Die 5 häufigsten Fehler beim Anbieterwechsel

Die Reihenfolge entspricht der Häufigkeit, mit der wir die Fehler in der telefonischen Beratung sehen. Punkt 1 und 4 zusammen machen rund zwei Drittel aller verzögerten Wechselanträge aus.

01

Mindestvertragslaufzeit ignoriert

Häufigster Fehler: der bestehende Vertrag hat noch Mindestlaufzeit, aber der Wechselantrag läuft schon. Der neue Anbieter kann den Stichtag dann nicht vor Ablauf der Bindung setzen — der Wechsel verschiebt sich um Monate.

So vermeidest Du den Fehler: Vor jedem Vergleich die letzte Jahresrechnung herauslegen — dort steht das Vertragsende. Im Tarifrechner kannst Du den Wechselstichtag direkt auf das Vertragsende setzen.

02

Kündigungsfrist verpasst

Die meisten Energieverträge in Österreich haben eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit. Wer zu spät ist, bekommt eine automatische Verlängerung um in der Regel zwölf Monate.

So vermeidest Du den Fehler: In der Praxis muss Du selten selbst kündigen — der neue Anbieter übernimmt das mit der Vollmacht im Anmeldeformular. Wichtig ist nur, dass der Antrag rechtzeitig läuft.

03

Angaben unvollständig

Für einen sauberen Wechsel braucht der neue Anbieter: vollständiger Name, Lieferadresse, Zählpunktbezeichnung (33 Stellen, AT-Vorwahl), aktueller Zählerstand, Name des bisherigen Lieferanten und IBAN. Fehlt eines, stockt der Antrag.

So vermeidest Du den Fehler: Die Zählpunktbezeichnung findest Du auf der letzten Jahresrechnung oder im Kundenportal Deines bisherigen Anbieters — nicht auf dem Zähler selbst.

04

Daten stimmen nicht mit dem Netzbetreiber überein

Wir sehen in der Beratung regelmässig Anträge, die an einem einzigen falschen Buchstaben im Nachnamen scheitern — oder daran, dass der Antrag auf die Ehefrau läuft, der Vertrag aber auf den Ehemann. Der Netzbetreiber kann Dich dann nicht eindeutig zuordnen, und der Wechsel findet schlicht nicht statt.

So vermeidest Du den Fehler: Trage exakt die Schreibweise ein, die auf der Jahresrechnung steht — auch bei Bindestrichen, akademischen Titeln und Doppelnamen.

05

Technische Voraussetzungen nicht geprüft

Bei Gas gilt: ohne Hausanschluss kein Lieferantenwechsel. Bei Strom ist der Anschluss in der Regel vorhanden, aber bei Neubau oder Sanierung kann der Zählerpunkt fehlen — dann braucht es zuerst eine Anmeldung beim Netzbetreiber, erst danach den Lieferantenvertrag.

So vermeidest Du den Fehler: Im Zweifel beim regionalen Netzbetreiber anrufen — der weiss innerhalb von Minuten, ob ein nutzbarer Zählpunkt existiert.

Warum die Mindestvertragslaufzeit der teuerste Fehler ist

Die meisten Top-Tarife in Vergleichen erreichen ihren Spitzenplatz durch einen Neukundenrabatt im ersten Jahr — typischerweise zwischen 50 und 90 Prozent auf den Grundpreis. Wer den Stichtag für den Folgewechsel verpasst, fällt im zweiten Jahr automatisch in den Standardtarif desselben Anbieters.

Rechenbeispiel für einen 2-Personen-Haushalt mit 3.500 kWh Stromverbrauch in Wien: Im ersten Jahr ein Wechseltarif für rund 75 €/Monat. Ohne erneuten Wechsel im zweiten Jahr Standardtarif für rund 95 €/Monat — Differenz: 240 € pro Jahr, allein durch das Nicht-Wechseln. Auf 24 Monate gerechnet kostet die vergessene Kündigung also so viel wie ein kompletter Bonus.

Aus der Beratung: Eine der häufigsten Fragen am Telefon lautet: «Mein Vertrag läuft noch — kann ich trotzdem schon wechseln?» Antwort: meistens nicht. Wir tragen den Wechselstichtag in solchen Fällen direkt auf das Vertragsende des bestehenden Vertrags, dann läuft alles automatisch — ohne Frühkündigungsgebühr.

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Worauf Du sonst noch achten solltest

Die fünf Fehler oben sind die häufigsten harten Blocker. Drei weitere Punkte entscheiden darüber, ob der Wechsel auch nach dem ersten Jahr noch attraktiv ist.

Erstjahresrabatt vs. Folgepreis

Vergleichsrechner zeigen üblicherweise den Gesamtpreis auf 12 Monate mit Wechselrabatt. Im zweiten Jahr greift dieser Rabatt nicht mehr. Schau im Tarifblatt nach, wie hoch Arbeits- und Grundpreis nach Bonusablauf sind — und plane den Folgewechsel direkt mit ein.

kWh-Preis vs. Grundpreis

Der Energiepreis besteht aus zwei Komponenten: dem Arbeitspreis je kWh und der monatlichen Grundgebühr. Bei hohem Verbrauch (Haus mit Wärmepumpe, 4-Personen-Haushalt) fällt der Arbeitspreis stärker ins Gewicht. Bei niedrigem Verbrauch (Singlewohnung) macht die Grundgebühr den grösseren Unterschied.

Indexbasierte Tarife

Indexbasierte Tarife (auch «Floater») passen den Arbeitspreis monatlich an den österreichischen Grosshandelsindex an. In fallenden Marktphasen günstig, in steigenden Marktphasen ungeschützt. Eine Preisgarantie kostet meist ein bis zwei Cent pro kWh Aufschlag — das ist der Preis für Planbarkeit.

Was tun bei einer angekündigten Preiserhöhung?

Jede Preiserhöhung muss Dir Dein Anbieter schriftlich mit angemessener Vorlaufzeit ankündigen — in der Praxis sind das acht Wochen. Dieses Schreiben löst Dein Sonderkündigungsrecht aus.

Du kannst der Erhöhung innerhalb der angegebenen Frist schriftlich widersprechen. In den darauffolgenden drei Monaten zahlst Du noch den alten Preis, danach endet der Vertrag automatisch. Wichtig: in diesen drei Monaten brauchst Du einen Nachfolge-Vertrag, sonst fällst Du in die teurere Grundversorgung.

Drei-Monats-Falle

Die häufigste Fehlerquelle nach einem Widerspruch: Kund:innen warten die drei Monate ab und vergessen, einen neuen Anbieter zu suchen. Am Stichtag landen sie automatisch beim regionalen Grundversorger — typischerweise 10–20 % über dem günstigsten Wechseltarif. Setze Dir am Tag des Widerspruchs eine Erinnerung für Tag 60.

Mehr Details und ein Musterschreiben findest Du im Artikel Strompreiserhöhung.

Wer hilft, wenn der Wechsel hängt?

Der Wechselprozess selbst dauert maximal drei Wochen. Wenn nach Ablauf nichts passiert oder der Anbieter Rechnungen unklar abrechnet, ist die Schlichtungsstelle E-Control die richtige Anlaufstelle. Sie ist unabhängig, kostenlos und entscheidet auf Basis der schriftlichen Unterlagen.

Anlaufstelle

Schlichtungsstelle E-Control

Die Schlichtungsstelle wird tätig, wenn Du den Anbieter erfolglos schriftlich kontaktiert hast — Beschwerde mit Frist, dann Eskalation. Reiche von Anfang an alle relevanten Unterlagen ein: Rechnungen, Mahnungen, E-Mail-Verkehr.

Schlichtungsformular
e-control.at/schlichtungsformular
Postanschrift
Schlichtungsstelle E-Control, Rudolfsplatz 13a, 1010 Wien

Aus der Beratung: Bevor Du die Schlichtungsstelle einschaltest, ruf uns an. Viele Wechselblocker — falsche Zählpunktbezeichnung, vertauschte Vertragsinhaber, gleichzeitige Anträge bei zwei Anbietern — lassen sich am Telefon innerhalb von zehn Minuten klären.

Fazit

Der Anbieterwechsel ist gesetzlich auf drei Wochen begrenzt, kostenlos und führt zu keiner Versorgungslücke. Was ihn verzögert, sind selten technische Probleme — sondern fast immer eine laufende Mindestlaufzeit, eine verpasste Kündigungsfrist oder ein Datenfehler im Antrag.

Wer den passenden Tarif für seinen Verbrauch sucht, vergleicht ihn direkt im Tarifrechner oder lässt sich kostenlos unter 0720 1155 70 beraten.