Anbieterwechsel in Österreich auf einen Blick

Bevor du in die Detail-Artikel einsteigst, hier die fünf Eckpunkte, die für Strom und Gas gleichermaßen gelten — und die in der Praxis am Telefon die häufigsten Fragen klären.

  • Maximal 3 Wochen.

    Die Wechselfrist ist gesetzlich gedeckelt. Bei Umzug oder einer angekündigten Preiserhöhung verkürzt sich das Sonderkündigungsrecht meist auf zwei Wochen.

  • Komplett kostenlos.

    Weder der neue noch der alte Anbieter darf Wechselgebühren verlangen. Der Zähler bleibt, der Netzbetreiber bleibt — nur der Lieferant ändert sich.

  • Keine Versorgungslücke.

    Der alte Anbieter liefert bis zum Stichtag wie gewohnt, dann übernimmt der neue. Ein Stromausfall ist technisch ausgeschlossen.

  • Boni laufen nur im ersten Jahr.

    Was du im Vergleich als günstigsten Tarif siehst, gilt häufig nur für 12 Monate. Bei Bindefrist von 24 Monaten zahlst du im zweiten Jahr den vollen Preis — den durchschnittlichen Effektivpreis über die volle Laufzeit gegenrechnen.

  • Zählerstand selbst dokumentieren.

    Am Wechseltag den Zählerstand fotografieren und an den alten Anbieter melden — sonst wird geschätzt, und du zahlst die Differenz mit der nächsten Jahresabrechnung.

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