Was ist eine Preisgarantie?

Eine Preisgarantie bedeutet, dass Energieversorger die Energiepreise für Strom- oder Gasprodukte für einen bestimmten Zeitraum nicht erhöhen. Energiepreisgarantien werden entweder als Zeitraum (z.B. 12 Monate ab Vertragsbeginn) oder als Enddatum (z.B. bis zum 31. Dezember 2026) angegeben. Während dieser Phase bleibt der vereinbarte Energiepreis unverändert.

Beachten Sie jedoch, dass sich die Preisgarantie nur auf den reinen Energiepreis bezieht. Sie sind also nicht von etwaigen Erhöhungen der Netzentgelte, Steuern und Abgaben befreit. Der Energieanteil schwankt 2026 je nach Bundesland und Tarif zwischen rund 35 und 50 % der Gesamtrechnung — eine stabile Komponente bedeutet also spürbare Planungssicherheit auf den verhandelbaren Teil.

Warum die Preisgarantie nützlich ist

Sie bietet Kund:innen Stabilität und Planbarkeit: Preisschwankungen am Großhandelsmarkt werden nicht direkt weitergegeben, die monatlichen Energiekosten sind über die Garantielaufzeit kalkulierbar — ein klarer Vorteil für Haushalte, die ungern überraschende Mehrkosten in Kauf nehmen.

Was sind die Vor- und Nachteile einer Energiepreisgarantie?

Sie überlegen, einen Stromtarif mit Preisgarantie abzuschließen, möchten aber vorab Vor- und Nachteile abwägen? Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Vorteile

  • Schutz vor Preisschwankungen Ihres Versorgers
  • Kalkulierbare monatliche Energiekosten über die Garantielaufzeit
  • Sicherheit bei steigenden Großhandelspreisen am Energiemarkt

Nachteile

  • Garantien sind zeitlich begrenzt — nach Ablauf sind Preiserhöhungen möglich
  • Anpassungen der Netz- und Messentgelte sowie Steuererhöhungen bleiben möglich
  • Bei sinkenden Großhandelspreisen profitieren Sie nicht — der Preis ist fix

Gut zu wissen: Die Preisgarantie gilt im Regelfall nur für Ihren Energiepreis. Ihre Stromkosten können weiterhin durch Steuererhöhungen oder Anpassungen der Netz- und Messentgelte steigen.

Drei Garantietypen im Markt

Energiepreis-, Netto- oder Vollpreisgarantie?

Nicht jede „Preisgarantie" deckt dieselben Bestandteile ab. In Österreich unterscheidet man drei Varianten — die Bezeichnung im Tarifblatt entscheidet, was tatsächlich abgesichert ist:

Häufigste Variante

Energiepreisgarantie

Stabilisiert wird nur der reine Energiepreis (Cent pro kWh) und meist die Grundgebühr. Netzentgelte, Steuern und Abgaben sind nicht abgedeckt.

Geschützt

  • Energiepreis (ct/kWh)
  • Grundgebühr (i.d.R.)

Nicht geschützt

  • Netzentgelte
  • Steuern & Abgaben

Selten

Nettopreisgarantie

Erweitert die Stabilität um die Netzentgelte. Einzig die Umsatzsteuer und gesetzliche Abgaben können sich noch ändern.

Geschützt

  • Energiepreis
  • Grundgebühr
  • Netzentgelte

Nicht geschützt

  • Umsatzsteuer
  • Elektrizitätsabgabe

Sehr selten · meist nur kurzfristig

Vollpreisgarantie

Alle Bestandteile bleiben unverändert — inkl. staatlicher Komponenten. Wird nur über kurze Zeiträume (oft 6–12 Monate) angeboten und üblicherweise mit einem Aufpreis verrechnet.

Geschützt

  • Energiepreis
  • Grundgebühr
  • Netzentgelte
  • Steuern & Abgaben

Hinweis

Achten Sie auf den Preisaufschlag — oft ist eine längere Energiepreisgarantie über die Gesamtlaufzeit günstiger.

Praxis-Tipp: Prüfen Sie im Vertrag oder Tarifblatt, welche Bezeichnung verwendet wird. Steht dort nur „Preisgarantie", handelt es sich in 90 % der Fälle um eine reine Energiepreisgarantie.

Was ist bei Stromtarifen mit Preisgarantien zu beachten?

Stromtarife mit Preisgarantie können verlockend sein, besonders bei steigenden Energiepreisen. Je länger die Garantielaufzeit, desto besser — vorausgesetzt, der Tarif ist marktgerecht. Vier Punkte sollten Sie vor Vertragsabschluss prüfen:

01

Garantiezeit und Vertragslaufzeit abgleichen

Achten Sie darauf, dass die Preisgarantie mindestens die Mindestvertragslaufzeit abdeckt. Sonst können nach Ablauf der Garantie — aber vor Vertragsende — trotzdem Preiserhöhungen auf Sie zukommen.

02

Preisaufschlag prüfen

Vergleichen Sie über den Tarifrechner, wie hoch derselbe Tarif ohne Preisgarantie wäre. Wird die Stabilität mit einem deutlich höheren Gesamtpreis erkauft — vor allem bei kurzen Garantien — lohnt sich die Bindung womöglich nicht.

03

Vor Ablauf vergleichen

Die Garantie ist zeitlich begrenzt. Führen Sie 1–2 Monate vor Ablauf einen Tarifvergleich durch und ziehen Sie einen Anbieterwechsel in Betracht — so sichern Sie sich auch im Folgejahr das günstigste Angebot.

04

Keine Beteiligung an Preissenkungen

Die Preisgarantie sichert Sie ausschließlich gegen Erhöhungen ab. Sollte der Großhandelsstrompreis sinken, profitieren Sie davon nicht — Sie zahlen weiterhin den fixierten Preis.

Rechenbeispiel 3.500 kWh/Jahr 26 ct ohne +70 €/Jahr (~5,80/Mt) 28 ct mit 24-Mt-Garantie

Lohnt sich ab +2 ct/kWh (≈ +7 %) Marktanstieg über 24 Monate

Ihre Rechte

Preiserhöhung Strom trotz Preisgarantie?

Eine Erhöhung des Energiepreises ist bei einem Vertrag mit gültiger Festpreisgarantie rechtlich nicht zulässig. Erhalten Sie dennoch eine entsprechende Mitteilung — wie es in volatilen Marktphasen vereinzelt vorgekommen ist — haben Sie als Kund:in mehrere Möglichkeiten:

  • Sie können der Preisanpassung schriftlich widersprechen und auf die vertraglich zugesagte Preisgarantie bestehen
  • Sie haben ein Sonderkündigungsrecht: Innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung können Sie den Vertrag schriftlich (per Brief, E-Mail oder Fax) außerordentlich kündigen
  • Bei Streitfällen können Sie die Schlichtungsstelle der E-Control einschalten — das Verfahren ist für Kund:innen kostenlos

Kündigung durch den Energieversorger

Versucht Ihr Versorger, den Vertrag während der Preisgarantie einseitig zu kündigen, um Sie auf einen teureren Tarif umzustellen, müssen die im Vertrag definierten Kündigungsfristen und Bedingungen eingehalten werden. Sollten Sie durch eine unrechtmäßige Vertragsauflösung Mehrkosten haben — etwa weil Sie in einen teureren Marktpreis fallen — kann ein Schadenersatzanspruch entstehen. Lassen Sie sich im Zweifel von der E-Control oder einer Konsumentenschutzeinrichtung beraten.

Musterbrief

Sonderkündigung bei verletzter Preisgarantie

Betreff: Sonderkündigung Stromvertrag, Kund:innen-Nummer [Ihre Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom [Datum der Mitteilung] haben Sie mir eine Anpassung des Energiepreises zum [geplanter Stichtag] angekündigt. Diese Erhöhung widerspricht der in meinem Vertrag vereinbarten Preisgarantie bis [Enddatum bzw. Laufzeit der Garantie].

Vorrangig widerspreche ich der Preisanpassung und bestehe auf der vertraglich zugesagten Preisstabilität. Hilfsweise mache ich von dem mir zustehenden Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige meinen Stromvertrag fristgerecht zum [Tag vor Stichtag], in eventu zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich die Fortführung des Vertrags zu den ursprünglichen Konditionen bzw. — im Fall der Kündigung — das Vertragsende und übermitteln Sie eine Schlussrechnung.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
[Zählpunktbezeichnung — falls vorhanden]

Tipp: Versand per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben — so haben Sie einen Nachweis über den Zugang. Bei Streitfällen vermittelt die Schlichtungsstelle der E-Control kostenlos.

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Top 3 Stromtarife mit Preisgarantie

Die günstigsten Festpreis-Tarife unserer Auswahl für einen Wiener Haushalt mit 3.100 kWh Jahresverbrauch — aktualisiert 25. Mai 2026. Prozentuale Werte für Ihr Postleitzahlgebiet variieren — der Tarifrechner berücksichtigt Ihre konkrete Region.

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Hinweis: Insgesamt 27 Anbieter mit Festpreis-Garantie für Ihr Profil verfügbar — den Rest finden Sie über den Tarifrechner.

Nicht der richtige Tarif dabei?

Vergleichen Sie alle Anbieter mit Preisgarantie für Ihre Postleitzahl — oder lassen Sie sich kostenlos beraten (Mo 08–19 Uhr, Di–Fr 08–18 Uhr).

Was passiert nach Ablauf der Preisgarantie?

Endet die Garantielaufzeit, kann Ihr Versorger den Energiepreis anpassen. Diese Anpassung erfolgt nicht willkürlich, sondern muss vertraglich klar geregelt sein — üblich ist eine Bindung an einen objektiven Index:

Indexierung in der Praxis · ÖSPI-Beispiel

Steigt der österreichische Strompreisindex (ÖSPI) innerhalb des Indexierungszeitraums um 5 %, darf Ihr Versorger nach Ablauf der Garantie den Energiepreis ebenfalls um 5 % anheben. Beim Beispielhaushalt mit 980 € Energiekosten pro Jahr entspricht das ~49 € Mehrkosten.

Der ÖSPI wird monatlich von der E-Control veröffentlicht und reflektiert die Großhandelspreise. Aktuelle Werte einsehen ↗

+5 %
Index-Veränderung
+49 €
Mehrkosten/Jahr
  • Verbraucherpreisindex (VPI): Allgemeiner Inflationsindex der Statistik Austria — die häufigste Indexierungsgrundlage für Energieverträge
  • Österreichischer Strompreisindex (ÖSPI): Bildet die Großhandelspreise an der Energiebörse ab und reflektiert die Marktentwicklung direkter als der VPI
  • Festlegung durch den Versorger: Manche Anbieter behalten sich vor, den Preis nach Marktentwicklung neu zu kalkulieren — in diesem Fall haben Sie nach jeder Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht

Damit Sie nicht in eine teurere Folgekonditionierung „rutschen", sollten Sie 4 bis 8 Wochen vor Ablauf der Preisgarantie einen Tarifvergleich durchführen. Lohnt sich ein Wechsel, kündigen Sie fristgerecht und sichern sich für die kommenden 12 oder 24 Monate erneut einen garantierten Preis.

Ist eine Preisgarantie Strom sinnvoll?

Eine Preisgarantie bei Stromtarifen kann sich auf jeden Fall lohnen — besonders, wenn Sie Wert auf Planungssicherheit legen und das Risiko kurzfristiger Preiserhöhungen minimieren möchten. Ob sie im Einzelfall die richtige Wahl ist, hängt von drei Faktoren ab:

  • Marktphase: Bei steigenden oder volatilen Großhandelspreisen ist eine lange Preisgarantie besonders wertvoll
  • Aufpreis gegenüber flexiblen Tarifen: Ist der Garantietarif nur geringfügig teurer, überwiegt die Sicherheit; bei deutlichem Aufpreis lohnt sich ein indexgebundener Tarif oft mehr
  • Persönliche Risikoneigung: Wer kalkulierbare Fixkosten dem möglichen Schnäppchen vorzieht, fährt mit einer Preisgarantie nervenschonender