Der Netztarif, Netzvertrag und Ihre Stromrechnung

STROMPREISE VERGLEICHEN
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Der Netztarif ist ein weiteres Element, das Sie auf Ihrer Rechnung finden
Der Netztarif ist nach dem Strompreis die zweite große Komponente auf Ihrer Stromrechnung und macht ca. 1/3 bis 2/5 Ihrer Rechnung aus. Es handelt sich hierbei um eine Kompensierung für die Instandhaltung und den Ausbau des Energienetzes. Der Netzbetreiber ist dafür zuständig, dass der Strom auch von den Kraftwerken zu Ihnen ins Haus kommt. Dementsprechend haben Sie zusätzlich zu Ihrem Energieliefervertrag auch einen seperaten Netzvertrag mit dem Netzbetreiber, den sog. Netznutzungsvertrag.
Inhalt:
1. Zusammensetzung des Netztarifs
Im Gegensatz zum reinen Strompreis, der vom Stromanbieter bestimmt wird, wird der Netztarif nicht frei vom Netzbetreiber festgelegt. Die Aufsichtsbehörde E-Control entscheidet über die Höhe der Netztarife in den verschiedenen Bundesländern, um faire Bedingungen im liberalisierten Markt zu schaffen.

Das Netz wird ständig gewartet und ausgebaut
Der Netztarif setzt sich aus verschiedenen Teiltarifen zusammen je nachdem was Ihre Anlage benötigt. Dieser Tarif kommt den Netzbetreibern zu, die für die Installation, den Ausbau und das Funktionieren des Netzes verantwortlich sind. Mit dem Netztarif sollen alle Kosten, die mit den weitreichenden Aktivitäten des Netzbetreibers verbunden sind, gedeckt werden. Dazu zählen der Auf- und Ausbau des Netzes, seine Instandhaltung und das Ablesen des Zählerstands.
Da die Preisgestaltung für die Nutzung der Stromnetze unter Aufsicht der zentralen Regulierungsbehörde E-Control stehen, herrscht kein Wettbewerb in diesem Bereich. Alle Tarife, die die Netznutzung betreffen, werden von der E-Control in einem komplexen aber transparenten Verfahren festgelegt. Sie unterscheiden sich je nach Netzebene und Netzgebiet.
Klicken Sie auf "Netzebenen und Netzgebieten", um mehr darüber zu erfahren. Wenn Sie Ihren Anbieter wechseln möchten wenden Sie sich an unsere Hotline:
0720 1155 70
Woraus setzt sich Ihr Netztarif zusammen?
MONATLICHE ENTGELTE | EINMALIGE ENTGELTE |
---|---|
Netznutzungsentgelt | Netzzutrittsentgelt |
Arbeitspreis | Netzbereitstellungsentgelt |
Leistungspauschale | Sonstige Leistungen |
Netzverlustengelt | |
Entgelt für Messleistungen |
2. Das Netznutzungsentgelt
Um die Kosten des Netzbetreibers für Errichtung, Ausbau, Instandhaltung und Betrieb des österreischischen Energienetzes zu decken, wird das Netznutzungsentgelt erhoben. Es ist aufgeteilt in eine Leistungspauschale und einen Preis für die Arbeitsleistung, die in Cent pro kWh berechnet wird. Es gibt allgemein sieben Netzebenen mit unterschiedlichen Spannungsniveaus. Für jede Netzebene hat die E-Control einen anderen Preis festgelegt. Teilweise variieren diese stark (bis zu 200%). Die günstigsten Tarife bieten das Höchst- und Hochspannungsnetz, während die teuersten im Niederspannungsnetz zu finden sind. Für den herkömmlichen Verbrauch von Privatkunden, Landwirte und Gewerbekunden ist nur die Netzebene 7 relevant.
Der Arbeitspreis
Der Preis dieses Postens hängt vorrangig von der Verbrauchsmenge ab. Mit dem Arbeitspreis wird der Netzbetreiber für die Inanspruchnahme des Netzes kompensiert. Hierbei bestehen kleinere Unterschiede bei der Preisgestaltung, die vom Ort des Verbrauchs abhängig sind. Für einzelne Netzbetreiber gelten außerdem unterschiedliche Cent pro Kilowattpreise in den Perioden Januar-Juni und Juli-Dezember. Dabei bewegen sich die Preisdifferenzen zumeist im Zehntel oder Hunderstel Cent-Bereich. Wir helfen Ihnen gerne beim Wechsel zu einem Anbieter mit einem günstigeren Preis pro Kilowattstunde:0720 1155 70.
Die Leistungspauschale
Mit in Österreich aktuell 13,80€ hat die E-Control eine jährliche Leistungspauschale festgelegt, die unabhängig von der Verbrauchsmenge ist und bundesweit einheitlich veranschlagt wird. Je nach Netzbetreiber und Energielieferant wird diese Pauschale in monatlichen Raten oder einer jährlichen Einmalzahlung berechnet. Diese Pauschale ermöglicht dem Netzbetreiber beispielsweise langfristig Investitionen zu planen und durchzuführen.
In folgender Tabelle sind nur die großen regionalen Netzbetreiber und Preise für einen Durschnittshaushalt angeführt.
Bundesland | Netzengelt | Steuern und Abgaben |
---|---|---|
Wien | 200,42 | 167,94 |
Niederösterreich | 202,98 | 153,65 |
Oberösterreich | 210,29 | 153,65 |
Linz | 169,36 | 153,65 |
Salzburg | 201,61 | 160,72 |
Tirol | 201,03 | 153,65 |
Innsbruck | 218,39 | 155,91 |
Vorarlberg | 196,89 | 153,65 |
Kärnten | 272,24 | 153,65 |
Klagenfurt | 189,18 | 177,45 |
Steiermark | 235,38 | 153,65 |
Graz | 165,48 | 153,65 |
Burgenland | 207,96 | 153,65 |
3. Das Netzverlustentgelt
Bei der Übertragung von elektrischer Leistung entsteht aus physikalischen Gründen eine Differenz zwischen der im Kraftwerk bereitgestellten und der letztlich genutzten Energie. Mit dem Netzverlustentgelt wird dem Netzbetreiber dieser Verlust ausgeglichen. Bei der Bestimmung des Netzverlustentgeltes unterscheidet die E-Control auch zwischen den unterschiedlichen Netzebenen und berechnet zwischen 1,5 Cent pro kWh und 6 Cent pro kWh.

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Diese teilweisen erheblichen Berechnungsunterschiede beruhen auf der Ohmsche Widerstandsregel, wobei zwischen den Netzebenen in den jeweiligen Regionen unterschiedlich hohe Verlustkosten auftreten und daher andere Netzverlustentgelte veranschlagt werden. Außerdem berechnen manche Netzbetreiber unterschiedliche Tarife für die Perioden Jänner-Juni und Juli-Dezember, diese bewegen sich jedoch nur im Zehntel oder Hundertsteil eines Cents.
Diese Differenz entsteht nur bei der Übertragung von Elektrizität (elektrische Energie), nicht von Erdgas (chemische Energie).
4. Das Entgelt für Messleistungen
Der Posten Entgelte für Messleistungen bzw. der sogenannte Messpreis in Ihrer Stromrechnung kommt direkt dem Netzbetreiber zu, um dessen Kosten für Installation und Betrieb von Zähleinrichtungen bzw. Stromzählern, sowie dessen Eichung und Datenauslesung zu decken. Im Allgemeinen wird eine Grundpauschale von 28,80€ pro Jahr erhoben, die Anbieter- und verbrauchsunabhängig ist. In Wien hingegen beträgt diese Pauschale bei gleichen Bedingungen 26,16€ pro Jahr.
Je nach Netzbetreiber oder auf Wunsch des Kunden kann diese Pauschale auch in monatlichen Raten bezahlt werden.
Netzbetreiber | Engelt für Strom | Entgelt für Gas |
---|---|---|
Wiener Netze | 26,16 | 16,2 |
Netz Niederösterreich | 26,16 | 9,72 |
Netz Oberösterreich | 26,16 | 16,2 |
Linz Strom Netz | 28,56 | 16,2 |
Salzburg AG | 28,8 | 16,2 |
Ti-Netz Tirol | 28,8 | 16,2 |
Innsbrucker Kommunalbetriebe | 28,8 | 16,2 |
Vorarlberger Energienetze | 19,2 | 12,24 |
KNG-Netz Kärnten | 27,96 | 13,56 |
Stadtwerke Klagenfurt | 28,8 | 16,2 |
Energienetz Steiermark | 28,8 | 16,2 |
Graz Strom Netz | 25,2 | 16,2 |
Netz Burgenland> | 26,4 | 16,2 |
Sollten jedoch zusätzliche Leistungen notwendig werden, wird je nach Art der Messung, nötigem Einsatz von Gerätschaften und Spannungsnetzen in 11 Tarife und Beträge für Zusatzleistungen zur Berechnung des Entgelts für Messleistungen pro Monat unterschieden. Die Beträge für die einzelnen Posten reichen von 1,00€ für Zusatzleistungen bis 75,00€ für Messungen von Mittelspannungswandlern in der Netzebene 4 und 5. Wie bereits erwähnt bezieht der übliche Haushaltskunde seine Energie in der Regel auf der Netzebene 7.
5. Das Netzzutrittsentgelt
Ist in Ihrem Haus noch keine Stromleitung vorhanden, dann muss eine Leitung neu installiert werden. Für diese Neuinstallation werden zum einen Kosten für die Installation von Zähleinrichtungen berechnet. Dies jedoch erst nach Zustimmung des Kunden zum Kostenvoranschlag des Netzbetreibers. Die E-Control hat für diese Fälle Höchstsätze für die Überprüfung und den Ausbau von Messgeräten festgelegt, die je nach Leistung und Größe zwischen 40,00€ und 500,00 € betragen. Alle fünf Jahre werden diese Tarife einer Revision unterzogen, wobei die aktuelle Regulierungsperiode im Dezember 2017 endet.

Bei der Installation eines neuen Stromanschlusses fallen Kosten an
Wenn bei Ihnen ein neuer Stromanschluss gebaut wird, muss an den Netzbetreiber auch einmalig das Netzzutrittsentgelt entrichtet werden. Damit werden die Kosten ausgeglichen, die dem Netzbetreiber bei der Errichtung oder Änderung eines neuen Netzzugangs entstehen. Die Kosten für diesen Anschluss reicht der Netzbetreiber in veränderter Form an den Konsumenten weiter, bzw. tritt der Netzbetreiber direkt auf den Kunden zur Begleichung dieser Kosten zu. In diesem Fall erscheint dieser Posten also nicht auf Ihrer gewöhnlichen Stromrechnung, sondern wird gesondert in Rechnung gestellt.
Wenn Sie schließlich an das Stromnetz angeschlossen sind und einen Netznutzungsvertrag unterzeichnet haben, müssen Sie nur mehr einen Anbieter bzw. Stromerzeuger auswählen. Wir finden einen günstigeren Tarif für Sie und übernehmen die Anmeldung für Sie:0720 1155 70.
Lesen Sie mehr über Kosten, die auf Sie zukommen, wenn Sie einen neues Haus beziehen in unserer Rubrik: Ein- und Umziehen
6. Das Netzbereitstellungsentgelt

Das Netzbereitstellungsentgelt wird einmalig verlangt
Durch das Netzbereitstellungsentgelt wird dem Netzbetreiber eine Gegenleistung für die vorgeleistete Arbeit zur Errichtung des Netzes und somit zur Ermöglichung einer Netznutzung entgegengebracht. Hierbei handelt es sich um eine Pauschale, die nur einmalig verlangt werden kann und je nach Netzebene und Netzbereich berechnet wird.
Dabei gilt österreichweit für Netzebene 1 eine Pauschale von 8,70€ und für Netzebene 2 9,80€ pro Kilowatt, während in Netzebene 3 eine Varianz von 10,29€ bis 29€, in Netzebene 4 zwischen 44,00€ und 78,55€, in Netzebene 5 zwischen 61,16€ und 133,00€, sowie in Netzebene 6 zwischen 106,83€ und 208€ und letztlich in Netzebene 7 zwischen 166,74€ und 293,63€ vorliegt.
7. Das Entgelt für sonstige Leistungen
Unter diesem Posten kann der Netzbetreiber Kosten anführen, die nicht in die vorangegangen Kategorien fallen und durch den Netznutzer erzeugt wurden. Dazu gehören
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