 3 Komponenten zusammen: 1) Energiepreis 2) Netzentgelte 3) Steuern und Abgaben. Der Energiepreis ist ein wichtiger Faktor, der durch einen Anbieterwechsel beeinflusst werden kann. Die Netzentgelte und Steuern sind hingegen primär vom Wohnort abhängig und werden von den Netzbetreibern bzw. dem Staat festgelegt. Durch einen effizienten Umgang mit Strom kann man die Gesamtkosten senken.

Die Strompreiszusammensetzung Österreich

Die Strompreiszusammensetzung in Österreich sieht folgendermaßen aus:

  • 52,86 % Energiepreis
  • 25,45 % Netzentgelte
  • 21,69 % Steuern und Abgaben

Die Angaben (%) gelten für einen Musterhaushalt von 3.500 kWh Strom in Wien

Quelle: Strompreiszusammensetzung Haushalt, E-Control, 2024

Die Preisangaben auf Tarifrechnern beziehen sich in der Regel auf den reinen Energiepreis. Die Netzentgelte, Steuern & Abgaben werden grundsätzlich separat ausgewiesen. So können Sie den reinen Energiepreis einfach bei verschiedenen Anbietern unabhängig vom Wohnort miteinander vergleichen. Bedenken Sie jedoch, dass je nach Wohnort noch andere Netzentgelte und Steuern und Abgaben hinzukommen. Mehr zu Letzterem finden Sie bei den Tarifrechnern in der Regel unter "Gesamtpreis".

Wenn Sie mehr über den Strompreis in Österreich mehr erfahren wollen, kann Ihnen der folgende Artikel weiterhelfen: Strompreis Österreich

Der Energiepreis

Der Strom- oder Energiepreis errechnet sich aus dem jeweiligen Kilowattstunden-Preis und dem effektiven Stromverbrauch. Der Preis pro kWh variiert je nach Stromanbieter. Dazu kommt in der Regel eine Grundgebühr auf den Stromtarif, welche ebenfalls je nach Anbieter variiert. Der Strompreis, den Sie an Ihren Stromanbieter zahlen, setzt sich demnach wie folgt zusammen:

  • Kosten für den Stromverbrauch in Cent pro Kilowattstunde
  • Grundgebühr in Euro

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Die Netzentgelte

Rund 25 % machten 2024 die Netzentgelte in Österreich aus, wobei der effektive Anteil je nach Bundesland variiert. Anders als der vom Energieversorger festgelegte reine Energiepreis werden die Netzentgelte vom Netzbetreiber nicht frei festgelegt. Die Regulierungsbehörde E-Control entscheidet über die Höhe der Netzentgelte für die einzelnen Bundesländer, um faire Bedingungen in einem liberalisierten Markt zu schaffen.

Netzentgelte sollen alle Kosten decken, die mit weitreichenden Aktivitäten des Netzbetreibers verbunden sind. Dazu gehören der Auf- und Ausbau des Netzes, dessen Wartung und Zählerablesung. Netzentgelte setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen.

Aufgrund steigender Kosten für den Ausbau und die Modernisierung des Stromnetzes, insbesondere im Zusammenhang mit der Energiewende und der Integration erneuerbarer Energien, hat die E-Control für das Jahr 2025 eine Erhöhung der Netzentgelte beschlossen. Bei Strom erhöhen sich die Netzentgelte für Haushalte im Schnitt um 23,1 Prozent, bei Gas um 16,6 Prozent.

 Netznutzungsentgelte

Zur Deckung der Kosten des Netzbetreibers für den Bau, Ausbau, Unterhalt und Betrieb des österreichischen Energienetzes werden Netznutzungsentgelte erhoben. Sie gliedern sich in eine Leistungsgebühr und einen Preis für die geleistete Arbeit in Cent pro kWh. Generell gibt es siebenstufige Stromnetze mit unterschiedlichen Spannungsebenen. Die E-Control hat für jede Netzebene unterschiedliche Preise festgelegt.

 Netzverlustentgelte

Aus physikalischen Gründen gibt es bei der Übertragung von Strom eine Differenz zwischen der vom Kraftwerk bereitgestellten Energie und der letztendlich verbrauchten Energie. Netzbetreiber kompensieren solche Verluste durch Netzverlustentgelte. Auch bei der Ermittlung der Netzschadensentgelte unterscheidet die E-Control zwischen Netzebenen und berechnet zwischen 1,5 Cent pro kWh und 6 Cent pro kWh.

 Entgelt für Messleistungen

Das Messdienstleistungsentgelt bzw. der sogenannte Messpreis in der Stromrechnung wird direkt an den Netzbetreiber zur Bezahlung der Installation und des Betriebs der Messeinrichtungen oder Stromzähler deren Kalibrierung und Datenauslesung geleistet. In der Regel wird anbieter- und verbrauchsunabhängig eine Grundpauschale erhoben.

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Steuern und Abgaben

Der Steuern- und Abgabenteil ist von Ort zu Ort unterschiedlich, da Gemeinden die Kosten autonom für Stromkund/innen festlegen können. Die Steuern und Abgaben beliefen sich im Jahr 2024 rund 21 % des gesamten Strompreises. Folgende Steuern und Abgaben werden erhoben:

  • Elektrizitätsabgabe
  • Gebrauchsabgabe
  • Umsatzsteuer
  • Erneuerbaren-Förderkosten
  • Biomassenzuschlag

 Die Elektrizitätsabgabe

Wenn Österreich von Elektrizitätsabgabe spricht, sind damit zu zahlende Strom-, Gas-, Kohle- und Flugabgaben gemeint. Regelungen in diesem Bereich, einschließlich der Erstattung, finden sich in insgesamt fünf verschiedenen Gesetzen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Vorschriften, die bei der Besteuerung der Elektrizitätsabgabe zu beachten sind.

  • Der Elektrizitätsabgabe unterliegen:
  • Die Lieferung von Strom
  • Stromverbrauch des Elektrizitätsunternehmen
  • Verbrauch von selbst erzeugtem oder nach Österreich importierten Strom (außer Jungholz und Mittelberg)

Die Gebühr beträgt normalerweise 0,015 EUR pro kWh, für den Verbrauch nach dem 30. April 2022 und vor dem 1. Juli 2023 betrug sie jedoch 0,001 € pro kWh. 

Lediglich in den Ortsgemeinden Jungholz in Tirol und Mittelberg in Vorarlberg wird die Elektrizitätsabgabe nicht erhoben; diese beiden Orte gehören aufgrund eines Vertrages aus dem Jahr 1868, der den Anschluss an das Zollanschlussgebiet der Bundesrepublik Deutschland begründete, nicht zum Bundessteuergebiet Österreichs.

Die Elektrizitätsabgabe gilt für die Stromlieferungen an den Endverbraucher/innen und wird vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Der Netzbetreiber gleicht damit die Kosten aus, welche er vorab für die Stromlieferung an das Finanzamt zahlen musste.

 Die Gebrauchsabgabe

Je nach Stadt und Bundesland fällt auch eine Nutzungssteuer bzw. Benützungsabgabe an. Einige Kommunen besteuern damit die Nutzung öffentlicher, kommunaler Grundstücke. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der genutzten Fläche und dem darüber liegenden Luftraum.

Nach den Rechtsvorschriften der jeweiligen Bundesländer können die Kommunen durch Gemeinderatsbeschluss frei entscheiden, ob und in welcher Höhe eine Gebrauchsabgabe erhoben wird. Entscheidungen über die Gebrauchsabgabe sind daher kommunalrechtlich geregelt, Anfragen zur Höhe der Personensteuer können daher nur direkt bei der jeweiligen Gemeinde gestellt werden.

Die maximale Höhe der Gebrauchsabgabe ist durch das Landesgesetz begrenzt. Im Burgenland und Vorarlberg gibt es keine Gesetze zu dieser Abgabe, während in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark, Tirol und in Wien ein entsprechendes Gebrauchsabgabengesetz erlassen wurde.

 Die Umsatzsteuer

Im Gegensatz zu lokalen Steuern wird die Umsatzsteuer auch Bundessteuer genannt. Diese errechnet sich aus der Addition aller oben genannten Preisbestandteile, nämlich Energiepreise, Netzentgelte, Steuern und Abgaben.

Die Lieferung und der Verbrauch von Energie werden mit dem derzeit üblichen Steuersatz von 20 % besteuert. Ausnahmen bilden hier, wie bei der Elektrizitätsabgabe, Jungholz und Mittelberg, da diese zum Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland gehören und somit sogenannte Zollausschlusszonen sind.

 Erneuerbare Förderkosten

Die Erneuerbaren Förderkosten, die österreichische Stromkunden zur Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien leisten, setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • Erneuerbare Förderpauschale: Ein fester Betrag pro Zähler und Jahr, der unabhängig vom Stromverbrauch ist. Dieser Beitrag, oft auch als „Ökostrompauschale“ bezeichnet, dient dazu, die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien gleichmäßig auf alle Verbraucher zu verteilen.
  • Erneuerbarer Förderbeitrag: Ein variabler Betrag, der in Cent pro Kilowattstunde (kWh) berechnet wird und somit vom individuellen Stromverbrauch abhängt. Dieser Beitrag wird am Ende des Jahres auf die Gesamtrechnung umgelegt.

Die Erneuerbare Förderpauschale und der Erneuerbare Förderbeitrag wurde 2022, 2023 und 2024 ausgesetzt, um Verbraucher aufgrund der Energiekrise zu entlasten. Für das Jahr 2025 wurde die Höhe der Pauschale noch nicht bekannt gegeben. Für einkommensschwache Haushalte gibt es unter Umständen Befreiungen oder Ermäßigungen bei den Erneuerbaren Förderkosten.

 Biomassenzuschlag

Für die Finanzierung zur Förderung von Biomassen wird ein Zuschlag auf Ihrer Stromrechnung verrechnet. Die Höhe dieses Fördertarifs wird vom jeweiligen Landesgesetzgeber festgelegt.

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