Der Netztarif und Ihre Gasrechnung
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Die E-Control regelt die Netztarife
Die Aufsichtsbehörde E-Control legt den Netztarif fest, um faire Bedingungen im liberalisierten Markt zu schaffen. Der Netztarif kompensiert im Allgemeinen die Aktivitäten des Netzbetreibers, was durch die Entflechtung der Energielieferaktivitäten der ehemaligen Monopolisten notwendig wurde (siehe Artikel zur Energiemarktliberalisierung). Der Netztarif wiederum setzt sich aus 8 Teiltarifen zusammen und kommt den Netzbetreibern zu, die für die Installation und den Ausbau sowie die Instandhaltung und das Funktionieren des Netzes verantwortlich sind. Mit dem Netztarif sollen alle Kosten, die mit den weitreichenden Aktivitäten des Netzbetreibers verbunden sind, gedeckt werden. Dazu zählen unter anderem der Auf- und Ausbau des Netzes, seine Instandhaltung und Zählerablesungen. Da die Stromnetze unter Aufsicht der zentralen Regulierungsbehörde E-Control stehen, herrscht kein Wettbewerb in diesem Bereich.
Der Netznutzungstarif
Alle Tarife, die die Netznutzung betreffen, werden von der E-Control in einem komplexen aber transparenten Verfahren festgelegt. Sie unterscheiden sich je nach Netzebene und Netzgebiet.
So variiert der Netznutzungstarif bei einem Verbrauch von z.B. 80.000 kWh auf Ebene 3 zwischen 1,1900 Cent/kWh in Vorarlberg und 1,8926 Cent/kWh in Steiermark. Bei einem Verbrauch von 15.000 kWh in Ebene 3 schwanken die Netznutzungstarife zwischen 1,1770 Cent/kWh in Vorarlberg und 2,2033 Cent/kWh in Wien. (Stand Februar 2017)
(Siehe dazu die Erklärungen zu den Gasmarktgebieten)
Netznutzungsentgelt
Das Netznutzungsentgelt soll die Kosten des Netzbetreibers bezüglich Errichtung, Ausbau, Instandhaltung und Betrieb des Netzsystems decken. Es setzt sich aus einem fixen Grunpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Das Netznutzungsentgelt wird von der Regulierungsbehörde verordnet und ist in der Systemnutzungsentgelt-Verordnung wiederzufinden. Die Preise unterscheiden sich je nach Wohnort sowie Hoch- und Niedertarif. Für genauere Informationen werfen Sie am besten einen Blick auf die Übersicht der Systemnutzungstarife.
Netzverlustentgelt
Physikalische Gegebenheiten können bei der Vérteilung und Übertragung der Energie von den Erzeugungsanlagen hin zu den Verbrauchern Netzverluste verursachen. Um die Kosten durch diese Verluste zu kompensieren, wird den Netzbetreibern ein Netzverlustentgelt zur Verfügung gestellt. Die regelung liegt auch in diesem Fall bei der E-Control.
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Die E-Control reguliert den Energiemarkt in Österreich
Entgelt für Messleistungen
Der Posten „Entgelte für Messleistungen“ in Ihrer Gasrechnung kommt direkt dem Netzbetreiber zu, um dessen Kosten für Installation und Betrieb von Zähleinrichtungen, Eichung und Datenauslesung zu decken. Diese ist Anbieter- und verbrauchsunabhängigund wird von der E-Control in Form von Höchstpreisen festgelegt. Hinzu können jedoch je nach Inanspruchnahme Entgelte für Ablesungen auf der Rechnung separat aufgeführt und mit maximal 8€ pro Monat veranschlagt werden. Die Netzbetreiber veröffentlichen ihre jeweiligen Tarife auf ihren Internetseiten.
Der normale Haushalt ist in der Regel mit einer Messeinrichtung der Größenkategorie G 2,5 bis G 4 ausgestattet. Das ist entscheidend, denn Größe Ihrer Messeinrichtung bestimmt die Höhe des Entgeltes für Messleistungen. Der Netzbetreiber TIGAS in Tirol unterscheided beispielsweise in 5 Größenkategorien, wobei die kleinste die für den Haushalt ist (mit 1,35€/Monat Messleistungsentgelt netto) und die größte nur von großen industriellen Kompexen mit der Größe G40 (11,90€/Monat Messleistungsentgelt netto). Sollten weitere Messgeräte neben dem Hauptzähler nötig sein, erheben die Netzbetreiber einen gesonderten Tarif. Dieser beträgt beispielsweise beim Netzbetreiber TIGAS in Tirol 1,5% des Wertes des entspechenden Geräts. Sollten Sie in einem Preisblatt der Netzbetreiber einmal die Unterscheidung zwischen Preisen für Anlagen mit oder ohne Leistungsmessung finden, können Sie als Haushaltskunde davon ausgehen, den Tarif ohne Leistungsmessung zu beziehen. Dieser liegt meist geringfügig über dem mit Leistungsmessung, welcher in der Regel von Großabnehmern bezogen wird. Diese zahlen jedoch auch eine höhere monatliche Pauschale für Messleistungen.
Hinzu können jedoch noch Kosten für die Neuinstallation von Zähleinrichtungen berechnet werden, dies jedoch erst nach Zustimmung des Kunden zum Kostenvoranschlag des Netzbetreibers. Die E-Control hat für diese Fälle Höchstsätze für die Überprüfung und den Ausbau von Messgeräten festgelegt, die je nach Leistung und Größe zwischen 40,00 und 500,00 € betragen. Alle 5 Jahre werden diese Tarife einer Revision unterzogen, wobei die aktuelle Regulierungsperiode im Dezember 2017 endet.
Entgelt für sonstige Leistungen
Unter diesem Posten kann der Netzbetreiber Kosten anführen, die nicht in die vorangegangen Kategorien fallen und durch den Netznutzer erzeugt wurden. Dazu gehören Mahngelder, Leistungen im Bezug auf die Messeinrichtungen, zusätzliche Ablesungen, Zwischenabrechnungen etc. für die jeweils Pauschalbeträge zwischen 1,50€ und 50€ bzw. das Doppelte des Pauschalbetrages gelten, falls diese vom Kunden außerhalb der regulären Geschäftszeiten gewünscht werden.