PV-Förderung in Zahlen
EAG-Pauschale 2026
bis 150€/kWp
OeMAG-Investitionszuschuss
Einkommensteuer
12.500kWh/Jahr
Einspeisung steuerfrei (bis 35 kWp)
Antrag → Auszahlung
6–12Mon.
EAG-Antrag bis Überweisung
7-kWp-Beispiel
~2.000€
EAG + Land typisch
Quellen: EAG-IZ-Verordnung 2026, OeMAG-Plattform, Bundesministerium für Finanzen, Förderportale der Bundesländer (Stand Frühjahr 2026). Beispielwerte für ein Einfamilienhaus mit 7 kWp.
Die drei Förder-Hebel 2026, was nach dem Ende der Nullsteuer noch zählt
Im Netz kursieren noch viele Texte aus der Nullsteuer-Phase (Jänner 2024 bis März 2025), die einen Hebel beschreiben, den es heute nicht mehr gibt. Wer 2026 plant, hat realistisch drei Optionen, eine bundesweite, eine regionale, eine steuerliche.
EAG-Investitionszuschuss
Bundesweit · über OeMAG
Der wichtigste Bundeshebel 2026. Pauschale bis 150 €/kWp nach EAG-IZ-Verordnung 2026, gestaffelt nach Anlagengröße. Ausgeschüttet in Fördercalls mehrmals pro Jahr, die typischerweise innert Stunden ausgeschöpft sind. Antrag online auf der OeMAG-Plattform, zwingend vor Errichtung der Anlage.
Bundesländer & Gemeinden
Regional · stark unterschiedlich
Jedes Bundesland hat eigene Programme, Pauschalen pro kWp, Speicher-Zuschüsse, Förderungen für Balkonkraftwerke. Plus: Manche Gemeinden legen extra drauf. Bundes- und Länderförderung sind parallel möglich, solange die Beihilfen-Obergrenze gewahrt bleibt.
Einkommensteuerbefreiung
Laufend · steuerlich
Einspeiseerlöse aus PV-Anlagen bis 35 kWp sind einkommensteuerfrei, sofern die jährliche Einspeisung 12.500 kWh nicht übersteigt. Greift automatisch, kein Antrag nötig. Für ein typisches Einfamilienhaus deckt diese Grenze die gesamte Einspeisemenge ab.
Aus der Beratung: Wir hören am Telefon oft „Aber im Netz steht, die Anlage ist umsatzsteuerfrei …", das stimmt nur noch für Bestellungen vor 1. April 2025. Seit dem 1. April 2025 gilt wieder der volle 20-%-Satz. Wer heute kalkuliert, sollte das aus der Wirtschaftlichkeitsrechnung rausnehmen, sonst fehlen plötzlich 2.000 € in der Amortisation.
Was 2025 passiert ist, die Nullsteuer ist Geschichte
Vom 1. Jänner 2024 bis zum 31. März 2025 waren PV-Anlagen bis 35 kWp in Österreich von der Umsatzsteuer befreit (Nullsteuersatz). Diese Befreiung war massiv wirksam, eine 7-kWp-Anlage wurde dadurch um rund 2.400 € günstiger. Mit Wirkung 1. April 2025 wurde die Regelung gesetzlich aufgehoben.
Heute geltend
20 % Umsatzsteuer regulär
Seit 1. April 2025 gilt für PV-Anlagen wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 20 %, wie für jede andere Anschaffung. Der Steuervorteil von 2024 ist weg.
Übergangsregelung
Bestellungen vor 1. April 2025
Für Anlagen, die vor dem 1. April 2025 bestellt wurden, greifen Übergangsregelungen, auch wenn die Errichtung erst später erfolgt. Wer einen entsprechend datierten Auftrag hat, sollte das mit dem Installateur oder Steuerberater prüfen.
Folgen für den Markt
Der PV-Zubau ist 2025 sichtbar zurückgegangen, von rund 2,5 GW in 2024 auf etwa 1,6 GW. Mit dem Wegfall der Nullsteuer und niedrigeren Strombörsenpreisen verschiebt sich die Wirtschaftlichkeitsrechnung deutlich. Förderungen wie EAG-Investitionszuschuss und Bundesländerprogramme bleiben wichtig, sind aber jeder für sich kleiner als die Nullsteuer es war.
EAG-Investitionsförderung über die OeMAG
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ist die zentrale Bundesförderung für PV-Anlagen in Österreich. Abgewickelt wird sie über die OeMAG-Abwicklungsstelle in Form von Fördercalls, mehrmals pro Jahr werden Förderbudgets in zeitlich begrenzten Fenstern ausgeschrieben. Die Mittel sind in vergangenen Runden innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft gewesen.
Pauschale 2026
bis 150 €/kWp
Laut EAG-IZ-Verordnung 2026 bis 150 €/kWp, gestaffelt nach Anlagengröße. Kleinere Anlagen (typische Einfamilienhaus-Größe) erhalten den höheren Satz, größere Anlagen weniger pro kWp.
Beispiel 7 kWp: in der Spitze rund 1.050 € Investitionszuschuss.
Eigene Förderschiene
Stromspeicher
Separate Pauschale pro kWh nutzbarer Speicherkapazität. Voraussetzung: Speicher in zeitlichem Zusammenhang mit einer PV-Anlage installiert.
Reine Speicher-Nachrüstungen ohne PV-Bezug fallen meist heraus.
Aus der Beratung: Der häufigste Fehler beim EAG-Antrag ist zu spätes Anmelden, die Anlage muss vor der Errichtung registriert werden. Wer erst nach dem Termin mit dem Installateur an die Förderung denkt, fällt durch. Faustregel: Sobald du das Angebot unterschreibst, melde am selben Tag im EAG-Portal an. Die meisten Installateure kennen das, viele Bauherren tun es nicht.
Bundesländer-Förderungen 2026 im Überblick
Jedes Bundesland hat eigene Programme, die zusätzlich zum EAG-Zuschuss laufen. Höhe, Bedingungen und Antragsfenster ändern sich häufig, die folgende Tabelle ist ein Grobüberblick zum Stand Frühjahr 2026. Vor Antrag im Förderportal des Bundeslandes die Aktualität prüfen.
| Bundesland | Programm-Typ 2026 | Schwerpunkt |
|---|---|---|
| Wien | Wohngebäude- und Mini-PV-Programme | Balkonkraftwerke, Wohnhausanlagen, Mehrparteien |
| Niederösterreich | Wohnbauförderung mit PV-Bonus, eigene Speicher-Förderung | Stromspeicher, Einfamilienhaus |
| Oberösterreich | Pauschale pro kWp, Speicher-Zuschuss | EFH, Speicher, Energiegemeinschaften |
| Steiermark | Direktzuschuss über Land + häufige Gemeinde-Programme | Speicher, ländliche Gemeinden |
| Tirol | Sanierungsoffensive mit PV-Komponente | Sanierung + PV kombiniert |
| Salzburg | Förderung für Speicher und Energiegemeinschaften | Speicher, EGs |
| Vorarlberg | Wohnbauförderung mit PV-Pauschale | Neubau, Sanierung |
| Kärnten | Direktförderung Speicher, gemeinde-spezifische Zuschüsse | Speicher, ländlich |
| Burgenland | Mini-PV-Förderung, Speicher-Programme | Balkonkraftwerke, Energiegemeinschaften |
Quellen: Förderportale der Bundesländer (Stand Frühjahr 2026). Programm-Bezeichnungen und Pauschalbeträge ändern sich häufig.
Aus der Beratung: Bei Bundesländer-Programmen wird der größte Effekt oft auf der Gemeindeebene erreicht, viele Gemeinden legen 200–500 € Pauschale zusätzlich drauf, vor allem für Balkonkraftwerke. Vor Bestellung: fünf Minuten im Gemeindeamt anrufen und kurz fragen, ob aktuell ein Förderprogramm läuft. Diese kleine Recherche bringt regelmäßig mehrere hundert Euro extra.
Einkommensteuerbefreiung für Einspeiseerlöse
Ein oft übersehener Hebel, und einer, der nicht beantragt werden muss, sondern automatisch greift. Wer als Privatperson eine PV-Anlage betreibt und überschüssigen Strom einspeist, verdient damit Geld. Bis zu einer bestimmten Grenze bleibt dieses Einkommen steuerfrei.
Doppelte Schwelle
Befreiung gilt, wenn …
- die Anlagenleistung höchstens 35 kWp Engpassleistung beträgt
- die jährliche Einspeisemenge 12.500 kWh nicht übersteigt
In der Praxis
Reicht für jedes EFH
Ein typisches Einfamilienhaus mit 7–10 kWp speist jährlich 2.000–4.000 kWh ein, weit unter der 12.500-kWh-Grenze. Greift damit faktisch für alle privaten Haushaltsanlagen, ohne Antrag und ohne Formular.
Rechenbeispiel · 7-kWp-Anlage
Jahresertrag
~7.000 kWh
Einspeisung typisch
~3.000 kWh
Erlös bei 8 ct/kWh
~240 € steuerfrei
240 € klingt nicht nach viel, gerechnet über 20 Jahre Lebensdauer kommen aber rund 4.800 € steuerfreie Erlöse zusammen. Für den vollständigen Vergleich Eigenverbrauch vs. Einspeisung siehe unsere Seite zu den Einspeisetarifen.
So läuft ein EAG-Förderantrag tatsächlich ab, sechs Schritte
Wir zeigen den Ablauf am Beispiel der EAG-Investitionsförderung über OeMAG, die Bundesländer-Programme funktionieren strukturell ähnlich, nur mit anderem Portal.
Angebot einholen und Termin fixieren
Zwei bis drei Angebote von Installateuren einholen, wichtig ist ein verbindliches Komplettangebot mit Komponenten, Leistung und Termin. Der Installateur kennt in der Regel den EAG-Antragsprozess und bereitet die Unterlagen mit dir vor.
Anmeldung im Fördercall (vor Errichtung!)
Im aktuellen EAG-Fördercall online registrieren, bevor die Anlage errichtet wird. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, bei beliebten Calls ist das Budget oft innert Stunden verteilt. Gleichzeitig im jeweiligen Bundesländer-Portal anmelden, falls dort ein zusätzliches Programm läuft.
Förderzusage abwarten
Nach der Anmeldung bekommst du eine Förderzusage oder Ablehnung aus dem System, typisch innerhalb weniger Tage. Erst nach der Zusage wird die Errichtung wirklich planungssicher.
Anlage errichten
Montage durch den Installateur. Mechanik in einem Tag, Elektroanschluss am Folgetag, siehe unsere Seite zur PV-Montage. Innerhalb der Frist abschliessen, die im Förderbescheid steht (typisch 6–12 Monate ab Zusage).
Endabrechnung und Nachweise hochladen
Nach Inbetriebnahme: Rechnungen, Zählpunktnummer, Inbetriebnahme-Bescheinigung und Nachweis der Netzanmeldung in den Förderportalen hochladen. Den größten Teil davon hat der Installateur ohnehin in deinem Projektordner.
Auszahlung
Nach Prüfung der Endabrechnung wird der Förderbetrag aufs Konto überwiesen, typisch 2–4 Monate nach Hochladen der Nachweise. Vom ersten Antrag bis zur Auszahlung vergehen damit oft 6 bis 12 Monate.
Aus der Beratung: Der häufigste Anruf zum Thema Förderung lautet: „Ich habe die Anlage schon gekauft, kann ich jetzt noch Förderung beantragen?", Antwort meist nein für den EAG-Investitionszuschuss, weil dort die Voranmeldung Bedingung ist. Bei Bundesländer-Programmen lohnt die Nachfrage trotzdem, manche akzeptieren Anträge auch nach Errichtung.
Vier Stolperfallen, die wir am Telefon regelmäßig sehen
Aus den Beratungen die häufigsten Fehler beim Förderantrag, sortiert nach finanziellem Schaden.
Stolperfalle 01
Zu spät anmelden
Die EAG-Investitionsförderung ist nur vor Errichtung der Anlage möglich. Wer erst nach dem Termin oder gar nach Inbetriebnahme an die Förderung denkt, verliert je nach Anlagengröße 500–1.500 €. Faustregel: Anmeldung im EAG-Portal am gleichen Tag wie die Unterschrift unter dem Angebot.
Stolperfalle 02
Auf alte Nullsteuer-Texte verlassen
Im Netz finden sich Tausende Texte aus 2024/Anfang 2025, die die Nullsteuer als „wichtigste Förderung" bewerben. Seit 1. April 2025 ist die Nullsteuer Geschichte. Wer mit dem alten Steuervorteil kalkuliert, verrechnet sich um rund 2.000 €, und die Anlage wird sich rechnerisch langsamer amortisieren als gedacht.
Stolperfalle 03
Bundesland-Programm übersehen
Viele Bauherren beantragen nur die Bundes-EAG-Förderung und übersehen das eigene Bundesland, oder die Gemeinde. Bundes- und Länderförderung sind heute meist parallel möglich, solange die Gesamtsumme die Beihilfen-Obergrenze nicht überschreitet. Typische Versäumnis: 500–1.500 €.
Stolperfalle 04
Speicher separat kaufen
Wer den Speicher Monate nach der PV-Anlage nachrüstet, verliert oft die Speicher-Pauschale, die EAG fordert den engen zeitlichen Zusammenhang. Wer Speicher will, sollte ihn entweder gleich mitkaufen oder zumindest in derselben Förderperiode beantragen.
Welche Förderung passt zu deiner Anlage?
Wir rechnen am Telefon durch, welche Hebel, EAG, Bundesland, Einkommensteuer, für dein Projekt zusammenspielen und wieviel realistisch hängenbleibt.
- Förder-Check
- Tarif-Vergleich
- Unverbindlich