Heizkostenzuschuss 2024: Bundesländer im Blick
Die Höhe und Anforderungen des Heizkostenzuschusses in Österreich ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Unter Berücksichtigung der vorgegebenen Frist kann der Zuschuss normalerweise beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden, wofür oftmals auch ein Online-Formular zur Verfügung steht. Allgemein sind Personen mit niedrigem Einkommen, Empfänger von Sozialleistungen, Familien mit Kindern und Pensionisten antragsberechtigt.
Wie viel Heizkostenzuschuss können Sie bekommen?
Der Heizkostenzuschuss ist eine einmalige Zahlung und kann beantragt werden, wenn eine soziale Bedürftigkeit oder Bezug einer Mindestsicherung vorliegt. Sie ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und variiert stark. Die Spanne der Zahlung bewegt sich zwischen 110 Euro und 2.000 Euro. Heizkostenzuschüsse werden beispielsweise in Wien nur im Rahmen der Mindestsicherung und in Einzelfällen durch Energiekostenzuschüsse gewährt.
Heizkostenzuschuss und Mindestsicherung
In einigen Bundesländern hängt die Höhe des Heizkostenzuschusses auch davon ab, ob Sie Mindestsicherungsempfänger sind. In Wien beispielsweise werden Zuschüsse separat über das Mindesteinkommen geregelt.
Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?
Bewerber/innen müssen ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland gemeldet haben. Wenn Sie Ihren Heizkostenzuschuss beantragen möchten, dürfen Sie zusätzlich eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Einschränkungen. Darüber hinaus unterscheiden sich die Bundesländer in der Anrechnung bestimmter Leistungen (z. B. Studienbeihilfe), welche neben Lohn und Gehalt als Einkommen angerechnet werden. Auch der anzuwendende Brutto- bzw. Nettobetrag variiert.
Gut zu wissen: Bewerbungsfristen für Heizkostenzuschuss!
Es gibt in der Regel Bewerbungsfristen. Das bedeutet, dass Sie in manchen Fällen nach einem kürzlichen Umzug keinen Anspruch mehr auf eine Unterstützungszahlung haben. Ein Rechtsanspruch auf Heizkostenzuschuss besteht jedoch auch in diesem Bewerbungszeitraum nicht! Die Förderung erfolgt aus Töpfen, die von den Bundesländern festgelegt werden. Nach vollständiger Ausschöpfung werden für die laufende Heizperiode keine Zuschüsse mehr gewährt.
Welches Bundesland gewährt welchen Heizkostenzuschuss?
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der verschiedenen Bundesländer Österreichs, dem Heizkostenzuschussbetrag und der Frist zur Antragseinreichung. In rot markierte Fristen sind für das Jahr 2023 bereits abgelaufen. Beachten Sie ebenfalls, dass einige Daten für das Jahr 2024 nocht nicht zur Verfügung stehen.
Bundesland | Heizkostenzuschuss | Bewerbungsfrist |
---|---|---|
Burgenland | maximal 2.000 Euro | Bis 31.12.23 |
Kärnten | "Kleiner Heizzuschuss": 110 Euro "Großer Heizzuschuss": 180 Euro | Bis 29.03.24 |
Niederösterreich | Derzeit noch nicht verfügbar | Derzeit noch keine Beantragung möglich |
Oberösterreich | 200 Euro | Bis 30.11.2023 |
Salzburg | 600 Euro | Bis 31.10.2023 |
Steiermark | 340 Euro | Bis 29.02.2024 |
Tirol | 250 Euro | Bis 30.09.2024 |
Voralberg | 500 Euro | bis 16.02.2024 |
Wien | 200 Euro | Bis 30.06.2023 |
Stand November 2023
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Welche Anforderungen gelten im jeweiligen Bundesland?
Es gibt verschiedene Anforderungen für den Heizkostenzuschuss in Österreich. Diese variieren von Bundesland zu Bundesland. Im Folgenden finden Sie die einzelnen Details zu den unterschiedlichen Bundesländern:
Wie ist der Heizkostenzuschuss in Wien?
In der Bundeshauptstadt gibt es keine eigene Form der Heizungsförderung, weil die Stadt einkommensschwachen Haushalten hilft, ein Mindesteinkommen zu erzielen. Darin enthalten sind Kostenzuschüsse für Heizung und Strom. Seit 2013 leistet der Sozialamtsträger der MA 40 jedoch Energieunterstützung in Wien. Auch Beratungsleistungen zur Senkung der Strom- und Erdgaskosten werden angeboten.
Der sogenannte "Wiener Energiebonus" konnte bis zum 30. Juni 2023 beantragt werden und enthält 200 Euro. Genauere Informationen zum Energiebonus im Jahr 2024 liegen aktuell nicht vor. Schauen Sie am besten auch auf Webseite der Stadt Wien nach den Wiener Wohn- und Energieunterstützungs-Maßnahmen um.
Heizkostenschuss NÖ: Niederösterreich
In der Heizperiode 2022/2023 gewährte Niederösterreich einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 300 Euro. Für die Heizperiode 2023/2024 wurden aktuell noch keine Förderrichtlinien beschlossen. Halten Sie sich auf der Webseite Land Niederösterreich auf dem Laufenden und beantragen Sie dort auch gleich die Hilfe.
Heizkostenzuschuss oÖ: Wie siehts in Oberösterreich aus?
In Oberösterreich können Sie als Haushalt mit niedrigem Einkommen einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 200 Euro beantragen. Die Frist dafür ist am 30. November 2023.
Dabei gilt eine Einkommensgrenze bei einem Einpersonenhaushalt von 27.000 Euro und bei einem Mehrpersonenhaushalt von 65.000 Euro. Bezieher/innen des OÖ Wohn- und Energiekostenbonus sowie der OÖ Wohnbeihilfe erhalten den Zuschuss automatisch.
Was machen für Heizkostenzuschuss Kärnten?
In Kärnten kann der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/2024 bis am 24.03.2024 beantragt werden. Die Höhe des Heizkostenzuschusses in Kärnten richtet sich nach der Einkommensgrenze. Für den „kleinen“ und „großen“ Heizungszuschuss gelten folgende Nettorichtgrenzen:
Kleiner Heizungszuschuss | Großer Heizungszuschuss |
---|---|
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|
Stand November 2023
Zusätzlich zum Heizzuschuss wird auch ein Energiebonus in Höhe von 100 Euro gewährt. Weitere Informationen finden Sie auf der Kärntner Gemeindeseite.
Ab wann gibt es einen Heizkostenzuschuss in Burgenland?
Die Förderhöhe des Heizkostenzuschusses in Burgenland beträgt maximal 2.000 Euro, wobei die Höhe der Förderung abhängig vom Nettojahreshaushaltseinkommen ist. Zu beachten ist, dass ein prozentualer Anteil dieses Einkommens zur selbständigen Tragung der Heizkosten verwendet werden soll:
- bei einem Netto-Jahreshaushaltseinkommens von bis zu € 33.000 sind es 4 %
- bei einem Netto-Jahreshaushaltseinkommens von bis zu € 43.000 sind es 5 %
- bei einem Netto-Jahreshaushaltseinkommens von bis zu € 63.000 sind es 6 %
Die Beantragung des Heizkostenzuschusses in Burgenland ist bis Ende 2023 möglich. Benötigt werden Unterlagen über das Jahreseinkommen des Haushaltes aus dem Jahr 2022 und die laufenden Heizkosten für das Jahr 2023. Die Antragserstellung ist über ein Online-Formular oder auf jeder burgenländischen Gemeinde möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Gemeinde Webseite zum Thema Heizkostenzuschuss Burgenland.
Wer erhält den Heizkostenzuschuss in Steiermark?
Die Heizkostenabrechnung in der Steiermark für 2023/2024 beträgt 340 Euro. Anträge können bis 29. Februar 2024 online, im Rathaus und den Servicestellen der Stadt Graz gestellt werden. Antragsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, die keine Wohnunterstützung beziehen und deren Haushaltseinkommen folgende Nettogrenzen nicht übersteigt:
- Einzelperson: 1.392 Euro
- Ehepaar/Lebenspartner: 2.088 Euro
- Familienbeihilfe pro Kind: 418 Euro
Für weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss in der Steiermark können Sie sich auf der Webseite der Gemeinde Steiermark erkundigen.
Heizkostenzuschuss Salzburg: Für wen?
Um die finanzielle Mehrbelastung durch das Heizen auszugleichen, gewährte der Kanton Salzburg einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 600 Euro. Die Antragsfrist dafür war der 31. Oktober 2023. Für die neue Förderperiode wird eine Antragsstellung wieder ab dem 2. Januar 2024 möglich sein. . Die Nettoeinkommensgrenzen sind:
- Einzelperson: 1.300 Euro
- Ehepaar/Lebenspartner: 1.700 Euro
- Jedes weitere Kind mit Familienbeihilfe: 360 Euro
- Für jedes weitere Kind ohne Familienbeihilfe: 590 Euro
- Jede weitere Person in der Familie: 580 Euro
Für weitere Informationen nutzen Sie gerne die Webseite von der Gemeinde Salzburg.
Wer erhält den Heizkostenzuschuss in Tirol?
Für die Heizperiode 2023 gewährt das Land Tirol einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 250 Euro zur Abdeckung der Heizkosten pro Haushalt. Voraussetzungen für die Antragsberechtigung haben mit der Haushaltgröße und mit dem Einkommen des Haushalts zu tun: Für alleinstehende Personen gilt die Grenze bei 1.000 Euro netto pro Monat, für Ehepare und Lebensgemeinschaft bei 1.500 Euro pro Monat, wobei sich die Beträge je nach dem (z.B. bei Kindern) erhöhen.
Die Antragsfrist ist am 31. Oktober 2023 abgelaufen, jedoch wird die Antragsstellung für die neue Heizperiode ab dem 1. März 2024 wieder eröffnet. Inromieren Sie sich am besten auf der Webseite von der Gemeinde Tirol.
Voralberg: Wer erhält den Heizkostenzuschuss?
Die Zuschüsse für Heizkosten 2023/2024 Vorarlbergs liegen in Höhe von 500 Euro. Den Antrag können Sie bis zum 16.02.2024 beim Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes stellen, wobei Haushalte, die den Heizkostenzuschuss "PLUS" bereits im Frühjahr 2023 erhalten haben, keinen neuen Antrag stellen müssen. Es gelten folgende Nettoeinkommensbeschränkungen:
- 1-Personen-Haushalt: 1.900 Euro
- 2-Personen-Haushalt: 2.800 Euro
- 3-Personen-Haushalt: 3.250 Euro
- 4-Personen-Haushalt: 3.650 Euro
- 5-Personen-Haushalt: 4.100 Euro
- 6-Personen-Haushalt: 4.500 Euro
- 7-Personen-Haushalt: 4.950 Euro
Weitere Informationen zur Vorarlberger Heizungsförderung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Voralberg.
Geschäftsführer Selectra Österreich
Christoph's Tipp:
Falls Sie keinen Heizkostenzuschuss bekommen oder die Summe nicht ausreicht, um Ihre Kosten zu senken, können Sie auch einen Anbieterwechsel in Betracht ziehen, um Ihre Heizkosten zu senken. Rufen Sie unsere Energieexpert/innen an, um sich beraten zu lassen und Kosten zu sparen! Mo. 08.00-19.00 und Di.-Fr. 08.00-18.00 Uhr: 0720 1155 70
Heizkostenzuschuss: Antragsformular einreichen!
Wenn Sie unter der Einkommensgrenze liegen, können Sie mit dem Heizkostenzuschuss Antragsformular bei Ihrer Gemeinde einen Heizkostenzuschuss beantragen.
Heizkostenzuschüsse werden in der Regel beim zuständigen Gemeindeamt beantragt, in dem der Hauptwohnsitz gemeldet ist. In Niederösterreich beispielsweise können dies die zuständige Landesbehörde und die Abteilung „Allgemeine Fonds- und Stiftungsverwaltung“ der Landesregierung tun. Einige Bundesländer stellen entsprechende Formulare online zur Verfügung. Zusammen mit dem Heizkostenzuschuss Antragsformular müssen Sie außerdem folgende Unterlagen in Kopie beifügen:
- Einkommensnachweis
- Familienbeihilfenbezugsnachweis
- Ihre Bankverbindung (IBAN)
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