~21 %
Anteil am Strompreis 2024
Steuern und Abgaben, Wiener Musterhaushalt
0,1 ct
Elektrizitätsabgabe 2026
pro kWh — statt 1,5 ct, befristet bis Jahresende
~59 €
Ersparnis pro Jahr
3.500 kWh, brutto, durch Senkung der Elektrizitätsabgabe
Wie hoch ist der Anteil von Steuern und Abgaben?
Ihr Strompreis setzt sich aus drei Blöcken zusammen: dem Energiepreis Ihres Versorgers, den Netzentgelten Ihres Netzbetreibers und den staatlich festgelegten Steuern und Abgaben. Letztere beliefen sich 2024 auf rund 21 % der Gesamtrechnung — Tendenz für 2026 fallend, dank der gesenkten Elektrizitätsabgabe und reduzierter Förderkosten.
Auf Ihrer Jahresabrechnung erscheinen die Posten teils direkt unter „Steuern und Abgaben", teils versteckt in den Netzentgelten — etwa die Erneuerbaren-Förderkosten und der Biomassenzuschlag. Anbieter und Bundesland können Sie wechseln, an Steuern und Abgaben hingegen führt kein Weg vorbei.
Quelle der Aufteilung
Die 21 %-Angabe gilt für einen Musterhaushalt mit 3.500 kWh/Jahr in Wien (Stand 2024). Quelle: E-Control, Strompreiszusammensetzung Haushalt.
Was zählt dazu?
Die fünf Positionen im Überblick
Eine Bundessteuer (Elektrizitätsabgabe), zwei Förderbeiträge für erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung, eine Landes- bzw. Gemeindeabgabe und am Ende die Umsatzsteuer auf alles obendrauf.
- Elektrizitätsabgabe
- Bundessteuer auf jede gelieferte kWh. 2026 für Haushalte stark gesenkt — von 1,5 auf 0,1 Cent pro kWh, befristet bis Jahresende.
- Erneuerbaren-Förderkosten
- Pauschale + verbrauchsabhängiger Beitrag finanzieren den Ökostrom-Ausbau (OeMAG). 2022–2024 ausgesetzt, seit 2025 wieder aktiv, 2026 rund 22 % niedriger.
- KWK-Pauschale
- Fester Euro-Betrag pro Zählpunkt, fließt in den Bau und die Erneuerung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.
- Gebrauchsabgabe
- Gemeindeabgabe für die Nutzung öffentlichen Grundes durch das Stromnetz. Höhe variiert pro Bundesland — Burgenland und Vorarlberg verzichten darauf.
- Umsatzsteuer (USt)
- Bundessteuer mit 20 % Normalsatz, aufgeschlagen auf alle vorgenannten Posten. Ausnahme: die Zollausschlussgebiete Jungholz und Mittelberg.
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Elektrizitätsabgabe — 2026 stark gesenkt
Die Elektrizitätsabgabe ist eine Bundessteuer auf elektrische Energie, geregelt im Elektrizitätsabgabegesetz (BGBl. Nr. 201/1996). Üblicher Satz: 1,5 Cent pro kWh. Für 2026 hat der Nationalrat die Abgabe befristet stark gesenkt — Ziel ist die Entlastung von Haushalten und Betrieben angesichts hoher Energiekosten.
Haushalte 2026
0,1 ct/kWh
Bei 3.500 kWh: 3,50 € statt 52,50 € pro Jahr (netto)
Betriebe 2026
0,82 ct/kWh
Reduziert von 1,5 ct/kWh, ebenfalls befristet bis Ende 2026
Befreit von der Elektrizitätsabgabe sind unter anderem:
- Strom für die Erzeugung von Mineralöl oder Erdgas
- Strom für nichtenergetische Zwecke
- Eigenbedarf von Elektrizitätserzeugern bis 5.000 kWh pro Jahr (Freigrenze)
- Selbst erzeugter und verbrauchter Strom aus erneuerbaren Quellen
- Selbst erzeugter Bahnstrom aus erneuerbaren Energieträgern für Schienenfahrzeuge
Quellen: Parlament Österreich, BMF.
Erneuerbaren-Förderkosten — wieder aktiv, 2026 reduziert
Die Erneuerbaren-Förderkosten finanzieren über die OeMAG den Ausbau von Wind, PV und anderer Ökostromquellen. Sie bestehen aus zwei Teilen:
Pauschale
Erneuerbaren-Förderpauschale
Jährlicher Festbetrag pro Zählpunkt, abhängig von der Netzebene. Für Haushalte (Netzebene 7) liegt er 2026 bei rund 19,02 € pro Jahr.
Beitrag
Erneuerbaren-Förderbeitrag
Verbrauchsabhängig. Für Haushalte 2026: 0,620 ct/kWh plus eine kleine jährliche Komponente (rund 3,80 € pro Zählpunkt).
Was sich 2026 geändert hat
2022, 2023 und 2024 waren beide Komponenten ausgesetzt. Seit 1. Jänner 2025 werden sie wieder eingehoben. Für 2026 wurde die Belastung um rund 22 % gesenkt — bei 3.500 kWh/Jahr sinkt der Posten gegenüber 2025 um etwa 8,60 € (brutto).
Beträge gemäß Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung 2026 (Netzebene 7). Verbindliche Werte stehen auf Ihrer Netzrechnung. Quelle: ORF, E-Control.
KWK-Pauschale
Die KWK-Pauschale finanziert den Bau und die Erneuerung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Sie wird in Euro pro Zählpunkt erhoben und vom Netzbetreiber gemeinsam mit dem Netznutzungsentgelt verrechnet.
Wie hoch sie ausfällt, hängt von Netzbetreiber und Netzebene ab — auf der Netzrechnung ist sie als eigene Position ausgewiesen.
Biomassenzuschlag
Seit 2022 erhebt nur noch Oberösterreich einen Biomasse-Förderungszuschlag (BGBl. I Nr. 43/2019). In allen anderen Bundesländern ist die Position auf der Stromrechnung leer.
Die Höhe wird per Landesgesetz neu festgelegt und gemeinsam mit dem Netznutzungs- und Netzverlustentgelt eingehoben.
Gebrauchsabgabe — Bundesland und Gemeinde entscheiden
Die Gebrauchsabgabe (auch: Benutzungsabgabe) zahlen Gemeinden auf öffentlichen Grund unter dem Stromnetz. Auf Basis des Landesgesetzes entscheidet der Gemeinderat, ob er die Abgabe erhebt — die Höhe variiert daher von Ort zu Ort.
In den meisten Gemeinden taucht die Gebrauchsabgabe in zwei Posten auf der Stromrechnung auf — als Energiegebrauchsabgabe und Netzgebrauchsabgabe. Als Daumenregel werden je 6 % bis 7 % des Netztarifs netto fällig.
| Bundesland | Gebrauchsabgabe |
|---|---|
| Wien | Ja |
| Niederösterreich | Ja |
| Oberösterreich | Ja |
| Steiermark | Ja |
| Kärnten | Ja |
| Salzburg | Ja |
| Tirol | Ja |
| Burgenland | Nein |
| Vorarlberg | Nein |
Im Burgenland und in Vorarlberg fehlt die landesrechtliche Grundlage. In allen übrigen Bundesländern entscheidet die einzelne Gemeinde — die genaue Höhe erfahren Sie über das Gemeindeamt oder direkt auf Ihrer Stromrechnung (§45c EIWOG).
Umsatzsteuer — 20 % auf alles obendrauf
Die Umsatzsteuer (USt) ist eine vom Bund festgelegte Steuer mit dem Normalsatz von 20 %. Sie wird ganz am Ende auf die Summe aus Energiepreis, Netztarif und allen vorgenannten Energieabgaben aufgerechnet — also auf Ihre komplette Netto-Stromrechnung.
Eine Ausnahme gibt es geografisch: Jungholz (Tirol) und Mittelberg (Vorarlberg) gehören zum deutschen Steuergebiet (Zollausschlussgebiete) und unterliegen daher dem deutschen USt-Regime — nicht dem österreichischen.
Lesehilfe Stromrechnung
Wo finden Sie diese Posten auf Ihrer Stromrechnung?
Nicht alle Steuern und Abgaben tauchen unter derselben Überschrift auf. Manche stehen direkt im Block „Steuern und Abgaben", andere verstecken sich in den Netzentgelten oder werden ganz am Schluss aufgeschlagen.
| Position | Erscheint im Block | Form auf der Rechnung |
|---|---|---|
| Elektrizitätsabgabe | Steuern und Abgaben | Eigene Zeile, ct/kWh × Verbrauch |
| Erneuerbaren-Förderpauschale | Netzentgelte | Jährlicher Festbetrag pro Zählpunkt |
| Erneuerbaren-Förderbeitrag | Netzentgelte | Verbrauchsabhängig, ct/kWh |
| KWK-Pauschale | Netzentgelte | Pauschale pro Zählpunkt |
| Gebrauchsabgabe | Steuern und Abgaben | Oft zweigeteilt: Energie- und Netzgebrauchsabgabe |
| Biomassenzuschlag | Netzentgelte | Nur in Oberösterreich, sonst leer |
| Umsatzsteuer (USt) | Endsumme | 20 % auf den gesamten Netto-Betrag |
Tipp: Die Stromrechnung Schritt für Schritt erklärt jede Zeile im Detail. Wenn Sie eine Position nicht zuordnen können, hilft Ihnen die E-Control-Schlichtungsstelle kostenlos weiter.
Persönliche Beratung
Steuern bleiben — der Energiepreis nicht
An Steuern und Abgaben führt kein Weg vorbei. Beim Energiepreis lassen sich aber 175 € bis 525 € pro Jahr sparen. Unsere Berater:innen prüfen mit Ihnen kostenlos die Rechnung — Mo 08–19 Uhr, Di–Fr 08–18 Uhr.
Entwicklung der Steuern und Abgaben seit 1996
Vor der Liberalisierung des Strommarkts 1996 lagen Steuern und Abgaben bei rund 2,7 Cent pro kWh. Heute sind es — selbst nach der Senkung 2026 — deutlich mehr. Der Index Steuern und Abgaben ist über die Jahre stärker gestiegen als der allgemeine Verbraucherpreisindex (VPI), was bedeutet, dass die staatlichen Komponenten überproportional zur Stromkostenbelastung beitragen.
1996
~2,7 ct/kWh
vor der Liberalisierung des Strommarkts
2024
~21 %
der gesamten Stromrechnung (Musterhaushalt Wien, 3.500 kWh)
2026 (Schätzung)
~16 %
der Stromrechnung — rund 5 Prozentpunkte weniger als 2024 dank gesenkter Elektrizitätsabgabe (befristet bis Jahresende)
Quelle: Eurostat / Oesterreichs Energie, eigene Zusammenstellung.
Österreich im EU-Vergleich: überdurchschnittlich besteuert
Im EU-27-Schnitt liegt der Steuer- und Abgabenanteil am Haushaltsstrompreis bei rund 30 % — Österreich lag 2024 mit ~21 % zwar darunter, jedoch bei den absoluten Steuersätzen (Elektrizitätsabgabe, USt) im oberen Drittel. Mit der befristeten Senkung 2026 entlastet der Bund die Haushalte spürbar. Der detaillierte Vergleich steht im Artikel Strompreis in Europa.