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ENERGIETIPPS ZU STROM & GAS

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Anteil der Steuern und Abgaben auf Ihrer Gasrechnung

Die Höhe der Steuern und Abgaben können Sie nicht beeinflussen, jedoch können Sie durch einen Anbieterwechsel von einem deutlich günstigeren Energiepreis profitieren. Unter
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Mit ca. 28% hat Österreich einen der höchsten Energiesteuersätze in Europa. Dabei wird auf den Verbrauch von Gas ein anderer Steuersatz erhoben, also für den von Strom. Wie jedoch bei der Erhebung von Abgaben beim Stromverbrauch können Gemeinden eigenständig Gebrauchsabgaben erheben. Sie machen ca. 2 Cent pro kWh des Bruttogaspreises aus.  


Erdgasabgabe

Bei der Erdgasabgabe handelt es sich um eine Bundessteuer. Mit ihr wird die Lieferung, der Verbrauch durch Gasunternehmen sowie die Herstellung und Vertreibung von Erdgas innerhalb Österreichs besteuert. Wobei hier auch Ausnahmen gelten, wie zum Beispiel für Erdgas, das für den Transport genutzt wird und von der Erdgasabgabe befreit ist.  Der Steuerposten Erdgasabgabe ist abhängig vom Verbrauch und gilt in ganz Österreich. Die Erdgasabgabe wird mit 0,066 Cent pro Normkubikmeter (Nm3) Erdgas berechnet (was ca. 0,59 Cent pro kWh entspricht) und ist Gegenstand des Erdabgabegesetzes (BGBl.Nr. 201/1996). Falls die Erdgasabgabe über den Netzbetreiber erhoben wird, reicht der sie wiederum an das Finanzamt weiter.

Gebrauchsabgaben

Gemeinde- und länderspezifisch wird außerdem die Gebrauchsabgabe oder Benützungsabgabe fällig. Manche Gemeinden besteuern damit die Nutzung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber liegenden Luftraums, z.B. durch Versorgungsleitungen für Erdgas in € pro Meter Gasleitung. Auf der Basis der Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes können Gemeinden autonom auf Beschluss des Gemeinderates entscheiden, ob sie eine Gebrauchsabgabe erheben möchten und wenn ja in welcher Höhe. Die Höhe der Abgabe soll dabei verhältnismäßig zu der genutzten Fläche stehen. Der Beschluss über die Gebrauchsabgabe fällt somit in das Gemeinderecht und die Höhe der Abgabe kann daher nur durch direkte Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Gemeinde erfragt werden. Die Maximalhöhe ist dabei jedoch durch das Landesgesetz begrenzt und beträgt im Schnitt 6% der Gesamterlöse, die der jeweilige Gaslieferant in der Gemeinde erwirtschaftet. Im Burgenland und in Vorarlberg gibt des keine Gesetzgebung zu dieser Abgabe, während in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark, Tirol und Wien entsprechende Gebrauchsabgabengesetze verabschiedet wurden.

In einigen Gemeinden ist die Gebrauchsabgabe auch in zwei Unterposten aufgeteilt. Diese besteuern dann separat die Nutzung des Netzes und das Erdgas mit der "Gebrauchsabgabe Energie" und der "Gebrauchsabgabe Netz". Letztere berechnet sich dann aus einem prozentualen Anteil des Netztarifs und liegt in der Regel zwischen 5-8%. Wiederum andere Gemeinden reichen die Kosten für die Nutzung des Gemeindegrunds nicht direkt an den Verbraucher weiter, sondern verrechnen sie mit den Systemnutzungsgebühren. 

Genaue Berechnungsgrundlagen der Abgaben Ihrer Gemeinde können Sie bei Ihrem Gaslieferanten oder dem Rathaus Ihrer Stadt erfragen

Umsatzsteuer

Neben der Erdgasabgabe wird eine zweite Bundessteuer erhoben. Auch für den Verbrauch von Gas gilt die Umsatzsteuer in Höhe von 20%, die auf alle Preiskomponenten aufgerechnet wird. Die Ausnahme bilden die Gemeinden Jungholz in Tirol und Mittelberg in Vorarlberg, die als sogenannte funktionale Enklaven seit 1868 zum deutschen Steuergebiet gehören. 

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