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Mit circa 24% hat Österreich einen der höchsten Energiesteuersätze in Europa. Da die Netzkosten jedoch relativ niedrig sind, bleibt der Strompreis inklusive Steuern im guten europäischen Mittelfeld. Doch was genau sind eigentlich die Steuern und Abgaben in Österreich und wofür werden sie verwendet? In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die verschiedenen Komponenten und Zwecke der Steuern und Abgaben und erhalten einen Einblick in die Entwicklung. Im Folgenden werden Steuern und Abgaben, wie Sie sie auf Ihrer Stromrechnung vorfinden, erklärt.
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In Ihrer Jahresabrechnung werden Sie schnell erkennen können, dass sich Ihr Strompreis aus mehreren Komponenten zusammensetzt. Neben den zu erwartenden Betriebs- und Anschaffungskosten Ihres Energieversorgers sind darin auch die Netzentgelte Ihres lokalen Netzbetreibers sowie Steuern und Abgaben enthalten. Die Steuern und Abgaben beliefen sich im Jahr 2022 auf 24 % des gesamten Strompreises.
Quelle: E-Control, 2022, Erstellt mit Datawrapper
Wie ist die Strompreis Zusammensetzung? Sie wüssten gerne mehr wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt und welche Komponenten Ihren Strompreis beeinflussen? Wenn Sie mehr über die Strompreiszusammensetzung wissen möchten, können Sie sich im folgenden Artikel informieren: Strompreiszusammensetzung
Da Sie nun wissen, dass knapp ein Viertel Ihrer Stromrechnung aus Steuern und Abgaben besteht, fragen Sie sich sicherlich: Was sind all diese Abgaben und Steuern? Wozu dienen diese? Die verschiedenen Bestandteile von Steuern und Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Ein Teil Ihrer Stromrechnung besteht aus den Abgaben. Welche diese genau sind und welchen Zweck diese haben finden Sie im weiteren Verlauf.
Für elektrische Energie bzw. Strom erhebt der Bund eine Elektrizitätsabgabe. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996 über die Besteuerung der Lieferung und des Verbrauchs elektrischer Energie (Elektrizitätsabgabegesetz) in der Fassung des BGBl. I Nr. 26/2000. Die Elektrizitätsabgabe beträgt 1,5 Cent/kWh und macht somit 0,4 % Ihrer kompletten Stromrechnung (Stand 2022) aus. Dabei ist die Höhe der Elektrizitätsabgabe immer gleich.
Jede Lieferung elektrischer Energie unterliegt der Elektrizitätsabgabe, es sei denn, die Energie wird an ein Elektrizitätsunternehmen geliefert. Verwendet das Energieversorgungsunternehmen einen Teil des gelieferten oder selbst erzeugten Stroms für andere Zwecke als zur Weiterlieferung, ist dieser Teil steuerpflichtig.
Bundesland- und Gebiet spezifisch wird außerdem die Gebrauchsabgabe oder auch die sogenannte Benutzungsabgabe fällig und diese beträgt 4,7 % Ihrer Gesamtstromrechnung (Stand 2022). Manche Gemeinden besteuern damit die Nutzung öffentlichen Gemeindegrundes.
Die Höhe der Abgabe soll dabei verhältnismäßig zu der genutzten Fläche und des darüber liegendem Luftraums stehen. In Gemeinden, in denen die Verbrauchssteuer nicht im Tarif enthalten ist, sondern über den Lieferanten direkt an Kund/innen verrechnet wird, muss diese auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden (nach §45c EIWOG bzw. §40a GWG).
Auf Basis der Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes, können Gemeinden autonom auf Beschluss des Gemeinderates entscheiden, ob sie eine Gebrauchsabgabe erheben möchten und wenn ja, in welcher Höhe. Der Beschluss über die Gebrauchsabgabe fällt somit in das Gemeinderecht und die Höhe der einzelnen Abgabe kann daher nur durch direkte Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Gemeinde erfragt werden.
Die Maximalhöhe der Grundpauschale ist durch das jeweilige Landesgesetz begrenzt. Im Burgenland und in Vorarlberg gibt es keine Gesetzgebung zu dieser Abgabe, während in Kärnten, Tirol, Steiermark, Salzburg, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien entsprechende Gebrauchsabgabengesetze verabschiedet wurden.
Bundesland | Pauschale ja / nein |
---|---|
Wien |
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Tirol |
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Steiermark |
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Burgenland |
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Salzburg |
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Oberösterreich |
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Vorarlberg |
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Niederösterreich |
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Kärnten |
|
Im Großteil der Gemeinden ist die Gebrauchsabgabe in zwei verschiedene Posten aufgeteilt. Sie wird dann in der Stromrechnung als Energiegebrauchsabgabe und Netzgebrauchsabgabe aufgeführt. Dabei muss für die Gebrauchsabgabe Energie mit 6 % - 7 % des Netztarifes netto gerechnet werden. Sollte auch eine Netzgebrauchsabgabe fällig werden, können Sie sich auch hier an 6 % - 7 % des Netztarifs netto orientieren.
Die KWK-Pauschale wird erhoben, um den Bau und die Erneuerung von hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) zu fördern. Die KWK-Pauschale wird von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Stromverbraucher/innen in Euro pro Zählpunkt geleistet.
Diese wird anschließend von den Netzbetreibern in Rechnung gestellt und gemeinsam mit dem jeweiligen Netznutzungsentgelt von den an ihren Netzen angeschlossenen Endverbraucher/innen erhoben. Für die an den Netzebenen angeschlossenen Netzbenutzer/innen beträgt die KWK-Pauschale 1,25 Euro im Jahr (Stand März 2023).
Alle Stromverbraucher/innen, also auch Sie als privater Haushalt, zahlen für die Erneuerbare-Energien-Förderung, die auf Ihrer Netzrechnung erscheint. Die von Ihnen gezahlte EEG-Förderung wird über den Netzbetreiber an die OeMAG weitergegeben und finanziert die Ökostromförderung. Die Erneuerbaren-Förderkosten bestehen aus den folgenden zwei Komponenten:
Diese Komponenten werden per Zähler abgerechnet und auf Ihrer Rechnung unter Netzentgelte aufgeführt. Erneuerbare-Förderbeiträge und die Erneuerbare-Förderpauschale sind seit 2022 ausgesetzt. Der Grund für die Aussetzung ist, dass aufgrund der zukünftigen hohen Strompreise sowie dem bei der Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) prognostizierten Finanzierungsüberschusses würden für das Jahr 2023 keine zusätzlichen Mittel zur Bedeckung der Förderungen benötigt werden.
Jedoch soll ab 2024 die Erneuerbaren-Förderpauschale für jeweils drei Jahre mittels einer Verordnung festgesetzt werden. Der Erneuerbare-Förderbeitrag wird einheitlich auf Basis der Netznutzungsentgelte und Netzverlustentgelte anteilig erhoben. Das bedeutet, dass dieser Beitrag verbrauchsabhängig ist und wenn Sie mehr Strom verbrauchen, zahlen Sie auch einen höheren Energie-Förderbeitrag. Die Erneuerbaren-Förderpauschale ist ein jährlicher Festbetrag für Haushaltskund/innen.
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Ab 2022 erhebt nur noch das Land Oberösterreich einen Biomasse-Förderungszuschlag (Grundgesetz zur Biomasseförderung (BGBl. I Nr. 43/2019)). Die Landesregierung muss den Zuschlag per Gesetz neu festlegen, um einen Unterschied in der Höhe auszugleichen. Der Biomassenzuschlag muss von allen Netzbetreibern in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus werden von den an den Netzen der Netzbetreiber angeschlossenen Endverbraucher/innen zusammen mit den jeweiligen Netznutzungs- und Netzverlustentgelten erhoben.
Sie sind von einer Strompreiserhöhung betroffen? Ihr Strompreis wurde erhöht und Sie wissen nicht, was das bedeutet? Im folgenden Artikel finden Sie Informationen zur Strompreiserhöhung und was Sie dagegen unternehmen können: Strompreiserhöhung
Anders als die gemeindeabhängigen Steuern ist die Umsatzsteuer eine vom Bund festgelegte Steuer. Daher wird sie auch Bundessteuer genannt. Sie wird nach Addition aller zuvor genannten Preiskomponenten, also dem Energiepreis, dem Netztarif und den Energiesteuern und -abgaben aufgerechnet.
Mit einem Steuersatz, welche seit 1995 gelten, von 16,7 % (Stand März 2023) werden die Lieferung und der Verbrauch von Energie besteuert. Die Umsatzsteuer hat sich im Laufe der Jahre nie geändert. Wie auch schon bei Elektrizitätsabgabe, bilden Jungholz (Tirol) und Mittelberg (Vorarlberg) hierbei die Ausnahme, da sie Teil des Steuergebiets der Bundesrepublik Deutschland sind – sogenannte Zollausschlussgebiete.
Während Steuern und Abgaben 1996 vor der Liberalisierung der Strommärkte noch 2,7 Cent pro kWh ausmachten, müssen Haushaltskund/innen heute mehr als das Doppelte des gesetzlichen Stromtarifs zahlen. Dies führt dazu, dass der Nettoenergie- und Netzanteil faktisch zurückgegangen ist.
Derzeit sind die Stromsteuer- und Tarifbelastungen für Haushaltskund/innen in kaum einem anderen europäischen Land höher als in Österreich. Im Durchschnitt liegt der Steuer- und Abgabenanteil bei etwa 6 Cent/kWh. Steuern und Abgaben machen etwa 21,8 % (Stand 2022) der gesamten Stromrechnung aus. Im Vergleich dazu beträgt die britische Steuer und Abgaben Rate nur fünf Prozent.
Betrachtet man den Verbraucherpreisindex (VPI) sowie den Index Steuern und Abgaben über die letzten Jahre, so wird deutlich, dass der Index Steuern und Abgaben stärker gestiegen ist als der VPI. Da der Index Steuern und Abgaben in den meisten Jahren höher liegt als der VPI, bedeutet dies, dass die Steuern und Abgaben einen verhältnismäßig großen Anteil an der Inflation, welche im VPI abgebildet wird, einnimmt. Genauere Informationen diesbezüglich finden Sie in dem Liniendiagramm.
Wie hat sich der Strompreis entwickelt? Kurz gesagt: Wenn beispielsweise Österreich den Strom mit dem gleichen Satz besteuern würde wie Großbritannien, würden die Strompreise in diesem Land zu den niedrigsten in Europa gehören. Weiteres zur Strompreis Österreich Entwicklung erfahren Sie hier: Strompreisentwicklung
Quelle: Eurostat, Oesterreichs Energie, 2022, Erstellt mit Datawrapper
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