Zeitkritisch — 4 Wochen Frist
Sofortmaßnahmen — was du JETZT tun musst
Mahnung lesen
14-Tage-Nachfrist drin? Per Einschreiben? Fehlt was — Sperre nicht rechtswirksam.
Anbieter anrufen
Ratenzahlung oder Stundung verhandeln — der Anbieter muss eine Lösung anbieten.
Sozialberatung
Caritas, Volkshilfe, Magistrat — Notfall-Mittel und Stromhilfefonds, parallel zur Anbieter-Verhandlung.
Grundversorgung
Letzte Sicherheit: gesetzlicher Anspruch beim Standardanbieter — auch ohne Bonität.
Wo du Hilfe bekommst — kostenlos und schnell
Stromsperre ist kein Notruf-Fall, aber es gibt zwei Stellen, die in dieser Lage konkret helfen: die E-Control für die Rechtslage und die anerkannte Schuldnerberatung (Dachverband ASB) für die finanzielle Akutlage.
E-Control · Rechts-Beratung
01 24 7 24-444
Kostenlose Streitschlichtungs-Stelle für Energiekund:innen. Prüft, ob der Anbieter alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten hat. Mo–Do 8:30–17:00, Fr 8:30–15:00 Uhr.
Schuldnerberatung · ASB-Dachverband
0800 222 0 22
Kostenlose, anerkannte Schuldenberatung über schuldnerberatung.at (Dachverband ASB). Die richtige Eskalation bei finanzieller Stromsperren-Akutlage — sachliche Beratung, Kontakte zu Hilfsfonds, Rechtsinfo.
Weitere Anlaufstellen für finanzielle Hilfe
- VERBUND-Caritas-Stromhilfefonds — übernimmt in akuten Fällen Stromschulden, Antrag über die regionale Caritas-Sozialberatung
- Magistrats- und Sozialamt-Beratung deines Bundeslandes — Notfall-Mittel und Hinweise auf laufende Förderungen
- Volkshilfe und Diakonie — Sozialberatung und Vermittlung zu Hilfsfonds. Für anerkannte Schuldnerberatung ist schuldnerberatung.at (Dachverband ASB) zuständig — Hotline 0800 222 0 22, kostenlos
- Heizkostenzuschuss deines Bundeslandes — rückwirkend für die Heizperiode (Oktober bis April) beantragbar
Besonderer Schutz für gefährdete Haushalte
Das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG §82) schützt besonders schutzwürdige Kund:innen vor einer Abschaltung. Wenn das auf dich oder jemanden in deinem Haushalt zutrifft, muss der Anbieter prüfen, ob eine Sperre überhaupt zumutbar ist.
Wer fällt darunter?
- Haushalte mit Heim-Beatmung, Sauerstoff-Therapie oder Heim-Dialyse
- Schwangere, Kleinkinder, ältere oder schwer kranke Personen, die auf Strom angewiesen sind (Kühlung von Medikamenten, lebenswichtige Geräte)
Was tun?
- Beim Hausarzt oder behandelnden Facharzt ein ärztliches Attest besorgen — formfrei, aber mit klarer Begründung warum eine Abschaltung gesundheitliche Folgen hätte
- Attest beim Anbieter schriftlich (E-Mail, Einschreiben) geltend machen — der Anbieter MUSS prüfen, ob eine Abschaltung zumutbar ist
- Bei Eskalation oder ablehnender Antwort: E-Control Schlichtungsstelle einschalten (01 24 7 24-444) — sie prüft die Zumutbarkeit unabhängig vom Anbieter
Wichtig: Der Schutz hebt die Zahlungspflicht nicht auf. Die Schulden bleiben bestehen — aber die Abschaltung wird verhindert oder hinausgezögert, bis eine Lösung mit dem Anbieter und der Sozialberatung gefunden ist.
Häufige Fehler — vermeide diese Reaktionen
- Mahnungen ignorieren und hoffen — die Frist läuft trotzdem. Pro nicht beantwortete Mahnung schrumpft dein Verhandlungsspielraum.
- Nichts beim Anbieter melden — Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Ratenzahlung oder Stundung anzubieten. Wer aktiv hingeht, bekommt fast immer eine Lösung.
- Den Anbieter wechseln, ohne die Schulden zu klären — die Schulden bleiben beim alten Anbieter. Wechsel löst das Akut-Problem, nicht die Altforderung.
- Auf eigene Faust einen Vorauszahlungszähler kaufen — die Installation muss über den Anbieter laufen, sonst keine Wirkung. Kosten rund 24 Euro plus Guthaben.
- Erst nach vollzogener Sperre Hilfe suchen — Sozialhilfe-Anträge brauchen Bearbeitungszeit. Eine drohende Sperre ist immer leichter zu verhindern als eine bereits vollzogene rückgängig zu machen.
Tarif wechseln, bevor die Sperre kommt — kostenlose Beratung
Kostenloser Tarif-Check am Telefon — wir sagen dir offen, ob ein Wechsel trotz Bonitätslage realistisch ist.
- Kostenlose Beratung
- Vergleich aller AT-Anbieter
- Unverbindlich
Was der Anbieter darf — und was nicht
Eine Stromsperre ist in Österreich an klare Voraussetzungen geknüpft. Sie regelt sich aus dem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) und den Allgemeinen Lieferbedingungen. Fünf Punkte müssen vollständig erfüllt sein, sonst ist die Sperre nicht rechtswirksam.
| Voraussetzung | Was bedeutet das |
|---|---|
| 2 Mahnungen | Vor jeder Sperre müssen zwei separate Mahnungen verschickt sein — eine reicht nicht. |
| 2 Wochen Nachfrist pro Mahnung | Jede Mahnung gewährt 14 Tage zur Nachzahlung — vorher darf nichts passieren. |
| Letzte Mahnung per Einschreiben | Muss klar die bevorstehende Sperre ankündigen. |
| Folgen und Kosten beschrieben | Die letzte Mahnung muss die finanziellen Konsequenzen explizit aufführen. |
| Kein Freitag, kein Tag vor Feiertag | Damit du am nächsten Werktag noch jemanden erreichst, um zu reagieren. |
Fehlt einer dieser Punkte, ist die Sperre nicht rechtskonform. In so einem Fall ruf zuerst beim Anbieter an und weise auf den Fehler hin, dann bei der E-Control. Aus der Beratung wissen wir: Anbieter ziehen eine fehlerhafte Sperre meist schnell zurück, weil das Verfahren teurer wird als die ursprüngliche Forderung.
Was kostet eine Stromsperre — und die Wiederaufschaltung?
Die Kosten sind seit Mitte 2023 in ganz Österreich einheitlich geregelt — egal ob Wien Energie, EVN oder ein kleiner regionaler Anbieter.
Sperre und Wiederaufschaltung
20 €
Pauschal seit 1. Juli 2023. Klassischer Zähler bedeutet Technikerfahrt — bei Smart Meter erfolgt die Schaltung digital.
Vorauszahlungszähler
ab 24 €
Installationskosten + Guthaben im Voraus. Nicht eigenständig kaufen — Installation läuft über den Anbieter.
Termin Techniker
5 Tage
Maximale Frist für Terminvereinbarung nach Antrag. Bei Wochenende dazwischen bis 9 Tage Gesamtdauer.
Die Reihenfolge nach Begleichen der Schulden: Anbieter kontaktieren, Antrag auf Wiedereinschaltung ausfüllen, Technikertermin koordinieren. Bei einem Smart Meter entfällt die Vor-Ort-Anfahrt — die Schaltung passiert digital, oft am selben Werktag.
Förderungen, an die Betroffene selten denken
Die Sozialberatung kennt die laufenden Programme im Detail — aber zwei lohnen sich, schon beim ersten Telefonat zu nennen:
Heizkostenzuschuss der Bundesländer
Alle neun Bundesländer haben einen Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte — meist zwischen 200 und 700 Euro pro Heizperiode (Oktober bis April). Antragsfristen, Höhe und Einkommensgrenzen variieren stark je nach Bundesland. Konkret werden die Zuschüsse vom Land oder vom örtlichen Sozialhilfeverband ausgezahlt.
| Bundesland | Antragstelle | Typischer Rahmen |
|---|---|---|
| Burgenland | Land Bgld., Soziales | 200–700 € |
| Kärnten | Land Ktn., Sozialreferat | 270–465 € |
| Niederösterreich | Land NÖ / NÖGUS | 220–360 € |
| Oberösterreich | Land OÖ / Bezirkshauptmannschaft | 200–400 € |
| Salzburg | Land Salzburg | 270–440 € |
| Steiermark | Land Steiermark | 250–350 € |
| Tirol | Land Tirol | 245–540 € |
| Vorarlberg | Land Vorarlberg | ~ 250 € + Energiebonus |
| Wien | Wien Energie / MA 40 | ~ 200 € + Energieunterstützung |
Werte gerundet, stand 2025/26 als Orientierung — Beträge und Antragsfristen können sich jährlich ändern. Aktuellen Stand bei deiner Sozialberatung oder direkt beim Land prüfen.
VERBUND-Caritas-Stromhilfefonds
Der gemeinsame Fonds von VERBUND und Caritas übernimmt in akuten Fällen Stromschulden — bis zu einer definierten Obergrenze pro Haushalt. Antrag läuft über die regionale Caritas-Sozialberatung, nicht direkt online. Voraussetzung: nachgewiesene finanzielle Notlage und kein offenes Inkasso-Verfahren.
Du bist nicht allein
Laut Österreichischer Energieagentur (AEA) waren 2022 rund 13.000 Haushalte von einer Stromsperre betroffen — etwa 0,2 % aller österreichischen Haushalte. In unseren Beratungen sehen wir, dass die meisten dieser Sperren mit rechtzeitigem Ansprechen vermeidbar gewesen wären. Die Hemmschwelle, den Anbieter aktiv anzurufen, ist der häufigste Stolperstein.